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Stoffers, Helmuth K.; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Editor]; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Contr.]; Rentschler, Petra [Oth.]; Schneider, Alfred [Oth.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Hessen: Gemeinden Amöneburg, Kirchhain, Neustadt und Stadtallendorf — Stuttgart: Theiss, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.60966#0374
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Neustadt


Neustadt

Neustadt von Nordwesten

Neustadt liegt 242 m über NN in einem Tal-
kessel der Wiera-Auen.
Die Altstadt zeigt sich noch als Stadtkern
mit ovalem Grundriß, umgeben von mo-
dernen Wohnsiedlungen. Der regelmäßige
Stadtkern, mit dem Markt in der Mitte und
der gerade von Nordwest nach Südost
durchlaufenden Hauptstraße (heute B 454)
verweist auf eine planmäßige Anlage. Am
Südrand der Stadt liegt die ehemalige Burg
mit der Schloßanlage und dem Junker-
Hansen-Turm.
Die alte Amtsstraße von Rauschenberg
nach Treysa bzw. Ziegenhain und die Land-
straße durch die Langen Hessen führten
durch den Ort. 1850 wurde Neustadt an die
Main-Weser-Bahn angeschlossen. Das
Bahnhofsgebäude in spätklassizistischem
Stil verlieh der Bedeutung des neuen Ver-
kehrsanschlusses architektonischen Aus-
druck.
Um 1270 gründete Graf Ludwig II. von
Ziegenhain Burg und Stadt Neustadt.
Schon der Name verweist auf eine Neu-
gründung: 1272 findet die nova civitas
erstmals urkundliche Erwähnung. Als
Wasserfestung angelegt waren Burg und
Stadt durch zwei Ringmauern mit breitem
Wallgraben und zusätzlichem Wassergra-
ben geschützt. Zwei Tortürme sicherten

den Eingang. Das Alsfelder Tor wurde
Ende des 18., das Momberger Tor Anfang
des 19. Jahrhunderts abgebrochen. Die Be-
festigung wurde bereits im Dreißigjährigen
Krieg zerstört.
Die Stadt kam über den Status einer klei-
nen Ackerbürgerstadt nie hinaus. Ihre Bür-
gerschaft, durch Kriege und wechselnde
Besitzverhältnisse oft bedrückenden Ver-
hältnissen ausgesetzt, schuf dennoch nach

den Zerstörungen des Dreißigjährigen
Krieges mit der Errichtung stattlicher Fach-
werkhäuser und dem alten Rathaus von
1558 ein beeindruckendes Stadtbild.
Der Rat der Stadt setzte sich im 18. Jahr-
hundert aus Bürgermeister und sieben
Ratsschöffen zusammen, die auf Lebens-
zeit gewählt wurden. Auch auf die Zusam-
mensetzung dieses höchsten städtischen
Gremiums nahm der Stadtherr Einfluß.

1858


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