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XXI


Münzstätten im Mittelalter.

Wann die Grafen von Schwarzburg die Münzgerechtigkeit be-
kommen haben, läßt sich nicht nachweisen, da uns der Text einer
kaiserlichen Urkunde über die Verleihung nicht bekannt ist.
Wohl aber ist uns eine kaiserliche Bestätigung des Münz-
rechtes vom Jahre 1323 für die Münzstätte Blankenburg erhalten,
deren Text vermuten läßt, daß früher schon geprägt worden war, und
vor allem sind es die sich zweifellos als Schwarzburger Münzen aus
dem 12. Jahrhundert präsentierenden Reiterbrakteaten, welche be-
weisen, daß das wichtige Regal — jederzeit ein Zeichen unumschränkter
Landeshoheit — seit über 700 Jahren vom Hause Schwarzburg
ausgeübt wird.
Wenn an der Münzberechtigung der Schwarzburger Linie (durch
den Besitz der Münzstätte Blankenburg) nicht zu zweifeln ist, so
findet sich doch keine kaiserliche Bestätigung des Rechtes für Orte,
die im Alleinbesitz der käfernburgischen Linie sich befanden. Es
hängt dies damit zusammen, daß die schwarzburgischen Besitzungen
Reichslehen, die käfernburgischen dagegen landgräflich thüringische
Lehen waren.
Als man in Thüringen im 12. Jahrhundert an Stelle der bisher
dort üblichen Denare, denen die römischen Münzen zum Vorbild
gedient hatten, die dünnen einseitigen, Brakteaten genannten Blech-
münzen einführte, waren die Grafen von Schwarzburg mit die
ersten, welche diese Münzen ausprägten.
Von diesen schönen Stücken, die zu den frühesten Zeugen für
das reichsunmittelbare Verhältnis des Hauses gehören, sind uns zum
Glück noch einige erhalten.
 
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