BAULICHE VERÄNDERUNGEN
ten als städtisches Monopol eine zwar in der Höhe
schwankende, aber regelmäßige Einnahmequelle,
ab 1502 kamen auch Einnahmen aus dem Brannt-
weinverkauf hinzu.
Der Weinkeller wurde in städtischer Regie betrie-
ben; als Weinschenk wird für die zweite Hälfte des
16. Jahrhunderts — für die frühere Zeit ist nur 1532
der Name eines „cellarius“ überliefert — häufig
einer der Viermänner genannt, im 17. Jahrhundert
versahen die Weinschenken ihr Amt über einen län-
geren Zeitraum hinweg. In Ausnahmesituationen
wurde der Ratsweinkeller verpachtet. Erhalten ist
ein Vertrag von 1638, in dem Schultheiß, Bürger-
meister und Rat wegen der ihnen in den Kriegszei-
ten unmöglich gewordenen Bereitstellung von „gu-
ten tüchtigen reinen unndt unferfelschtem Wein“
den „hiesiger Stadt angehörigen Weinkeller“ mit
allen Rechten und Pflichten auf drei Jahre gegen
Zahlung von 160 Talern pro Jahr verpachten. Ein
von Julius Jaeger abschriftlich überlieferter, nahezu
textgleicher, 1630 auf 10 Jahre geschlossener Ver-
trag ist im Original nicht aufzufinden, scheint aber
auch — wenn überhaupt — nicht lange Bestand ge-
habt zu haben; bereits 1632 ist ein anderer Pächter
im städtischen Rechnungsbuch genannt. Für eine
1450 urkundlich belegte Verpachtung auf ein Jahr8-1
ist weder em Anlaß zu erkennen noch sind Pacht-
einnahmen in den Rechnungsbüchern aufgeführt.
Bis 1651 sind Pachtzahlungen belegt; im gleichen
Jahr wurde das Verkaufsmonopol des Ratweinkel-
lers für Wein und Branntwein erneuert91. In der Fol-
gezeit wurde ein Weinschenk von der Stadt bestellt,
er erhielt 1683 5 Malter Korn, 10 Taler an Geld, 12
Pfund Lichte und freie Holzung für den Betrieb
der Branntweinstube10’. Der Verkaufserlös ging in
die Kämmereikasse.
Ab 1708 wurde das Risiko dadurch privatisiert,
daß der Weinkeller auf jeweils drei Jahre meistbie-
tend verpachtet wurde, wobei der Pächter eine feste
Summe zu zahlen hatte und sich eidlich verpflich-
tete, reinen Wein auszuschenken, die vom Rat fest-
gesetzte „Taxa“ nicht zu überschreiten und der
Kämmerei Einnahmen und Ausgaben zu belegen.
Gelegentlich betrieb der Rat den Weinausschank
auch wieder selbst, um die Preise zu steuern, so
1742 bis 1763 und 1772 bis 1787.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bröckelte das
Verkaufsmonopol ab. Die letzte Weinkellerver-
pachtung ist 1798 bezeugt, spätestens ab 1805 gab es
mehrere Weinschänken in der Stadt. Der Ratswein-
keller verlor seine ursprüngliche Bedeutung und
wurde nun als Lagerkeller benutzt.
1855 wurde ein Kostenvoranschlag für die „Re-
stauration des Rathhauskellers zur Einrichtung
eines Restaurations-Locals“ erstellt. Die vorgese-
henen Arbeiten wurden zunächst um zwei Jahre
verschoben und erst in der zweiten Jahreshälfte
1857 durchgeführt. Sie umfaßten die Reparatur der
109 Postkartenfoto des Rats Weinkellers. Um 1930.
HO Die Kundschafter Josua und Kaleb kehren mit einer Traube
aus Kanaan zurück. Darstellung aus dem Alten Testament
(4. Moses, 13,24) auf einem Gewölbeschlußstein im Rats-
weinkeller. Zustand 1988 nach der Restaurierung.
111 Josua und Kaleb. Detail ohne Farbfassung. Zwischen-
zustand während der Restaurierung.
111
ten als städtisches Monopol eine zwar in der Höhe
schwankende, aber regelmäßige Einnahmequelle,
ab 1502 kamen auch Einnahmen aus dem Brannt-
weinverkauf hinzu.
Der Weinkeller wurde in städtischer Regie betrie-
ben; als Weinschenk wird für die zweite Hälfte des
16. Jahrhunderts — für die frühere Zeit ist nur 1532
der Name eines „cellarius“ überliefert — häufig
einer der Viermänner genannt, im 17. Jahrhundert
versahen die Weinschenken ihr Amt über einen län-
geren Zeitraum hinweg. In Ausnahmesituationen
wurde der Ratsweinkeller verpachtet. Erhalten ist
ein Vertrag von 1638, in dem Schultheiß, Bürger-
meister und Rat wegen der ihnen in den Kriegszei-
ten unmöglich gewordenen Bereitstellung von „gu-
ten tüchtigen reinen unndt unferfelschtem Wein“
den „hiesiger Stadt angehörigen Weinkeller“ mit
allen Rechten und Pflichten auf drei Jahre gegen
Zahlung von 160 Talern pro Jahr verpachten. Ein
von Julius Jaeger abschriftlich überlieferter, nahezu
textgleicher, 1630 auf 10 Jahre geschlossener Ver-
trag ist im Original nicht aufzufinden, scheint aber
auch — wenn überhaupt — nicht lange Bestand ge-
habt zu haben; bereits 1632 ist ein anderer Pächter
im städtischen Rechnungsbuch genannt. Für eine
1450 urkundlich belegte Verpachtung auf ein Jahr8-1
ist weder em Anlaß zu erkennen noch sind Pacht-
einnahmen in den Rechnungsbüchern aufgeführt.
Bis 1651 sind Pachtzahlungen belegt; im gleichen
Jahr wurde das Verkaufsmonopol des Ratweinkel-
lers für Wein und Branntwein erneuert91. In der Fol-
gezeit wurde ein Weinschenk von der Stadt bestellt,
er erhielt 1683 5 Malter Korn, 10 Taler an Geld, 12
Pfund Lichte und freie Holzung für den Betrieb
der Branntweinstube10’. Der Verkaufserlös ging in
die Kämmereikasse.
Ab 1708 wurde das Risiko dadurch privatisiert,
daß der Weinkeller auf jeweils drei Jahre meistbie-
tend verpachtet wurde, wobei der Pächter eine feste
Summe zu zahlen hatte und sich eidlich verpflich-
tete, reinen Wein auszuschenken, die vom Rat fest-
gesetzte „Taxa“ nicht zu überschreiten und der
Kämmerei Einnahmen und Ausgaben zu belegen.
Gelegentlich betrieb der Rat den Weinausschank
auch wieder selbst, um die Preise zu steuern, so
1742 bis 1763 und 1772 bis 1787.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bröckelte das
Verkaufsmonopol ab. Die letzte Weinkellerver-
pachtung ist 1798 bezeugt, spätestens ab 1805 gab es
mehrere Weinschänken in der Stadt. Der Ratswein-
keller verlor seine ursprüngliche Bedeutung und
wurde nun als Lagerkeller benutzt.
1855 wurde ein Kostenvoranschlag für die „Re-
stauration des Rathhauskellers zur Einrichtung
eines Restaurations-Locals“ erstellt. Die vorgese-
henen Arbeiten wurden zunächst um zwei Jahre
verschoben und erst in der zweiten Jahreshälfte
1857 durchgeführt. Sie umfaßten die Reparatur der
109 Postkartenfoto des Rats Weinkellers. Um 1930.
HO Die Kundschafter Josua und Kaleb kehren mit einer Traube
aus Kanaan zurück. Darstellung aus dem Alten Testament
(4. Moses, 13,24) auf einem Gewölbeschlußstein im Rats-
weinkeller. Zustand 1988 nach der Restaurierung.
111 Josua und Kaleb. Detail ohne Farbfassung. Zwischen-
zustand während der Restaurierung.
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