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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1783/​1784

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https://doi.org/10.11588/diglit.48264#0119

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Von den Geschichten des Kayfech Hofes. 7
Wsege dieselben öfters zu Pfarrern gelangt sind, ist allgemein be-
kannt. — Diese weftmüchm Gebrechen mW Unordnungen abzustel-
len^ war der Ausinercksamkeu und Sorgfalt eines für das allgemeine
Beste sorgfältigst wachenden/ und in dem erkannten Guten standhaft
und unerschrocken zu Werste gehenden Landesfürsten würdig. Daher
Se. Majestät, um denselben abzuhclfen / folgende Einrichtung zu
treffen/ nothwendig befunden.haben.
' itens. Wo die Seelsorger an der Zahl zu wenig / oder von
ihren Gemeinden zu cmftrm find / werden nach Maaß der Volks-
menge / entweder eigene neue Pfarrer oder Lokalkaplane bestim-
met/ oder die von ihren Pfarieyen zu weit entlegenen Orrhschaften?
näheren zugetheilt: durch welche Veränderung in Zukunft niemand
weiter? als höchstens eine Grunde bis zu seiner Pfarrkirche haben
soll.
atens. Wo Kirchen und Pfarrhöft mangeln/ werden dieselben/
wenn die Ortsherrschaften solche nicht selbst freiwillig Herstellen / aus
dem Religionsfond erbauet / dann aber das Präsentatisnsrecht der
Religionscommißion / jedoch stets nach Ausschlag des vorangehenden
Concurses/ Vorbehalten. Die neuen Kirchen / oder arme und alte
Pfarreyen werden mit Paramenten der .aufgehobenen Klöster und Kir-
chen unentgeldlich versehen. Nach diesen Grundregeln fallen
gtens in Nioderösterreich 26z! neue Seelsorger aus / welche
zum Theil und vorzüglich von den in der Diöcesanprüfung am taug-
tichsten befundenen Klöster und Stistsgeistlichen gewählt werden/ alss
zwar/ daß
4tens auf den Herrschaften und Filialen der geistlichen Stifts
die neuen Seelsorger/ die Pfarrvikarien oder Kapläne aus ihren eige-
nen Geistlichen, auf andern Orthschasten aber aus Weltgeistlichen
und den übrigen Ordensleuten / nach Maaß der Tauglichkeit genom-
men werden sollen.
stens. Gestufteren Beneficiaten / wenn sie mr Examen vom
Bischoffs fähig befunden worden / sollen sogleich die Pfarrkirche
eingeräumt , chey künftigen Erledigungen aller alle derley ümpliciZ
beuellciL, in cursrs verwandelt werden.
-steus. Jedermann / vom Bischoffs anzufangen / mithin auch
Stifte / Klöster / Pfarreyen und Benesiciaten bleiben vollkommen
bey ihrem Ltzigen Genüße. Nur also die neuen Seelsorger werden
aus del Religionscaße auf folgende Art besoldet : die Pfarrer mit
 
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