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Ehmer, Hermann; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd — Stuttgart, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.42374#0200
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Kirchen, Klöster und Spitäler

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Das Spital zum Heiligen Geist128 war somit im Mittelalter ebenso wie die Kirchen
und Klöster eine geistliche Institution, die sich gerechtfertigt wußte infolge der hier
getätigten guten Werke und Gebete für das Seelenheil der Almosenspender und Stif-
ter. Dieser religiöse Sinnzusammenhang sicherte den im Spital beherbergten Armen,
Alten und Kranken die Chance zu überleben. Das Spital war die Antwort der städti-
schen Gesellschaft auf eine »soziale Frage«: Die wirtschaftlich bedingte fortschrei-
tende Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft, Voraussetzung für raschen Auf-
stieg wie für jähen »Absturz«, drängte jene Personenkreise an den Rand, die nicht
mehr von ihrer Umwelt oder anderen Institutionen versorgt wurden. Sie fanden
ihren Platz im Spital, wo sie als Mitglieder einer geistlichen Gemeinschaft ihren Bei-
trag leisteten zum Seelenheil der Stadtbevölkerung.
Die Gründung des Spitals erfolgte kurz vor 1269, als sich eine Spitalbruderschaft in
der Stadt niederließ. Die Lage des Spitals am unteren Marktplatz unmittelbar neben
einem Stadttor und an einem fließenden Gewässer, der Tierach, war für die Versor-
gung der Pilger und Kranken besonders geeignet. 1269 erhielten die Brüder die
Erlaubnis, neben dem Spital auf einem von ihnen erworbenen Grundstück eine
Kapelle zu erbauen. Außerdem wurde ihnen ein Priester für sie selbst und die im Spi-
tal weilenden Armen zugestanden.129 Vermutungen, daß das Kloster Lorch an der
Gründung beteiligt war130 und daß im 13. Jahrhundert zwei Spitäler, eines der Bru-
derschaft und eines des Heilig-Geist-Ordens, in Gmünd bestanden hätten,131 lassen
sich nicht bestätigen.
Das Spital der Brüder, das von einem Meister geleitet wurde, bildete eine geistliche
Genossenschaft (Sammlung). 1319 traten als Spitalpfleger der Schultheiß Walther
von Rinderbach als Vertreter des Reichs und Syfrid Schnittlinger als Vertreter der
Bürgerschaft auf. In der Folgezeit vollzog sich die auch für die anderen Stadtspitäler
nachweisbare »Kommunalisierung« des Spitals. Sie tastete zwar seinen geistlichen
Charakter zunächst nicht an, unterstellte es aber der vollständigen Kontrolle durch
das Stadtregiment. 1345 werden die Brüder als Träger des Spitals letztmals genannt.
Im Bürgerspital wurde der Spitalmeister, der meist bäuerlicher Abkunft war, vom
Rat ernannt und von den beiden Spitalpflegern ständig beaufsichtigt. An die Stelle
des Bruders Keller trat in der Spitalordnung von 13 64132 die Siechenkellerin, später
die Frau des Spitalmeisters.
Auch nach der Kommunalisierung achtete der Rat darauf, daß die geistliche Lebens-
form der sammenunge der armen syechen dez hailigen geistes ze Gemvnde133
gewahrt blieb. 1379 bekräftigte der Rat, daß jeder Pfründer, der heiratete, seine
Pfründe verlieren sollte, damit gaistlich orden und kusches leben dester mer in unse-
rem spital gemert und gehalten werdd34
Die Gewißheit, daß die »armen Siechen», die durch Alter oder Krankheit erwerbs-
 
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