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Ehmer, Hermann; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd — Stuttgart, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.42374#0277
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Politik, Krieg und Reichsstadt - Strukturen im 17. Jahrhundert

Amtsbürgermeister Karl Seibold an,41 der anscheinend nach Unruhen in der Bürger-
schaft seinen Hut nehmen mußte. Das war gegen die reichsstädtische Verfassung
gerichtet, die eine lebenslange Amtszeit von drei Bürgermeistern vorsah. Entspre-
chende Vorstellungen des Gefeuerten in Wien und auch etliche Präsente an der rich-
tigen Stelle bewirkten, daß Seibold wieder in sein Amt eingesetzt werden mußte. Er
starb auf seinem Posten im gesegneten Alter von IOIV2 Jahren erst im August 1667.
Hatte man von Gmünder Seite geglaubt, durch die anstandslose Erlegung aller gefor-
derten Mittel von schwedischer Seite in Zukunft verschont zu bleiben,42 so kam der
große Knall und das böse Erwachen im Frühsommer 1633, zu einer Zeit, als durch
den Tod Gustav Adolfs bei Lützen am 6. November 1632 und das untätige Verhar-
ren seines Gegenspielers Wallenstein die Fronten eingefroren waren und kaum noch
größere Kriegshandlungen stattfanden: Am 6. August 1633 erreichte den Gmünder
Magistrat ein Schreiben des Herrn von Degenfeld, in dem dieser die Konfiszierung
aller klösterlichen Güter auf Gmünder Territorium ankündigte, um mit dem Erlös
ausstehenden Sold für seine Truppen bezahlen zu können. Das bedeutete nicht mehr
oder weniger als die Säkularisierung aller Klöster und geistlichen Besitzungen. Die
Argumentation des Degenfelders mußte vordergründig einleuchtend erscheinen.
Erhalte nicht er, sondern andere die Güter, so seien sie für die Stadt endgültig verlo-
ren. Er lasse, was eine spätere Rückerstattung an die Stadt angehe, jedenfalls mit sich
verhandeln.43 Glaubte der Magistrat, aus diesen Zeilen noch herauslesen zu dürfen,
die Säkularisation der Güter liege lediglich im Bereich des Möglichen oder sei zumin-
dest noch verhandlungsfähig, so wurde er am 8. oder 9. August44 eines Besseren
belehrt. Obrist Christoph Martin von Degenfeld, der immerhin noch am 1. August
der Stadt 7000 Gulden — vielleicht aus eigener Tasche — kreditiert hatte,45 teilte dem
Magistrat kurz und bündig mit, er sei von der schwedischen Krone in die klöster-
lichen Besitzungen eingewiesen worden und werde aus dieser Vermögensmasse das
Geld ziehen, das er vorab für die Besoldung seiner Truppen benötige. Die Einkünfte
aus diesen Besitzungen wurden beschlagnahmt.46 Die alarmierte Klostergeistlichkeit
und der aufgeschreckte Rat sahen in dem Einzug der Güter eine Verletzung der
Übereinkunft am 19. Mai 1632, in der die Unantastbarkeit aller Privilegien zugesi-
chert worden war.47 Bereits am 17. August forderte der Degenfeldische Amtsvogt
beim Magistrat der Stadt an, er solle berichten, . . . wie viel in jedem Closter sich
noch Geistliche hefindtend8
Da nun bereits mit der Beschlagnahmung der Einkünfte ein erster Schritt zur endgül-
tigen Besitzergreifung getan war, versuchte der Magistrat, beim Vorgesetzten von
Degenfeld, Feldmarschall Horn, zu intervenieren:49 Gmünd könne die geforderten
Kontributionen nicht mehr bezahlen, da die Stadt aus den Einkünften der Klöster
die meisten Abgaben bezöge. Gleichzeitig sandte der Magistrat zwei persönliche
 
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