Von Churfürsten, Fürsten und Ständen des H. R. Reichs, z r
dens, zu publiciren. Wie chrdann auch ganz genau darauf zu vigili-
ren, und Uns sofort anzuzeigen habet, wann fotkane Butte etwa durch
auswärtige fremde geistliche Oberen in hiesigen Landen insinuiret wer-
den mögtt. Sind euch mit Gnaden gewogen."
Von denjenigen Merkwürdigkeiten, die wir in Absicht auf die
Pohlm'fche Begebenheiten von dem König!. Preußischen Hof zu erzäh-
len haben, verspahren wie die Erzählung, bis wir von Pohlen inson-
derheit reden werden, da wir die Sache in ihrem Zusammenhang un-
unterbrochen vorttagen können.
Vierter Haupttitul.
Von dem Königreich Portugal.
FVr König in Portugal! giebr sich besondere Mühe, unter seinen AufhebuW
Uuterthanen Friede und Eintracht zu stifften. Diese wurde g^r des unter.
pffk durch den Unterschied zwischen a!ten und neuen Christen getrennt, schieds zwi-
und nirgends sind Uneinigkeiten hkfftrger, als wenn dis Religion unschu! s^n alten
digerWe-ft Gelegenheit dazu giebt. Cs war nemlich m diesem Königreich
der Gebrauch einger -ssm, daß Personen, die von Voreltern, die vorher
Judeu oder K tzw gewesen, aber ihre Jrrrhümer abgeschworen, ab-
stammen, mit Verachtung neue Christen genmnet, und von öffsntli-
chen Aemtern und ehrbahrm Heyrathen abgehalten worvm, welcher
erniedrigende Unterschied Manche, dis sich in den Schsoß der Kirche
begeben woltm, davon zurück gehalten. Cs wird daher in einem publicirtsm
Gesttze sotbane Benennung gänzlich und schkechtervings, Unter dm schär-
fsten Strafen verboten, wie dann denen Geistlichen, welche Dieses
Verboch äusser Augen fetzen wurden, die ewige Verbannung; denen
Adelrchen der Verlust ihres Adels, ihrer Aemter, Bedienun-
gen, Würden, Commßnrhüreym, und dm Bürgerlichen und andern
Personen der Staupenschlag und eine ewige Landsverweisimg ange-
drobct wird. Es ist diesem Gesetze eine historische Einleitung vorange-
schicket, m welcher unter andern gesaget wird, ,7 daß dieses Gesetz, als
der Zer'kpunct der Herstellung des Friedens und der EiMracht zwischen
allen Unkerthanen dieses Königreichs anzuschen stye, welche schätzbare
Güter durch die übelgesinnte Personen beeinträchtiget worden/ die ker-
nen
dens, zu publiciren. Wie chrdann auch ganz genau darauf zu vigili-
ren, und Uns sofort anzuzeigen habet, wann fotkane Butte etwa durch
auswärtige fremde geistliche Oberen in hiesigen Landen insinuiret wer-
den mögtt. Sind euch mit Gnaden gewogen."
Von denjenigen Merkwürdigkeiten, die wir in Absicht auf die
Pohlm'fche Begebenheiten von dem König!. Preußischen Hof zu erzäh-
len haben, verspahren wie die Erzählung, bis wir von Pohlen inson-
derheit reden werden, da wir die Sache in ihrem Zusammenhang un-
unterbrochen vorttagen können.
Vierter Haupttitul.
Von dem Königreich Portugal.
FVr König in Portugal! giebr sich besondere Mühe, unter seinen AufhebuW
Uuterthanen Friede und Eintracht zu stifften. Diese wurde g^r des unter.
pffk durch den Unterschied zwischen a!ten und neuen Christen getrennt, schieds zwi-
und nirgends sind Uneinigkeiten hkfftrger, als wenn dis Religion unschu! s^n alten
digerWe-ft Gelegenheit dazu giebt. Cs war nemlich m diesem Königreich
der Gebrauch einger -ssm, daß Personen, die von Voreltern, die vorher
Judeu oder K tzw gewesen, aber ihre Jrrrhümer abgeschworen, ab-
stammen, mit Verachtung neue Christen genmnet, und von öffsntli-
chen Aemtern und ehrbahrm Heyrathen abgehalten worvm, welcher
erniedrigende Unterschied Manche, dis sich in den Schsoß der Kirche
begeben woltm, davon zurück gehalten. Cs wird daher in einem publicirtsm
Gesttze sotbane Benennung gänzlich und schkechtervings, Unter dm schär-
fsten Strafen verboten, wie dann denen Geistlichen, welche Dieses
Verboch äusser Augen fetzen wurden, die ewige Verbannung; denen
Adelrchen der Verlust ihres Adels, ihrer Aemter, Bedienun-
gen, Würden, Commßnrhüreym, und dm Bürgerlichen und andern
Personen der Staupenschlag und eine ewige Landsverweisimg ange-
drobct wird. Es ist diesem Gesetze eine historische Einleitung vorange-
schicket, m welcher unter andern gesaget wird, ,7 daß dieses Gesetz, als
der Zer'kpunct der Herstellung des Friedens und der EiMracht zwischen
allen Unkerthanen dieses Königreichs anzuschen stye, welche schätzbare
Güter durch die übelgesinnte Personen beeinträchtiget worden/ die ker-
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