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Vorwort

Vorwort des Herausgebers
Erst mit dem Wissen um den Denkmalbestand und seine Bedeutung kann
sich auch ein Engagement für seine Erhaltung bilden. Deshalb ist die Ver-
öffentlichung des schützenswerten Bestandes und die darauf basierende
Benachrichtigung der Denkmaleigentümer die Voraussetzung jedes gere-
gelten Umganges mit den Kulturdenkmälern. Die Veröffentlichung ge-
schieht seit 1980 auf Grundlage eines Beschlusses der Kultusminister-
konferenz in Form der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutsch-
land. Sie liefert Grundlagenmaterial für die praktische konservatorische
Tätigkeit, aber auch für Aussagen im planerischen Bereich. Zugleich in-
formiert sie die Öffentlichkeit über die Denkmalwerte in dem dargestell-
ten Bereich.
Die Erfassung der Kulturdenkmäler muss systematisch und nach einheit-
lichen Kriterien für das gesamte Bundesland erfolgen, um überprüfbare
Aussagen über die Denkmaleigenschaft zu erhalten. Deshalb ist diese
Aufgabe dem Landesamt für Denkmalpflege als einziger landesweit täti-
ger Behörde übertragen. Erfreulicherweise wird diese Arbeit immer wie-
der von kommunaler und ehrenamtlicher Seite unterstützt. Dadurch konn-
te die Akzeptanz des Denkmalschutzes in den Gebieten Hessens, für die
ein entsprechender Band vorliegt, deutlich verbessert werden. Die Bereit-
schaft, sich für die Belange der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
einzusetzen, ist hier stark erhöht.
Zur Zeit ist etwa die Hälfte der Flache des Bundeslandes Hessen durch
Denkmaltopographien abgedeckt. Die Erstellung der noch fehlenden
Bände in einem absehbaren Zeitraum ist ein dringendes Bedürfnis. Er-
höhte Anstrengungen der Landesdenkmalpflege und ihrer Partner sind
ebenso erforderlich wie die politische Bereitschaft, für die fehlenden
Bände die notwendige Finanzierung sicherzustellen.
Die Bearbeitung des ehemaligen Untertaunuskreises als Band II des
Rheingau-Taunus-Kreises konnte zwar vor etwa fünf Jahren abgeschlos-
sen werden, die Umsetzung der Veröffentlichung zögerte sich leider we-
gen widriger Umstände hinaus. Dem Kreistag ist zu danken, dass er das
Unternehmen mit einer Anschubfinanzierung zu den Personalkosten un-
terstützt und die Verzögerung geduldig hingenommen hat. Das Manu-
skript für den Band I des Rheingau-Taunus-Kreises ist bereits weit fortge-
schritten, so dass mit dem Erscheinen des zweiten Bandes in zwei Jahren
gerechnet werden kann.
Prof. Dr. Gerd Weiß
Präsident des
Landesamts für Denkmalpflege Hessen

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