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§ 9
Das Bruderschaftswesen in Gmünd
Mit der Vermehrung des Klerus an den Pfarrkirchen kam die Einrichtung der
Präsenz auf"O . In Esslingen erscheint dieselbe zum ersten Mal im Jahre
155^~T~und in Heilbronn 13415). Die Präsenz stand überall im Zusammenhang
mit den Exequien, Vigilien’und Jahrzeitei®), bei denen häufig für jeden
mitwirkenden Pfarrgeistlichen eine.Ent Schädigung für seine Anwesenheit
oder Präsenz vorgesehen war5). Aber auch alle Stiftungen, die für den ge-
samten weltlichen Stadtklerus bestimmt waren, flössen dieser Einrichtung
zu6). Hört man von den Herren der gemeinen Präsenz, so ist darunter in der
Regel der Klerus der Pfarrkirche und der mit ihr verbundenen Kapellen ge-
meint?). Man wird annehmen dürfen, daß auch in Gmünd eine derartige Orga-
nisation bestand, wenn uns für diese Stadt auch die quellenmäßigen Unter-
lagen in dieser Richtung fehlen.
1) Über die Präsenz vergl. Hinschius 5, S.256 f. ; Stutz, Freiburger Münster
S.2o ff.; Reicke, Nürnberg S.81 ff.; Müller, Esslinger Pfarrkirche S.290
ff., Jattkowski, Rottweiler Pfarrkirchen S.250 ff.5 Lentze, Rechtsform
der Altarpfründen S.300 ff.; Feine, KRG I? S.574 f»
2) EUB 1 S. 525, 5
5) HUB 1 S. ?1, 21
4) Müller, Esslinger Pfarrkirche S.315 ff» widmete Vigilien, Exequien und
Anniversarien (Jahrzeiten) ein eigenes Kapitel. Bei den Vigilien im
eigentlichen Sinne handelte es sich um kirchliche Feiern, bei denen vor
allem Priester oder auch Mönche, deren Gebete ja immer als besonders
wirksam galten, beteiligt waren. Als Vigilien im engeren Sinne sind
Matutin und Laudes, die' nachts' oder frühmorgens statt fanden,zu bezeich-
nen. Die Vesper war nachmittags oder abends. Auf sie, die auch officium
genannt wurde, folgte unmittelbar die Seelmesse. Officium wie Seelmesse
konnten auch gleich nach dem Tode gehalten werden, oder in der Zeit nach-
her, also am 5« Tag zur Beerdigung und sodann am siebten und dreißigsten
(vgl. Bruck, Eberhard Friedrich, Totenteil und Seelgerät im griechischen
Recht, Münchener Beiträge zur Papyrusforschung, 9«Heft, München 1926
S.299) Tag und wieder jährlich an.einem bestimmten Tag als Jahrzeit oder
Anniversar. Am Tag der Beerdigung stand der Sarg in der Regel mit dem
Leichnam in der Kirche, officium und Messen fanden dann praesente.cada-
vere statt. An die Feier mit dem Sarg in der Kirche schloß sich dann, das
Begräbnis an. Absente cadavere, sowie bei den weiteren Terminen, wurde
statt des Sarges die- tumba aufgestellt, ein leerer Katafalk mit dem Bar-
tuch (tapetum) darüber.
5) Ingelfinger, Religiös-kirchliche Verhältnisse S.168
6) Müller, Esslinger Pfarrkirche S.290
7) Ingelfinger, Religiös-kirchliche Verhältnisse S.168; In Esslingen waren
es Pfarrer, Helfer und Kapläne, vgl. EUB 1 S. 326, 4 f•, S.422, 28, S.
489, 11- Ebenso in Heilbronn, wo 1379 ein Streit zwischen dem Pfarr-
rektor und den Kaplänen und Altaristen wegen der Einsammlung und Vertei-
lung der Präsenzgelder geschlichtet werden mußte, vgl. auch HUB'S.316,
137 f• , S.376, 166 f. , S. 821, 465 f. In Freiburg dagegen gehörten weder
der Pfarrvikar noch seine Vierherren zur Präsenz. Es bedurfte eines lan-
- gen Kampfes, bis 1582 der Pfarrvikar nicht nur Mitglied, sondern sogar
Haupt der Präsenz wurde; vgl. Stutz, Freiburger Münster S.21
§ 9
Das Bruderschaftswesen in Gmünd
Mit der Vermehrung des Klerus an den Pfarrkirchen kam die Einrichtung der
Präsenz auf"O . In Esslingen erscheint dieselbe zum ersten Mal im Jahre
155^~T~und in Heilbronn 13415). Die Präsenz stand überall im Zusammenhang
mit den Exequien, Vigilien’und Jahrzeitei®), bei denen häufig für jeden
mitwirkenden Pfarrgeistlichen eine.Ent Schädigung für seine Anwesenheit
oder Präsenz vorgesehen war5). Aber auch alle Stiftungen, die für den ge-
samten weltlichen Stadtklerus bestimmt waren, flössen dieser Einrichtung
zu6). Hört man von den Herren der gemeinen Präsenz, so ist darunter in der
Regel der Klerus der Pfarrkirche und der mit ihr verbundenen Kapellen ge-
meint?). Man wird annehmen dürfen, daß auch in Gmünd eine derartige Orga-
nisation bestand, wenn uns für diese Stadt auch die quellenmäßigen Unter-
lagen in dieser Richtung fehlen.
1) Über die Präsenz vergl. Hinschius 5, S.256 f. ; Stutz, Freiburger Münster
S.2o ff.; Reicke, Nürnberg S.81 ff.; Müller, Esslinger Pfarrkirche S.290
ff., Jattkowski, Rottweiler Pfarrkirchen S.250 ff.5 Lentze, Rechtsform
der Altarpfründen S.300 ff.; Feine, KRG I? S.574 f»
2) EUB 1 S. 525, 5
5) HUB 1 S. ?1, 21
4) Müller, Esslinger Pfarrkirche S.315 ff» widmete Vigilien, Exequien und
Anniversarien (Jahrzeiten) ein eigenes Kapitel. Bei den Vigilien im
eigentlichen Sinne handelte es sich um kirchliche Feiern, bei denen vor
allem Priester oder auch Mönche, deren Gebete ja immer als besonders
wirksam galten, beteiligt waren. Als Vigilien im engeren Sinne sind
Matutin und Laudes, die' nachts' oder frühmorgens statt fanden,zu bezeich-
nen. Die Vesper war nachmittags oder abends. Auf sie, die auch officium
genannt wurde, folgte unmittelbar die Seelmesse. Officium wie Seelmesse
konnten auch gleich nach dem Tode gehalten werden, oder in der Zeit nach-
her, also am 5« Tag zur Beerdigung und sodann am siebten und dreißigsten
(vgl. Bruck, Eberhard Friedrich, Totenteil und Seelgerät im griechischen
Recht, Münchener Beiträge zur Papyrusforschung, 9«Heft, München 1926
S.299) Tag und wieder jährlich an.einem bestimmten Tag als Jahrzeit oder
Anniversar. Am Tag der Beerdigung stand der Sarg in der Regel mit dem
Leichnam in der Kirche, officium und Messen fanden dann praesente.cada-
vere statt. An die Feier mit dem Sarg in der Kirche schloß sich dann, das
Begräbnis an. Absente cadavere, sowie bei den weiteren Terminen, wurde
statt des Sarges die- tumba aufgestellt, ein leerer Katafalk mit dem Bar-
tuch (tapetum) darüber.
5) Ingelfinger, Religiös-kirchliche Verhältnisse S.168
6) Müller, Esslinger Pfarrkirche S.290
7) Ingelfinger, Religiös-kirchliche Verhältnisse S.168; In Esslingen waren
es Pfarrer, Helfer und Kapläne, vgl. EUB 1 S. 326, 4 f•, S.422, 28, S.
489, 11- Ebenso in Heilbronn, wo 1379 ein Streit zwischen dem Pfarr-
rektor und den Kaplänen und Altaristen wegen der Einsammlung und Vertei-
lung der Präsenzgelder geschlichtet werden mußte, vgl. auch HUB'S.316,
137 f• , S.376, 166 f. , S. 821, 465 f. In Freiburg dagegen gehörten weder
der Pfarrvikar noch seine Vierherren zur Präsenz. Es bedurfte eines lan-
- gen Kampfes, bis 1582 der Pfarrvikar nicht nur Mitglied, sondern sogar
Haupt der Präsenz wurde; vgl. Stutz, Freiburger Münster S.21