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Ebhardt, Bodo
Über Verfall, Erhaltung und Wiederherstellung von Baudenkmalen mit Regeln für praktische Ausführungen — Berlin, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.24729#0034
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gegrabene Pflöcke oder eiserne Rohre der Zug der wieder-
verschütteten Mauern kenntlich gemacht werden.

Bei vorhandenen bedeutenderen Mitteln wird es sich manch-
mal -empfehlen, den Erdboden soweit abzutragen, dass die
Fundamente sichtbar zutage liegen und die Fundamentmauern
selber dann in sachgemässer Weise, wie oben angegeben, aus-
zugiessen und abzudecken. Ausgeschlossen ist eine solche Frei-
legung natürlich dort, wo ein altes Hofpflaster oder dergleichen
zu erhalten wäre oder eine Tieferlegung des Bodens den echten
alten Zustand des Geländes vernichten würde.

Kellergewölbe sind oben sorgfältig mit Abwässerungen und
Abdachungen zu versehen, die aus Teer, Teerpappen, Teerfilzen
u. s. w. unter Erdschüttung bestehen können. Brunnen-Kränze,
Türgewände u. s. w. sind unter Umständen soweit wieder herzu-
stellen, dass sie, über der Erde hervorragend, den alten Zustand
deutlich kenntlich machen, ohne der fortgesetzten Gefahr der
Zerstörung ausgesetzt zu sein.

Zu 10. Bei Ausgrabungen werden wohl niemals Funde aus-
bleiben. Dieselben sollten, ebenso wie durch neue ersetzte alte
Teile, möglichst an Ort und Stelle aufbewahrt werden, da dort
auch an sich geringwertige Dinge ein viel lebhafteres Interesse er-
wecken werden, als wertvollere in einem Museum oder in einer
grösseren Sammlung. Die Schwierigkeit, solche Stücke wirklich
zu schützen, darf dabei nicht unterschätzt werden. Grössere kann
man, wie bereits gesagt, einmauern, kleine Stücke können in
Wandnischen hinter starken Gläsern oder Gittern vermauert
werden, falls nicht ein Aufseher und ein sicherer Raum mit den
nötigen Schränken und dergleichen zur Verfügung steht.

Zu 11. An zahlreichen Burgruinen stören den künstlerischen
Eindruck des alten Baudenkmals die Aenderungen und Einbauten,
welche mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr hergestellt worden
sind, mindestens ebenso viel, wie alle Zerstörungen, welche Krieg
und Witterung ausgeübt haben.

In das Programm der Unterhaltung solcher Ruinen werde
stets aufgenommen, dass bei der ersten sich bietenden Gelegen-
heit solche Veränderungen, z. B. moderne Treppen, das glatte
Abdecken von Mauern als Brüstungen, ohne Rücksicht auf frühere
Zinnen u. s. w., gründlich wieder entfernt werden. Namentlich

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