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Heiligengeiststraße, Stadtgrundriss (Ausschnitt), 1765 (StA Lg, K 10 c 7, k)


Heiligengeiststraße 14, 13, Ansicht von Südwesten


aufweitende „Obere Heilige Geiststraße“ über-
geht. Den Straßenverlauf unterbricht im öst-
lichen Drittel die von Norden kommende Enge
Straße, die ihre südliche Fortsetzung in der
etwas breiteren Rackerstraße findet. Bevor sich
für beide Wege im 18.Jh. ihre heute gültige
Benennung durchsetzte, wurden sie zusam-
menfassend „Faule Au“ genannt (1372 „in der
wulen ouwe“, d.h. sumpfiges Gewässer); an-
gesprochen war damit die in ihrer Mitte verlau-
fende offene Abwasserrinne, in der das Regen-
und Schmutzwasser dieses Stadtareals am
Südende der Straße in die Gumma geleitet
wurde.
Den östlichen, sich von ca. sechs auf zehn
Meter bis zur Engen Straße verbreiternden
Abschnitt prägt auf der Nordseite die ehemals
zu den Anwesen an der Grapengießerstraße
gehörende Hinterbebauung, die ausschließlich
traufständig ausgerichtet ist (Nr. 5, 6, 7, 8;
siehe unten). Obwohl die zum Anwesen Am
Sande 1,2 gehörenden Traufenhäuser (Nr. 1,2,
3) inzwischen durch Neubauten ersetzt wurden,
vermittelt dennoch der zweigeschossige Back-
steinbau Nr. 4, auch wenn das Satteldach mit
ausladender Gaube auf eine Erneuerung von
1961 zurückgeht, einen Eindruck dieser eher
bescheidenen Wohnhausarchitektur. 1956 mit
einem Laden ausgebaut und im Erdgeschoss
verputzt, spiegeln an der Südfassade das mitti-
ge Rundbogenportal (von der zweiflügeligen
Brettertür nur das Oberlicht erhalten) und das
geschlämmte Obergeschoss mit den fünf vier-
flügeligen Fenstern die spätbarocke Herkunft
des Hauses wider, für dessen mögliches Ent-
stehungsdatum die im Jahr 1780 für acht Jahre
gewährte Schossbefreiung einen Anhaltspunkt
bietet.
Erst westlich der Engen Straße erheben sich
giebelständige, ehemalige Dielenhäuser, deren
Lage sich einschließlich der nachträglich über-
bauten seitlichen Durchfahrten auf spätmittelal-
terlichen/frühneuzeitlichen Hausstätten variie-
render Breite nachvollziehen lässt. Die Grund-
stücke erstreckten sich etwa bis zur Mitte des
Baublocks. Ihre Grenze markiert eine bis heute
ablesbare Ost-West-Linie, die sich im Urkatas-
ter von 1873/75 ohne Unterbrechung darstellt.
Aufgehoben wurde sie zwischen den Nrn. 12
und 18 anlässlich eines zu Beginn der 1980er
Jahre begonnenen und etwa zehn Jahre später
beendeten Projekts zur Schaffung eines Wohn-
und Geschäftshauskomplexes, in dessen Ver-
lauf das Blockinnere neu bebaut und die histo-
rische Substanz an den Rändern zu einem Teil
abgebrochen (1987 Nr. 15, 16), zu einem Teil,
allerdings unter starken Verlusten, umgebaut
wurde, sodass dieses bis zur Grapengießer-
straße reichende Areal von tief in die Grund-
stücks- und Gebäudestruktur eingreifenden
Veränderungen gezeichnet ist. In diesem Be-
reich reflektiert einzig die verputzte Fassade des
hoch aufragenden früheren Dielenhauses Nr.
14 mit dem von Segmentbogenblenden geglie-
derten Giebeldreieck ihre Entstehungszeit im
16.Jh. Von 1518 bis 1572 im Eigentum unter-
schiedlicher Patrizierfamilien (Düsterhop, Dith-
mers und Wischhausen), befand sich der Back-
steinbau während des 17.Jh. im Besitz von
Essigbrauern und ab der Mitte des 18.Jh. von
Weißladern und Kornhändlern. Schossbefrei-
ungen 1797 (sechs Jahre) und erneut 1838 (vier

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