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Ehmer, Hermann; Stadtarchiv <Schwäbisch Gmünd> [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd — Stuttgart, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.42374#0368
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Besitz Ergreifungs Bericht von Gmünd<

305

Aufforderung jedoch, den neuen Landesherrn und dessen Landeshoheit anzuerken-
nen, ihm Gehorsam zu leisten und sich nicht an kaiserliche Behörden zu wenden,
bedeutete eine rechtlich unzulässige Vorwegnahme der reichsgesetzlichen Entschei-
dung114 — der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 sollte erst am 24.
März durch das Reichsgutachten genehmigt und durch das kaiserliche Kommissions-
dekret vom 27. April ratifiziert werden.115 Derartigen Akten souveräner Willkür hät-
ten nach den Bestimmungen der Reichsexekutionsordnung Reichsacht und Reichs-
exekution folgen müssen. Landfriedensbrüche und Privatabmachungen einzelner
deutscher Reichsstände erhielten nun höhere Rechtskraft als die Reichsverfassung.116
Die außerordentliche Regensburger Reichsdeputation sanktionierte auf der 6. Sit-
zung vom 18. September die von den ersten Höfen Deutschlands bereits vollführten
Besitznehmungen und schob alle Bedenken beiseite, welche die Annahme des Plans
im Allgemeinen noch hätten entfernen könnend17 Mitte November 1802 waren die
neuen Landesherren durch Beschlüsse der Reichsdeputation ermächtigt worden,118
die ihnen zugeteilten Entschädigungslande in völlige Civil Possession ... zu neh-
mend19 Als Termin für die Zivilbesitzergreifung wird der 23. November festgesetzt.
Regierungsrat von Reischach sollte in Ellwangen, Aalen, Gmünd, Schwäbisch Hall
und Comburg den Besitzergreifungsakt durchführen. Der Umfang der Tätigkeiten
machte es jedoch erforderlich, daß ihm Rentkammerrat Bernritter für die Reichs-
städte Aalen und Gmünd zur Seite gestellt wurde. Am 27. November schließlich,
morgens um 9 Uhr, eröffnete Bernritter vor dem versammelten Magistrat den Zweck
seiner Gegenwart, verlas das herzogliche Besitznahmepatent und forderte den Rat
auf, Handtreue an Eides Statt abzulegen. Der Gmünder Magistrat erhob, ebenso wie
der zu Aalen, Bedenken, da noch Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich
bestünden. Dieser klägliche Einwand wurde nicht lange aufrechterhalten, denn
nachdem Bernritter versichert hatte, daß in Absicht dieser älteren Pflichten nie eine
Kollision eintreten und er deren in kurzer Zeit vollkommen werde entlassen wer-
den,120 wurde die Handtreue vom ganzen Magistrat abgelegt. Ebenso wurde von den
bisher in den Diensten der Stadt gestandenen Beamten und Offizianten mit aller
Bereitwilligkeit und Unterwürfigkeit den neuen Dienstherren Handtreue geleistet.121
Noch am selben Tag wurden nach gnädigster Vorschrift die herzoglichen Patente
und Wappen an den öffentlichen Gebäuden angebracht, nachdem die reichsstädti-
schen Embleme — Reichsadler und Einhorn — entfernt worden waren. Die
Inpflichtnahme der zum Stiftskapitel gehörenden Geistlichen, Kanoniker und Bene-
fiziaten wurde bis auf weiteren herzoglichen Bescheid ausgesetzt, nachdem Bürger-
meister Beiswenger versichert hatte, daß die Geistlichen nur gegenüber dem Erzbis-
tum Augsburg, niemals aber gegenüber dem Magistrat in Pflicht gestanden hätten,
und daß es leicht eine üble Sensation bei ihnen verursachen dürfte, wenn ich den Wer-
 
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