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Beiblatt der Fliegenden Blätter — 134.1911 (Nr. 3415-3440)

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https://doi.org/10.11588/diglit.5099#0369
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MÜNcheN> Berlin, Breslau, Budapest, Lhemnih, Löln a, Rh., Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Nürnberg, Prag, Stuttgart, Wien, Zürich.

Ar. 3431 (17) Erstes Matt._M ü nchen, den 28. April 1311._134. Jand.


(Unangenehmer Trost.) Frau Rätin (während des Diners bei
der Frau Direktor, als eine Sauciere auf den Boden fällt und zerbricht):
„Macht nichts, liebe Freundin! Das ist ja sowieso — unsere!"

Im Kamen des Königs!

In Sachen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma g?rctnu Sc Schneider',
Verlagsbuchhandlung in München, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte
Dr. Hillig, Dr. Mittelstädte und Dr. Franz in Leipzig, gegen die Firma Matther Fiedler,
Verlagsbuchhandlung in Leipzig, Beklagte, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lebrecht
in Leipzig, erkennt die zwöllte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig
unter Mitwirkung des Landgerichtsdirektors Dr. Degen und der Landgerichtsräte
Dr. Freiesleben und Höring am 4. Juli 1910 für Recht:

1. Die Beklagte wird verurteilt, zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 1500 Jlil
für jeden Zuwiderhandlungsfall es zu unterlassen, das in ihrem Verlage er-
schienene Buch „Die besten Witze aus den Münchener Fliegenden Blättern" mit
dem jetzt vorhandenen Umschläge und Vorworte nebst der vorhandenen Titetblatt-
seite zu vertreiben und mittels der gelben zu den Akten überreichten Prospekte
anzukündigen.

Wegen des weitergehenden Unterlassungsansprnchs wird die Klage abgewicsen.

2. Die Klägerin ist befugt, den vorstebend unter 1 und den gegenwärtig unter 2
ersichtlichen Teil des Urteil:- innerhalb eines Monats nach Eintritt der Rechts-
kraft des Urteils auf Kosten der Beklagten durch je einmaliges Einrücken in
folgenden Blättern: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Fliegende Blätter,
Leipziger Zeitung, Ter Bahnhofsbuchhandel, Allgemeine Buchhündlerzeitnng,
öffentlich bekannt zu machen.

gez. Dr. IMegerr, Dr.

Z lt r Beglaubig u n g
Dr. Justizrat, Rechtsanwalt in Mainz.

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Bronchialkatarrh,

Luftröhrenkatarrh, Lungenkatarrh, Em-
physem. (Symptome: Entweder trockener Katarrh
mit heftigem quälendem Husten und geringen
Mengen zähen grauen Schleimes oder schleimiger
Katarrh, wobei ohne große Beschwerden erhebliche

Mengen eines dünnflüssigen, eitrigen Auswurfs entleert werden: zuweilen pfeifende
Atemgerüusche. Der chronische Bronchialkatarrh zieht oft Emphysem (Lungener-
wciterunq) und damit mehr oder weniger starke Atemnot mit sich. Bei älteren

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Katarrhen Gewicht- und Kräfteabnahme.) Wer derartiges an sich beobachtet oder wer
an Asthma, Kehlkopf-, Nachen-, Nasenkatarrh oder Folgen von Influenza leidet,
wer leicht zu Erkältungen neigt, wende sich vertrauensvoll an untenstehende Adresse und
informiere sich über ein auf neuen Prinzipien beruhendes und von ganz hervorragenden
Erfolgen begleitetes ärztlich empfohlenes Heilverfahren. Patienten, welche nicht in der
Lage sind, eine Badereise nach Wiesbaden zu unternehmen, können die Kur auch mit
verhältnismäßig geringen Kosten und ohne Berufsstörung im eigenen Heim durchführen.

Der Effekt ist in ganz kurzer Zeit wahrnehmbar. Die zähen Schleimpfropfen
lösen sich und werden leicht und allmählich fast ohne Husten abgestoßen. Der vorher
reichliche Auswurf, dev nur durch kräftige Hustenstöße herausbefördert werden konnte,
löst sich bald durch einfaches Räuspern, wird nach und nach geringer und verschwindet
schließlich ganz. Die Atmung wird leichter und freier, der quälende Husten wird
immer gelinder und besonders wirkt die Kur wohltuend gegen den Kitzelreiz des Kehl-
kopfs. — Das Gefühl lästiger Trockenheit im Halse verschwindet. Die Stimme wird
klar. — Das Allgemeinbefinden hebt sich. — Illustrierte Broschüre mit vielen glänzenden
Anerkennungen von Aerzten und Patienten kostenfrei durch

Tancr^s Inhalatorium. Wiesbaden 18.

Diese Nummer enthält 7 Beiblätter.
 
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