HORST MASUCH/HANS-REINHARD FRICKE
Eingangstreppe und das Anbringen eines Gelän-
ders, Reparatur und Neubeschlagen von Türen und
Fenstern, Anstrich der Wand- und Deckenflächen
und den Einbau eines Ofens. Am 4. Oktober 1857
wurde der Ratsweinkeller dem ersten Pächter über-
geben.
112 Fußbodenplatte aus Ton, 24 x 24 cm groß, 4,5 cm dick,
dekoriert mit vierfachem Stempelabdruck, Durchmesser
7,5 cm, einer wappenähnlichen Darstellung. Ob ein Raum
im Rathaus mit solchen Fußbodenplatten ausgestattet
war, läßt sich nicht nachweisen. Das vorhandene Einzel-
stück wird jetzt im Rathaus ausgestellt.
113 Detail der Fußbodenplatte. Dieser heraldisch gestaltete
Stempelabdruck zeigt einen aufgerichteten Löwen, der in
seinen Pranken ein D hält. In dieser Abbildung werden
zwei Motive der städtischen Selbstdarstellung miteinan-
der verknüpft. Erst 1838 hat sich Duderstadt das von den
städtischen Siegeln übernommene Motiv der zwei über-
einander angeordneten Leoparden (heraldisch werden
nach vorn blickende Löwen als Leoparden bezeichnet) als
Wappen zugelegt. Bis dahin wurde das D für die Selbstdar-
stellung benutzt. Der für die Abdrücke benutzte Stempel
wird im Vorfeld der Wappenfindung entstanden sein.
Das Übergabeprotokoll beschreibt die Räum-
lichkeiten und das überlassene Inventar: Der Ein-
gang erfolgte durch eine 11 stufige Treppe vom Gro-
penmarkt aus, auf der 2. Stufe befand sich die
Außentür, auf der 7. Stufe eine zweite, auf Rollen
verschiebbare Doppeltür, von der 9. Stufe aus
führte eine Nebentreppe mit 7 Stufen, „welche
durch ein Podest gleichsam in 2 Theile getrennt
werden“, nach Süden auf den Rathaushof. Der vor-
dere Keller hatte an der Süd- und Westseite zwei
bleiverglaste Fenster, an der Westseite einen Wand-
schrank, an der Ostseite eine Tür zur Wendeltreppe
nach oben und war mit 4 Tischen, von denen einer
den mittleren Pfeiler umgab, möbliert. Wände und
Türen waren gelb und weiß gestrichen. Der an-
schließende, tonnengewölbte Keller wies ein mit
Eisenstäben gesichertes, fensterloses Kellerloch
und eine offene Wandnische auf, der Zugang zum
vorderen Keller war beidseitig mit je einer Tür ver-
sehen. Beide Keller hatten einen Backsteinfuß-
boden.
Ab Februar 1858 erschienen wiederholt Anzei-
gen im örtlichen Wochenblatt, in denen zum Be-
such des Ratsweinkellers aufgefordert wurde. Ende
des Jahres beklagte der Pächter mangelnden Publi-
kumszuspruch, zumal der Weinkeller trotz des
Ofens bei längerem Aufenthalt „ein unwirtlicher
Ort“ bleibe. Er versprach sich Abhilfe von einer
Trennwand im östlichen Keller und einem Lüf-
tungsfenster zum Gropenmarkt hin. Eine hölzerne
Trennwand wurde sofort bewilligt und im Februar
des folgenden Jahres in der Mitte des Raumes einge-
baut. Sie bestand aus zwei Bogenwänden von je 8
Fuß 5 Zoll Breite und 7 Fuß Höhe, verlief demnach
in Ostwestrichtung. Ein Mauerdurchbruch für ein
zusätzliches Fenster „im hinteren Theile des Rats-
kellers“ wurde erst im Oktober 1859 nach Rück-
sprache mit Baurat Hase genehmigt, der eine Ge-
fahr für die Stabilität des darüberliegenden Deposi-
talgewölbes verneinte, und im folgenden Monat
ausgeführt. Dieses Fenster war mit starken Gitter-
eisen und einem 416 Fuß hohen und 3 Fuß 316 Zoll
breiten Fensterladen gesichert. Ein Vergleich der
im Übergabeprotokoll genannten Öffnungen mit
den Zeichnungen Lehmgrübners gibt zu erkennen, 115
daß dem Wunsch des Pächters nach einem Fenster 117
zum Gropenmarkt durch eine Öffnung neben der
Wendeltreppe — also im ansonsten fensterlosen,
nördlichen Teil des Kellers, der ein halbes Jahr vor-
her abgetrennt worden war — entsprochen wurde.
Das Problem der Feuchtigkeit in den Kellerräu-
men, die zum Herabrieseln des Putzes führte, war
damit nicht behoben. Statt der vom Pächter vorge-
schlagenen Bloßlegung des Mauerwerks wurden in
kurzen Abständen Putz- und Anstricharbeiten
durchgeführt. 1863 wurde die Trennwand im östli-
chen Keller so versetzt, daß ein größerer Gastraum
entstand.
112
Eingangstreppe und das Anbringen eines Gelän-
ders, Reparatur und Neubeschlagen von Türen und
Fenstern, Anstrich der Wand- und Deckenflächen
und den Einbau eines Ofens. Am 4. Oktober 1857
wurde der Ratsweinkeller dem ersten Pächter über-
geben.
112 Fußbodenplatte aus Ton, 24 x 24 cm groß, 4,5 cm dick,
dekoriert mit vierfachem Stempelabdruck, Durchmesser
7,5 cm, einer wappenähnlichen Darstellung. Ob ein Raum
im Rathaus mit solchen Fußbodenplatten ausgestattet
war, läßt sich nicht nachweisen. Das vorhandene Einzel-
stück wird jetzt im Rathaus ausgestellt.
113 Detail der Fußbodenplatte. Dieser heraldisch gestaltete
Stempelabdruck zeigt einen aufgerichteten Löwen, der in
seinen Pranken ein D hält. In dieser Abbildung werden
zwei Motive der städtischen Selbstdarstellung miteinan-
der verknüpft. Erst 1838 hat sich Duderstadt das von den
städtischen Siegeln übernommene Motiv der zwei über-
einander angeordneten Leoparden (heraldisch werden
nach vorn blickende Löwen als Leoparden bezeichnet) als
Wappen zugelegt. Bis dahin wurde das D für die Selbstdar-
stellung benutzt. Der für die Abdrücke benutzte Stempel
wird im Vorfeld der Wappenfindung entstanden sein.
Das Übergabeprotokoll beschreibt die Räum-
lichkeiten und das überlassene Inventar: Der Ein-
gang erfolgte durch eine 11 stufige Treppe vom Gro-
penmarkt aus, auf der 2. Stufe befand sich die
Außentür, auf der 7. Stufe eine zweite, auf Rollen
verschiebbare Doppeltür, von der 9. Stufe aus
führte eine Nebentreppe mit 7 Stufen, „welche
durch ein Podest gleichsam in 2 Theile getrennt
werden“, nach Süden auf den Rathaushof. Der vor-
dere Keller hatte an der Süd- und Westseite zwei
bleiverglaste Fenster, an der Westseite einen Wand-
schrank, an der Ostseite eine Tür zur Wendeltreppe
nach oben und war mit 4 Tischen, von denen einer
den mittleren Pfeiler umgab, möbliert. Wände und
Türen waren gelb und weiß gestrichen. Der an-
schließende, tonnengewölbte Keller wies ein mit
Eisenstäben gesichertes, fensterloses Kellerloch
und eine offene Wandnische auf, der Zugang zum
vorderen Keller war beidseitig mit je einer Tür ver-
sehen. Beide Keller hatten einen Backsteinfuß-
boden.
Ab Februar 1858 erschienen wiederholt Anzei-
gen im örtlichen Wochenblatt, in denen zum Be-
such des Ratsweinkellers aufgefordert wurde. Ende
des Jahres beklagte der Pächter mangelnden Publi-
kumszuspruch, zumal der Weinkeller trotz des
Ofens bei längerem Aufenthalt „ein unwirtlicher
Ort“ bleibe. Er versprach sich Abhilfe von einer
Trennwand im östlichen Keller und einem Lüf-
tungsfenster zum Gropenmarkt hin. Eine hölzerne
Trennwand wurde sofort bewilligt und im Februar
des folgenden Jahres in der Mitte des Raumes einge-
baut. Sie bestand aus zwei Bogenwänden von je 8
Fuß 5 Zoll Breite und 7 Fuß Höhe, verlief demnach
in Ostwestrichtung. Ein Mauerdurchbruch für ein
zusätzliches Fenster „im hinteren Theile des Rats-
kellers“ wurde erst im Oktober 1859 nach Rück-
sprache mit Baurat Hase genehmigt, der eine Ge-
fahr für die Stabilität des darüberliegenden Deposi-
talgewölbes verneinte, und im folgenden Monat
ausgeführt. Dieses Fenster war mit starken Gitter-
eisen und einem 416 Fuß hohen und 3 Fuß 316 Zoll
breiten Fensterladen gesichert. Ein Vergleich der
im Übergabeprotokoll genannten Öffnungen mit
den Zeichnungen Lehmgrübners gibt zu erkennen, 115
daß dem Wunsch des Pächters nach einem Fenster 117
zum Gropenmarkt durch eine Öffnung neben der
Wendeltreppe — also im ansonsten fensterlosen,
nördlichen Teil des Kellers, der ein halbes Jahr vor-
her abgetrennt worden war — entsprochen wurde.
Das Problem der Feuchtigkeit in den Kellerräu-
men, die zum Herabrieseln des Putzes führte, war
damit nicht behoben. Statt der vom Pächter vorge-
schlagenen Bloßlegung des Mauerwerks wurden in
kurzen Abständen Putz- und Anstricharbeiten
durchgeführt. 1863 wurde die Trennwand im östli-
chen Keller so versetzt, daß ein größerer Gastraum
entstand.
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