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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1783/​1784

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https://doi.org/10.11588/diglit.48264#0176

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§4 Dritter Haupttituk.
von Lindenowski in eben dieser Note, daß in dem Fall, daß sich die
Stadt dazu bequemen würde, die ihrer Handlung in den Weg gelegten
Hindernisse gehoben werden sollten, daß man aber fortfahren würde,
die in dem Haven angehaltenen Danziger Schiffe ferner anzuhalten,
ohne sie stey zu geben, ob gleich die Anhaltung dieser Schiffe auch zu
den Hindernissen gehört, die der Danziger Handlung in den Weg ge-
legt worden, und selbige Particuliers gehören, die darunter sehr leiden,
ohne mit den Angelegenheiten, wovon hier die Rede ist, im Verhalt-
niß zu stehen. Diese nachherige Note, die der ersten entgegen ist, hat
Zu den ferneren Operationen gegen diese Stadt den Weg gebahnt, die
täglich für selbige beschwerlicher wurden, so daß sie jetzt bloquirt und
aufs äusserste gebracht ist. Jede Note, die nachher von dem Herrn
von Lindenowski dem Magistrat übergeben, war mit der peremtorischen
Auffoderung begleitet, in 24. Stunden darauf zu antworten.
Auf diese Art sind die Verbindungen dieser Stadt mit dem Polni-
schen Gouvernement, die durch den Tractat garantirt worden, allen
Folgen ausgesetzt gewesen, und sind es noch, die aus den unvermu-
teten und peremtorischen Verlangen an die Stadt Danzig entstehen
können, ohne selbiger die Zeit zu lassen, sich auf das Gouvernement
Zu beziehen, von welchem sie abhängt. Die Note des Herrn von Lin-
denowski vom io. Oct. enthielt noch stärckere Prätensionen, als die
des vorigen Tages, die in z. Puncte abgefaßt waren: 1) Er verlang-
te, daß die Stadt eine Deputation absende, um Se. Majestät, den
König von Preußen, um Verzeihung Zu bitten; oder daß die Ent-
schuldigung bey dem Herrn General von Eglofstern vor den Thoren der
Stadt geschähe; daß selbige für das Betragen eines jeden Danzigers in
Betreff der Preußischen Unterthemen Bürge seyn, und solches verant-
worten solle. 2) Daß der Magistrat schriftlich declarire, daß er zu aller
Zeit überhaupt alle Produkte aller und jeder Preußischen Unthanen zu
Wasser und zu Lande paßiren lassen wolle, ohne jemals das geringste
Hinderniß dabey in den Weg zu legen, z) Das dasjenige, wcGun-
ter dem Namen Königl. Effecten begriffen seyn wird, vermittelst eines
Paffes frey paßire, (obgleich auf die zu Warschau den z. September
geschehene Vorstellung, daß die Accise Direction Sr. Majestät, des
Königs von Preußen, 266:5. Pfund Caffee aus dem Haven durch
das Danziger Gebiet, ohne eine Abgabe zu bezahlen, paßiren lassen,
der Herr von Buchholz declarirt hatte, daß das Fälle waren , wovon
der Berliner Hof nichts wisse, und daß sie untersucht werden sollten.)
Diese
 
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