Das Ziel der Denkmaltopographie ist die Erfassung der Kulturdenkmäler in Wort, Bild und Plan. Nach § 2 des HDSchG in der Fassung vom
5.9.1986 (GVB1.1 S. 270) sind Kulturdenkmäler schutzwürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstleri-
schen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interessse besteht. Gesamtanlagen
sind Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, soweit an ihrer Erhaltung
aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Die Denkmaltopographie „Stadt Alsfeld“ ist Denkmalbuch im Sinne von § 9 Abs. I HDSchG.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Gesamtanlage)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Grünfläche)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Wasserfläche)
Gemeindegrenzen
In den Beschreibungen der einzelnen Kul-
turdenkmäler und Gesamtanlagen gelten in
diesem Band folgende Abkürzungen für die
Begründung des Denkmalwertes nach dem
hessischen Denkmalschutzgesetz:
Kulturdenkmal aus
k künstlerischen
w wissenschaftlichen
t technischen
g geschichtlichen
s städtebaulichen
Gründen
Grenzen der Ortsteile
Wege-, Flur und Friedhofkreuze, Grabsteine
Kleindenkmäler
Herausgeber:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Karthographie:
rjm Medienservice GmbH, 68623 Lampertheim
Einzelnachweis s. Abbildungsverzeichnis
Layout, Reprographie, Satz:
rjm Medienservice GmbH, 68623 Lampertheim
Layout und Gestaltung: Rudolf J. Manke
Fotos:
Uwe Rüdenburg, soweit nicht anders gekennzeichnet,
Einzelnachweis s. Abbildungsverzeichnis
Luftbilder: DasLuftbild.de, C. Funke, 35041 Marburg
Druck: Wetzlardruck GmbH, 35578 Wetzlar
Umschlagfoto:
Uwe Rüdenburg, Berlin
© Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden 2002
Die Deutsche Bibliothek - CIP Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz für diese Publikation
ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich.
ISBN 3-8062-1724-6
4
5.9.1986 (GVB1.1 S. 270) sind Kulturdenkmäler schutzwürdige Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstleri-
schen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interessse besteht. Gesamtanlagen
sind Straßen-, Platz- und Ortsbilder einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen, soweit an ihrer Erhaltung
aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Die Denkmaltopographie „Stadt Alsfeld“ ist Denkmalbuch im Sinne von § 9 Abs. I HDSchG.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Gesamtanlage)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Grünfläche)
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG
(Wasserfläche)
Gemeindegrenzen
In den Beschreibungen der einzelnen Kul-
turdenkmäler und Gesamtanlagen gelten in
diesem Band folgende Abkürzungen für die
Begründung des Denkmalwertes nach dem
hessischen Denkmalschutzgesetz:
Kulturdenkmal aus
k künstlerischen
w wissenschaftlichen
t technischen
g geschichtlichen
s städtebaulichen
Gründen
Grenzen der Ortsteile
Wege-, Flur und Friedhofkreuze, Grabsteine
Kleindenkmäler
Herausgeber:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Karthographie:
rjm Medienservice GmbH, 68623 Lampertheim
Einzelnachweis s. Abbildungsverzeichnis
Layout, Reprographie, Satz:
rjm Medienservice GmbH, 68623 Lampertheim
Layout und Gestaltung: Rudolf J. Manke
Fotos:
Uwe Rüdenburg, soweit nicht anders gekennzeichnet,
Einzelnachweis s. Abbildungsverzeichnis
Luftbilder: DasLuftbild.de, C. Funke, 35041 Marburg
Druck: Wetzlardruck GmbH, 35578 Wetzlar
Umschlagfoto:
Uwe Rüdenburg, Berlin
© Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden 2002
Die Deutsche Bibliothek - CIP Einheitsaufnahme
Ein Titeldatensatz für diese Publikation
ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich.
ISBN 3-8062-1724-6
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