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Das Rathaus in Duderstadt — Forschungen der Denkmalpflege in Niedersachsen, Band 6: Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1989

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.57465#0256
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KARL KRUKENBERG/WOLFGANG NOLTE

Zonen, Vortrags- und Medienraum sowie ergänzen-
den Texten. Die gesamte Ausstellung, die 1988 fer-
tiggestellt und eröffnet wurde, ist abwechslungs-
reich gestaltet, textlich und bildlich informativ auf-
gebaut und paßt sich mit den modernen Stellwän-
den und Schaukästen besonders gut in die histori-
sche Balken- und Giebellandschaft (Sandstein) ein.
Die heutige Nutzung
Mit Abschluß dieser Maßnahme sieht die Ge-
samtnutzung des Rathauses heute wie folgt aus:
Untergeschoß:
Ratsweinkeller, Tonnengewölbe und „Folter-
kammer“ als historische Ausstellungs- und Schau-
räume;
Erdgeschoß:
Fremdenverkehrsamt, Couphus mit Dia-Audio-
Vision und Besuchertreff, Historische Ausstellung
Öffentliche Toiletten, Eingangsbereich;
1. Obergeschoß:
Rathaussaal für Ausstellungen, Konzerte, Tagun-
gen und Repräsentation, drei Räume (50, 18 und 12
Personen) für Sitzungen, Tagungen und standes-
amtliche Trauungen, zentraler Wirtschaftsraum,
Hausmeisterwohnung und Rathauslaube;
2. Obergeschoß:
Deutschlandpolitische Ausstellung mit Vor-
trags- und Medienräumen, Europa- und Deutsch-
landpolitisches Bildungsinstitut mit zwei Vortrags-
räumen (50 bzw. 30 Personen), Seminarbibliothek
(auch Gruppenarbeitsraum bis 30 Personen), Sekre-
tariat, Seminarleiterraum und Teeküche;
3. Obergeschoß:
Neun Verwaltungsräume für die Mitarbeiter des
Schul-, Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsbe-
reiches der Stadtverwaltung, Heimatbibliothek,
Städtisches Fotoarchiv, Verwaltung von Kultur-
und Touristikeinrichtungen;
3.-6. Obergeschoß:
Historische Dachlandschaft einschl. Turmaus-
guck im sechsten Obergeschoß (mittlerer Erker-
turm).
Kosten und Finanzierung
Nach der Bestandsaufnahme des Gebäudes und
Vorlage des Nutzungskonzeptes erstellte eine Ar-
beitsgruppe der Stadtverwaltung in mehrwöchiger
Arbeit Baukosten- und Terminpläne, vorläufige
Baupläne und zahlreiche weitere Unterlagen für
den ersten Antragsordner. Dieser beinhaltete zu-
sätzlich geschichtliche Abhandlungen über das
Rathaus, historisches und neues Bildmaterial sowie
die ausgefüllten Formvordrucke. Am 26. 11. 1980
ging dieser erste Finanzierungsantrag an die zu-
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ständigen Bewilligungsbehörden von Bund, Land
und Landkreis sowie zeitgleich an die den hiesigen
Raum vertretenden Bundestags- und Landtagsab-
geordneten, die Presse und an die verwaltungsinter-
nen Einrichtungen. Ausgehend von ermittelten Ge-
samtkosten von 8 Millionen DM erbat die Stadt un-
ter Würdigung ihrer extremen Zonenrandlage
höchstmögliche Zuschüsse. Mit Erlaß vom 29. 09.
1981 sah sich der Niedersächsische Minister für
Wissenschaft und Kunst jedoch außerstande, das
Vorhaben 1982 aus Landesmitteln zu fördern. Er-
neute Anträge mit leicht veränderter Konzeption
folgten am 10. 03. 1982, am 30. 07. 1982 und am 10.
01. 1983. Dieser letzte Antrag, in dem nunmehr die
Baukosten auf 6,5 Millionen DM reduziert waren
und der eine Aufsplittung in drei Bauabschnitten
mit insgesamt fünf Jahren Laufzeit vorsah, brachte
das Vorhaben Mitte 1983 auf den Weg.
Für jeden der drei Bauabschnitte erstellte die
Stadtverwaltung einen umfangreichen Antragsord-
ner. Enthalten waren Inhaltsverzeichnis, Verteiler,
Bildmaterial, Antragsschreiben, die Anlage betr.
Zuwendung aus der nichtwirtschaftlichen kulturel-
len Zonenrandförderung (Denkmalpflegemittel),
die zahlreichen Anlagen zur Zuwendung Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-
schaftsstruktur“ (Fremdenverkehrsmittel), die Über-
sicht über die Daten der Haushaltswirtschaft, Nut-
zungskonzept, Baukostenberechnung nach DIN
276, Baukostenschätzung für die Folgeabschnitte,
Übersichts-, Lage- und Baupläne, Bestandspläne,
historische Abhandlungen über das Gebäude und
Konzepte der inhaltlichen Ausgestaltung.
In der Regel waren es jeweils 30 Antragsordner,
welche an die beteiligten Ministerien und Behör-
den, Architekten, Mitglieder der parlamentari-
schen Gremien und verwaltungsintern in den Ver-
sand gingen, .Finanzierungsgespräche in den Mini-
sterien, bei der Bezirksregierung Braunschweig
und mit dem Landkreis Göttingen gingen voran
bzw. wurden ergänzend zu den Anträgen oder bei
Nachtragsanträgen geführt. Besonders bedeutsam
für die Rathausrestaurierung war die ministerielle
Entscheidung, wonach aus baulicher Notwendig-
keit heraus finanz- und zuschußtechnische Zwei-
Jahres-Bauabschnitte gebildet werden konnten. So
kam es zu den drei Bauabschnitten 1983/84, 1985/
86 und 1987. Für die Gesamtfinanzierung sehr po-
sitiv, für die Durchführung aber äußerst problema-
tisch gestaltete sich die Förderung aus verschiede-
nen „Zuschußtöpfen“, den Denkmalpflegemitteln
(nichtwirtschaftliches kulturelles Zonenrandpro-
gramm) und den Fremdenverkehrsmitteln (Ge-
meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“). Sowohl bei der Antragstel-
lung als auch bei der Durchführung und beim Ver-
wendungsnachweis mußte streng darauf geachtet
 
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