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Ehmer, Hermann; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd — Stuttgart, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.42374#0081
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58

Schwäbisch Gmünd bis zum Untergang der Staufer

5. Wenn somit Gmünd in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zum Besitz der
jüngeren staufischen Linie zählte, dann scheidet für Gmünd Konrads älterer Bruder,
Herzog Friedrich II. »der Einäugige«, aber auch sein Vater, Herzog Friedrich I., als
Stadtgründer aus. Dynastische Städtegründungen lassen sich in Südwestdeutschland
frühestens seit 1120 (Freiburg i. Br.) nachweisen; schon deshalb sind die in den
Gmünder Chroniken genannten Gründungsdaten 1110 oder — im Anschluß an Mar-
tin Crusius — 1090 unhaltbar.13
6. König Konrads III. Sohn Herzog Friedrich IV. von Schwaben und Rothenburg
— er war auch Schutzherr von Kloster Lorch und hat aufgrund der Lorcher Urkunde
für das Jahr 1162 zugleich als Stadtherr von Gmünd zu gelten — kommt im Hinblick
auf die Langfristigkeit der notwendigen Planungen als Stadtgründer für Gmünd
nicht in Frage: 1162 war Friedrich IV. erst 17 oder 18 Jahre alt.
7. Eher in Betracht kommt Friedrich Barbarossa (ab 1152), und zwar als Vormund
seines damals noch unmündigen Vetters. Barbarossas Aktivitäten (bis 1162) galten
jedoch mehr der Reichspolitik und dem Ausbau seines Hausguts in anderen Land-
schaften. Besondere Anzeichen für eine intensive Territorialpolitik im Gebiet seines
jugendlichen Vetters liegen nicht vor. »Dennoch: Es ist nicht auszuschließen, daß
Gmünd Friedrich Barbarossa die entscheidende Förderung und Privilegierung ver-
dankt — was dann bald nach seiner Königserhebung (1152) in Vertretung seines Vet-
ters geschehen sein müßte.«14
8. Näher liegt es jedoch, an König Konrad III. als Stadtgründer zu denken. Er gebot
jahrzehntelang über das Remstal oberhalb von Lorch. »Unter ihm hatte diese
Gegend eine wichtigere Bedeutung, und er war hier wahrscheinlich aktiver tätig als
sein Nachfolger im Königsamt . . . Hier sei jedenfalls die These vertreten, daß König
Konrad III. als eigentlicher Begründer der Stadt zu gelten habe - in dem Sinne, daß
er oder seine Beauftragten die wesentlichen siedlungsmäßigen und rechtlichen Vor-
aussetzungen schufen oder förderten, die Gmünds städtischen Charakter nach mit-
telalterlicher Auffassung begründeten.«15
9. »Dieses Ergebnis schließt nicht aus, daß auch andere staufische Dynasten am
Werden Gmünds Anteil hatten. Die von P. Spranger erschlossene Mehrphasigkeit,
die Annahme, daß die Stadtentstehung einer längeren Entwicklung mit mehreren
Anstößen und Stadien bedurfte, wird hier nicht in Frage gestellt.«16
Soweit Maurer. Die Folgerichtigkeit der hier - notwendigerweise verkürzt - wie-
dergegebenen Gedankenführung überzeugt. Maurer hat noch weitere Gründe
genannt, die das Mosaik von Konrad III. als Gründer der Stadt Gmünd vervollstän-
digen. Wir werden sie später kennenlernen.
 
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