Vorwort.
ü^it den nachstehenden kurzen Ausführungen beabsichtige ich,
der Denkmalspflege, nicht nur soweit sie sich mit der
Wiederherstellung der Burgen und Burgruinen befasst, einige
Anregungen zu geben, sondern auch einem Bedürfnis Rechnung
zu tragen, dem ich bei meinen jahrelangen Studienreisen am
häufigsten begegnet bin, nämlich dem Mangel an allgemein
brauchbaren Angaben abzuhelfen, der besteht in Bezug auf kurze,
allgemein verständliche Vorschriften, nach denen eine Burgruine
behandelt werden kann, die der Erhaltung bedarf. Solche
praktische Angaben sind in dem zweiten Abschnitt „Die Erhaltung
von Burgruinen" enthalten, der auf Grund langjähriger tat-
sächlicher Versuche entstanden ist, gelegentlich einer Aufforderung
der grossherzoglich hessischen Regierung in Darmstadt für die
Erhaltung der zahlreichen und bedeutenden hessischen Burgen
und Burgruinen Vorschläge zu machen. Dieselben Massnahmen
werden aber nicht nur bei Burgen, sondern wohl bei jeder Art
von Ruinen mit Vorteil ohne weiteres angewandt werden können.
Die Bemerkungen „für und gegen Wiederherstellungen" können
dem, der vor ähnlichen Plänen oder Aufgaben steht, vielleicht
nützlich sein. Die Berichte über ausgeführte Wiederherstellungen
beweisen, wie oft auch in neuerer Zeit Wiederherstellungen vor-
genommen worden sind, ohne dass sie auch nur entfernt auf
ü^it den nachstehenden kurzen Ausführungen beabsichtige ich,
der Denkmalspflege, nicht nur soweit sie sich mit der
Wiederherstellung der Burgen und Burgruinen befasst, einige
Anregungen zu geben, sondern auch einem Bedürfnis Rechnung
zu tragen, dem ich bei meinen jahrelangen Studienreisen am
häufigsten begegnet bin, nämlich dem Mangel an allgemein
brauchbaren Angaben abzuhelfen, der besteht in Bezug auf kurze,
allgemein verständliche Vorschriften, nach denen eine Burgruine
behandelt werden kann, die der Erhaltung bedarf. Solche
praktische Angaben sind in dem zweiten Abschnitt „Die Erhaltung
von Burgruinen" enthalten, der auf Grund langjähriger tat-
sächlicher Versuche entstanden ist, gelegentlich einer Aufforderung
der grossherzoglich hessischen Regierung in Darmstadt für die
Erhaltung der zahlreichen und bedeutenden hessischen Burgen
und Burgruinen Vorschläge zu machen. Dieselben Massnahmen
werden aber nicht nur bei Burgen, sondern wohl bei jeder Art
von Ruinen mit Vorteil ohne weiteres angewandt werden können.
Die Bemerkungen „für und gegen Wiederherstellungen" können
dem, der vor ähnlichen Plänen oder Aufgaben steht, vielleicht
nützlich sein. Die Berichte über ausgeführte Wiederherstellungen
beweisen, wie oft auch in neuerer Zeit Wiederherstellungen vor-
genommen worden sind, ohne dass sie auch nur entfernt auf