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Ehmer, Hermann; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd — Stuttgart, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.42374#0080
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Wer hat die Stadt Gmünd gegründet?

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Wer hat die Stadt Gmünd gegründet?
Auszugehen ist hier von den neuesten Forschungen von Hans-Martin Maurer.10 Sie
führen mitten hinein in die Verästelungen der staufischen Familien- und Territorial-
geschichte. Aus seinen Beobachtungen hat Maurer Schlüsse gezogen, die für die
Geschichte Gmünds wichtig genug sind, um im einzelnen festgehalten zu werden:
1. Der in der Lorcher Urkunde von 1162 genannte Herzog Friedrich IV. von
Schwaben und Rothenburg (geb. 1144/45) war der jüngere Vetter Kaiser Friedrich
Barbarossas, ein Sohn König Konrads III., Erbe des Hausguts der jüngeren staufi-
schen Linie (s. u.). Auch als Vogt von Kloster Lorch ist er 1166 urkundlich bezeugt
— von daher seine entscheidende Rolle bei der erwähnten Schenkung des Kuno von
Utinkofen.
2. Auffallend ist, daß schon 1150 sein älterer inzwischen verstorbener Bruder das
Gebiet um Bopfingen östlich von Gmünd in Briefen als staufisches Hausgut (terra
nostra) bezeichnet. Auffallend auch, daß unter den Ministerialen König Konrads III.
Männer aus dem Gmünder Raum (Tibert von Lindach, Konrad von Waldhausen)
sehr einflußreiche Stellungen am Hof innehatten.11
3. Herzog Friedrich IV. begleitete 1167 den Kaiser auf seinem vierten Italienzug.
Mit etwa 23 Jahren wurde er dort ein Opfer der Malaria. Mit ihm starb die jüngere
staufische Linie aus. Sein Erbe fiel Kaiser Friedrich Barbarossa aus der älteren Linie
zu. Der übertrug die Güter später an einen seiner Söhne (Konrad von Rothenburg).
Es war geplant, diesen mit der spanischen Prinzessin Berengaria von Kastilien zu
vermählen. In dem Ehevertrag von 1188 werden Besitzungen genannt, die der Bräu-
tigam als Morgengabe in die Ehe einbringen sollte. Dieser Besitz wird ausdrücklich
als staufisches Familieneigentum (allodium) bezeichnet. Genannt ist hier die Stadt
(burgus/hurgum) Gmünd neben den weiter östlich gelegenen Städten Bopfingen,
Dinkelsbühl, Weißenburg, Aufkirchen und einer ganzen Reihe von Burgen (castra).
»Was durch die Urkunde von 1162 und die Briefe von 1150 erkennbar wurde, wird
im Ehevertrag von 1188 flächenhaft deutlich: das Hausgut der jüngeren, der >Konra-
dinischen< Linie.«12
4. Diese innerstaufische Grenzziehung war Teil einer Vereinbarung, die die beiden
Söhne der Herzogin Agnes nach dem Tod ihres Vaters (1105) getroffen hatten. Wäh-
rend die Stammburg Hohenstaufen und das Hauskloster Lorch zunächst der älteren
Linie (Herzog Friedrich II. »dem Einäugigen«) zugedacht waren — auch gemeinsa-
me Besitzverhältnisse sind jedenfalls für Lorch als geistliches Zentrum für beide
Linien nicht auszuschließen -, gehörte das Gebiet von Gmünd dem jüngeren Sohn
Konrad. Die Süd- und Westgrenze der Gmünder Freien Pirsch erinnert auffällig an
die einstige Gütertrennung.
 
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