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Am Ochsenmarkt 3, ehemalige Landdrostei, gez. Mithoff, 1843 (NtA-HSTAH, Bigs. Nr. 9634)

gestalteter Putto mit Palmzweig sowie ein Amor
mit Augenbinde, Pfeil und Bogen. Sparrendach
mit einfacher, angeblatteter Kehlbalkenlage.
- Hintergebäude (Burmeisterstraße 14) mit
Wohnnutzung. Nach Norden anschließender,
wohl gleichzeitig bei niedrigerer Firsthöhe mit
dem Flügel errichteter, zweigeschossiger Back-
steinbau unter Satteldach. Die vier Oberge-
schossachsen ursprünglich segmentbogig
geöffnet. Über der rechten Erdgeschossachse
ein Holzsturz, wie er sich rückseitig über den
rechten Erdgeschossachsen findet.
Am Ochsenmarkt 3. Verwaltungsgebäude, seit
1983 Amtsgericht. Ab 1845 als Sitz der Land-
drostei (seit 1883 Sitz der Bezirksregierung) auf
dem Gelände des für diesen Zweck geräumten
Kämmereigartens aufgeführter dreigeschossi-
ger Rohziegelbau über L-förmigem Grundriss,
der wegen einer finanziell begründeten Bau-
verzögerung erst 1849i fertiggestellt wurde. Der
straßenseitige Haupttrakt in der damals aktuel-
len neugotischen Variante des an englischen
Bauten der Tudor-Zeit orientierten Castle-Style
als betont kubischer Baukörper projektiert, des-
sen Monumentalität die beiden dreiachsigen
Eckrisalite beiderseits eines fünfachsigen Mittel-
trakts ebenso wie der gelbsteinige, das flache
Walmdach verdeckende Zinnenkranz oberhalb
eines Rundbogenfrieses unterstreichen. Der
Strenge der Fassade, lediglich durch einen
Weinranken-Terrakottafries über dem Erdge-
schoss und vierblättrige Blüten im Zinnenkranz

aufgelockert, entspricht die gleichmäßige
Reihung der von durchgehenden sandsteiner-
nen Begleitprofilen akzentuierten Fenster-
achsen, die im Erdgeschoss abweichend von
den leicht stichbogigen der Obergeschosse in
Form eines Tudorbogens gestaltet sind. Die
Mittelachse ursprünglich als Durchfahrt geöff-
net, von der aus beidseitig die um einen Flur
gruppierten Räume erschlossen wurden.
Anstelle eines in den 1880er Jahren vorgeleg-
ten Portals mit Balkonaufbau seit einer auch
das Innere einbeziehenden Umgestaltung der
1950er Jahre vor dem mittigen Eingang eine
zweiarmige Treppe.
AM SANDE
Als größte innerstädtische Freifläche bildet der
„Sand“ einen langgestreckten Straßenplatz von
225 Metern Länge, der sich unter leichtem
Gefälle bei einer Breite zwischen 30 und 40
Metern zur llmenauniederung hin absenkt.
Entstanden ist er am Kreuzungspunkt der Ver-
bindungen zwischen der Siedlung Modestorpe
an der Ilmenau, der Saline und der Kalkberg-
siedlung sowie der von Süden kommenden
Fernhandelswege aus Magdeburg und Braun-
schweig, die von Lüneburg nach Hamburg
bzw. Lübeck führten. Seine Lage ließ den nach
seiner zunächst ungepflasterten Fläche be-
nannten Sand, dessen Bezeichnung „in harena“
erstmals 1229 begegnet, zum zentralen Land-

handels- und Warenumschlagplatz insbeson-
dere für die Gebiete zwischen Elbe und Weich-
sel werden. In diesen Zusammenhang fügen
sich mehrere urkundliche Nachrichten ein, z.B.
die Erwähnung von Stellplätzen für Bauern- und
Frachtfuhrwerke 1340 und ebenfalls im 14.Jh.
die Unterscheidung zwischen den Trägem am
Hafen und denjenigen am Sande, die sich im
15.Jh. in der Petrigilde zusammenschlossen.
Eine um 1500 entstandene Eidesformel und
eine vom Rat im Jahr 1500 bestätigte Gebüh-
renordnung vermitteln Kenntnisse über ihre
Tätigkeit und die Bedeutung des Sandes als
Stellplatz bzw. Verkehrsfläche, für deren Nut-
zung unter dem Schutz des Rates feste Regeln
bestanden. Die Träger, die ein Wagen- und ein
zur Hälfte an die Kämmerei abzulieferndes
Ladegeld erhielten, führten u.a. mittels einer
Schnellwaage, wie sie in zweifacher Ausführung
auf dem Braun/Hogenbergschen Stich von
1598 erscheint, die Güterpfündung durch.
Für den Salzhandel an diesem Platz ist die
Weißladerei Am Sande 45 ein Beleg, eine von
zwei in Lüneburg existierenden Faktoreien für
den inländischen Salzverkauf, die Mengen über
78 kg abgaben. Die zweite derartige, durch
einen von den Sülfmeistern ernannten „witla-
der“ betriebene Einrichtung lag am Binnen-
hafen; eine dritte Weißladerei etablierten die
Sülfmeister zu ihrem eigenen Nutzen 1707
ohne die Entrichtung von Abgaben im vormali-
gen Kloster Heiligenthal. 1799 wurden alle drei
Weißladereien anlässlich der Salinenreform auf-

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