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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0137
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REVERENDISSIMO ET ILLUSTRISSIMO PRIN(-)
CIPE DOMINO DOMINO WOLFFGANGO
ARCHIEPISCOPO MO (-)
GUNTINO SACRI ROMANI IMPERII ARCHIECANC
(ELLARIO)
ET ELECTORE NOSTRO DOMINO CLEMENTISSIMO

(Durch den ehrwürdigsten und erlauchtesten Fürsten,
Herrn Wolfgang, Mainzer Erzbischof,
Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches
und Kurfürst, unseren allergnädigsten Herrn)


ERUDITIONE ET VIRTUTE PRAESTANTISS (IMIS) VIRIS
DOMINIS IOANNE HENNICEO PRETORI HENRICO
HES (-)
SEN HENRICO AB HAGEN CONSULIBUS IOANNE AB
HAG(E)N
MAGISTRO PHILIPP(O) KLINKHARDO CAMERARIIS
REMPUPL(ICAM) ADMI(-)
NISTRANTI(BUS) CETERISQUE SENATORI(BUS)
DEALBATA E(S)T H(EC)
CURI(A) IDI(BUS) AUGUST(I)
ANNO MD LXXXXII
(Durch die an Bildung und Tüchtigkeit sehr herausragenden
Männer, die Herren Stadtschultheiß Johann Hennike,
die Bürgermeister Heinrich Hesse (und)
Heinrich vom Hagen, die Kämmerer Johann vom Hagen (und)
Magister Phillip Klinkhard, die die Stadt verwalten,
und die übrigen Ratsherren ist dieses Rathaus geweißt worden
an den Iden des August im Jahre 1592)

150/ Die von dem Bildschnitzer Claus Wale 1592 hergestellten Wappentafeln (links das Wappen des Mainzer Erzbischofs Wolfgang
151 von Dahlberg, rechts das spätere Wappen der Stadt Duderstadt) wurden 1984 nach ihrer Restaurierung an der Saalsüdwand
aufgehängt. Bis 1902 sollen sie an der Nordseite des Rathauses angebracht gewesen sein. Seit der damaligen Restaurierung des 137
Rathauses befanden sie sich im Obergeschoß der Laube.
Die Stadt Duderstadt hat erst durch einen Ratsbeschluß am 6. November 1838 ein eigenes — das auch heute noch gültige —
Wappen bekommen. Noch der Merianstich von 1646 zeigt einen leeren Wappenschild, und in dem Schnitzwerk der neuen 7
Treppenüberdachung wurde 1674 anstelle eines Stadtwappens ein goldenes D gesetzt. Sich nur aus Anlaß eines neuen Rathaus- 218
anstriches und ohne Zustimmung des Landesherren ein eigenes Stadtwappen zuzulegen, wird wohl kaum möglich gewesen
sein. Ein Besuch des auf der Tafel genannten Bischofs in Duderstadt ist nicht nachzuweisen, ebensowenig seine Beteiligung an
den für den Neuanstrich aufgewendeten Kosten. Die Anfertigung des erzbischöflichen Wappens läßt allerdings darauf schließen,
daß mit dem Besuch des Landesherren gerechnet wurde und er bei dieser Gelegenheit mit der Wappenanbringung geehrt und
durch die zugeschriebene Beteiligung an der Rathausverschönerung einer Anerkennung des Duderstädter Wappens geneigter
gemacht werden sollte. Eine gewisse Schlitzohrigkeit der Duderstädter ist allerdings nicht zu verkennen, da die Wappentafel
des Erzbischofs nur zusammen mit der der Stadt Duderstadt einen vollständigen Sinn ergibt.

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