Vorwort
Die Denkmalpflege hat seit ihrer Gründung als staatliche Institution im 19. Jahrhundert immer wieder die
Erfahrung machen müssen, daß ihr die Erhaltung von Kulturdenkmälern nur dann gelingt, wenn den Eigen-
tümern und einer möglichst breiten Öffentlichkeit die Denkmaleigenschaft bewußt ist. Deshalb gehört die Erfas-
sung und Publizierung des Denkmälerbestandes auch zu ihren ureigensten und wichtigsten Aufgaben. Bis vor
einem Jahrzehnt bediente sie sich dazu der sogenannten Großinventare, in denen die Denkmäler kreisweise aus-
führlich erforscht und beschrieben wurden. Da jedoch die erforderliche Archivarbeit sehr viel Zeit verschlingt,
würde diese Art der Inventarisation für Hessen noch mehr als ein halbes Jahrhundert erfordern. Deshalb mußte
nach einem Instrument der Schnellerfassung gesucht werden, das dennoch den dringendsten Anforderungen der
Wissenschaft und denkmalpflegerischen Praxis genügt. In der Denkmaltopographie fand die Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland die geeignetste Publikationsform und entwickelte
Richtlinien, die nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 28. 5. 1980 in allen
Bundesländern angewandt werden sollen. Diese verpflichten die Bundesländer vor allem zur einheitlichen Ge-
staltung des Kartenwerkes; beim Katalog der Kulturdenkmäler ist es jedem Bundesland überlassen, wie ausführ-
lich er ausfallt. Wenn sich Hessen für die bisher ausführlichste Behandlung der einzelnen Kulturdenkmäler ent-
schieden hat, so deshalb, um damit die Voraussetzungen für die Eintragungen in das Denkmalbuch, für die Be-
nachrichtigung der Eigentümer wie auch für die praktische Arbeit aller am Denkmalschutz beteiligten Personen,
Institutionen und Behörden zu schaffen. Bisher sind in Hessen die Landkreise Wetterau I, Stadt Kassel, Schwalm-
Eder-Kreis I, Lahn-Dill-Kreis I erschienen, weitere werden in Kürze herauskommen bzw. sind in Angriff genom-
men.
Der vorliegende Band konnte nur dank der besonderen Förderung durch den Landkreis Offenbach entstehen, der
für eineinhalb Jahre die wissenschaftliche Bearbeiterin bezahlt und einen Druckkostenzuschuß in Höhe von
50 000,- DM geleistet hat. Allen Gremien des Landkreises sei dafür sehr herzlich gedankt. Für die gemeinsame
Arbeit der kommunalen und staatlichen Denkmalpflege wird dieser vorzüglich gestaltete Band eine wesentliche
Erleichterung bedeuten. Zugleich erhoffe ich mir eine Verstärkung und größere Verbreitung des Denkmalschutz-
gedankens in der Bevölkerung, vor allem aber bei den betroffenen Eigentümern der behandelten Kulturdenk-
mäler.
Professor Dr. Gottfried Kiesow
- Landeskonservator -
3.7. 1987
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Die Denkmalpflege hat seit ihrer Gründung als staatliche Institution im 19. Jahrhundert immer wieder die
Erfahrung machen müssen, daß ihr die Erhaltung von Kulturdenkmälern nur dann gelingt, wenn den Eigen-
tümern und einer möglichst breiten Öffentlichkeit die Denkmaleigenschaft bewußt ist. Deshalb gehört die Erfas-
sung und Publizierung des Denkmälerbestandes auch zu ihren ureigensten und wichtigsten Aufgaben. Bis vor
einem Jahrzehnt bediente sie sich dazu der sogenannten Großinventare, in denen die Denkmäler kreisweise aus-
führlich erforscht und beschrieben wurden. Da jedoch die erforderliche Archivarbeit sehr viel Zeit verschlingt,
würde diese Art der Inventarisation für Hessen noch mehr als ein halbes Jahrhundert erfordern. Deshalb mußte
nach einem Instrument der Schnellerfassung gesucht werden, das dennoch den dringendsten Anforderungen der
Wissenschaft und denkmalpflegerischen Praxis genügt. In der Denkmaltopographie fand die Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland die geeignetste Publikationsform und entwickelte
Richtlinien, die nach dem Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 28. 5. 1980 in allen
Bundesländern angewandt werden sollen. Diese verpflichten die Bundesländer vor allem zur einheitlichen Ge-
staltung des Kartenwerkes; beim Katalog der Kulturdenkmäler ist es jedem Bundesland überlassen, wie ausführ-
lich er ausfallt. Wenn sich Hessen für die bisher ausführlichste Behandlung der einzelnen Kulturdenkmäler ent-
schieden hat, so deshalb, um damit die Voraussetzungen für die Eintragungen in das Denkmalbuch, für die Be-
nachrichtigung der Eigentümer wie auch für die praktische Arbeit aller am Denkmalschutz beteiligten Personen,
Institutionen und Behörden zu schaffen. Bisher sind in Hessen die Landkreise Wetterau I, Stadt Kassel, Schwalm-
Eder-Kreis I, Lahn-Dill-Kreis I erschienen, weitere werden in Kürze herauskommen bzw. sind in Angriff genom-
men.
Der vorliegende Band konnte nur dank der besonderen Förderung durch den Landkreis Offenbach entstehen, der
für eineinhalb Jahre die wissenschaftliche Bearbeiterin bezahlt und einen Druckkostenzuschuß in Höhe von
50 000,- DM geleistet hat. Allen Gremien des Landkreises sei dafür sehr herzlich gedankt. Für die gemeinsame
Arbeit der kommunalen und staatlichen Denkmalpflege wird dieser vorzüglich gestaltete Band eine wesentliche
Erleichterung bedeuten. Zugleich erhoffe ich mir eine Verstärkung und größere Verbreitung des Denkmalschutz-
gedankens in der Bevölkerung, vor allem aber bei den betroffenen Eigentümern der behandelten Kulturdenk-
mäler.
Professor Dr. Gottfried Kiesow
- Landeskonservator -
3.7. 1987
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