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Ebhardt, Bodo
Über Verfall, Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmalen mit Regeln für praktische Ausführungen — Berlin, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.24729#0035
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wird sich die Erkenntnis des alten Zustandes allen Besuchern
dann am ersten wieder aufdrängen, wenn von der Anlage neuer
Zugangswege grundsätzlich abgesehen und alles Streben von
vornherein darauf gerichtet wird, die alten Wege genau in der
alten Form wiederherzustellen.

Zu 12. Soweit es irgend angeht, sollten alle Ruinen einer
Aufsicht unterworfen werden, denn die Rohheiten selbst gebildeter
Besucher pflegen oft ein ebenso schlimmer Feind des alten Bau-
werkes zu sein, als die Zerstörungen durch Wind, Wetter und
Pflanzenwuchs. Abgesehen von dem üblichen Anschmieren und
Einhauen von Namen, das in manchen Fällen noch entschuldigt
werden könnte, finden zahllose Menschen ein Vergnügen daran,
Steine von Mauern herabzustürzen, Fenster und Türgewände zu
verstümmeln, Ornamente und Figuren durch Abschlagen oder
Bemalen zu schänden. Jeder, der sich einmal mit der Pflege
von Ruinen, die im allgemeinen ohne Aufsicht sind, befasst hat,
wird darüber die traurigsten Mitteilungen machen können. Da
helfen selbst die stärksten Eisengitter nicht, Schlösser werden er-
brochen und alles, was nicht niet- und nagelfest ist, wird mit-
genommen. Am widerlichsten aber ist die Gewohnheit der Aus-
flügler, jede dunkle Ecke der Burgruinen als Bedürfnisanstalt zu
benutzen und das Zeugnis ihrer Anwesenheit nach Art aber-
gläubischer Einbrecher zu hinterlassen. An diesen Umstand wird
bei allen stark besuchten Burgruinen zu denken und durch Er-
richtung einer Bedürfnisanstalt Rechnung zu tragen sein. Schön
wird sich freilich eine solche, wenn nicht eine alte Anlage
benutzt werden kann, ebensowenig ausnehmen, wie Schilder,
welche auf ihre Benutzung hinweisen, oder welche Warnungen
enthalten. Am besten wird es noch immer sein, möglichst alle
Eingänge, bis auf einen einzigen, bei den Burgen vollständig zu
sperren und an diesem einen Eingang eine entsprechende
Warnungstafel und die nötigen Hinweise anzubringen. Eine
Verschärfung der Strafvorschriften für Uebertreter der zum
Schutze und zur würdigen Erhaltung der Baudenkmale not-
wendigen Bestimmungen wird dringend zu empfehlen sein.

Unsere Burgruinen geniessen in ganz Deutschland eine
ausserordentliche Liebe aller Teile des Volkes. Es wird daher

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