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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1785

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https://doi.org/10.11588/diglit.48263#0046
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MM;.


Don Churfürsten, Fürsten und Ständen des
Heil. Röm. Reichs.
Mainz haben wir einige neuere Verordnungen und Anstalten
anzuzeigen. Das dasige Erzbischöfliche Gemralvicariat dar am
28. Januarii eine Verordnung an dis sammtlichen Collegimstifttr
des Erzbißthums ergehen lassen, durch welche es, den uralten Kirchen-
gesätzen gemäs, die Vereinigung mehrerer geistlicher Pftündm in Einer
Person für unrechtmäßig erklärt, und sie nur bey erhabnen und sehr
verdientem Personen, statt finden laßt. Die deshalb non Nom aus
erlangten Dispensationen sollen nun keine. Gültigkeit mehr haben, wo-
fern sie nicht erst dem Vicariat zur Untersuchung Vorgelege worden
find. Bey dieser Gelegenheit wird vom Fürstl. Ober-Bischoff gesagt:
er wolle und müsse die ihm verstatttte Gewalt nicht zum Einreiffrn,
sondern zum Außer bau ui der Kirche anwenden, und dergleichen. Ver-
günstigungen würden ost wider die Absicht desVaters, durch
die Angabe fälschlich erdichteter Ursachen erschlichen. " Von der teut-
schen Weltgcistlichkeitchcißt cs: „ denn das Scandal, daß Geistliche,
die kaum eine Pfründe verdienten, durch den Mißbrauch der römischen
Gütigkeit zwey und mehr erhielten, und dadurch vielen würdigen ihren
gesetz-mäßigen Unterhalt wegnehmen, hat nun in Tcutschland lange
genug geherrschet. " Den geistlichen Untergerichten, Stiftern, Klo-
stern und Pfarreyen ist am vor. Msn. bekannt gemacht worden,
daffgar kerne pabftiiche Vergünstigungen Z. B. Verwandte zu heyra-
chen, und rmgeweyheten Häuptern Messe zu lesen, an Fasttagen
Fleisch zu essen, verbotene Bücher zu lesen, mehrere Kansnffate zu be-
sitzen, und dergl. gültig ftpn selten, wenn sie nicht erst dem Erzbischösti-
chen^Generalvicariat zur Prüfung vorgelegt. und von diesem bestätigt
morden sind.
ltt'ber die Bestellung einesPabstlichen Nuntiuszu München drückt
sich ein öffentliches Blatt alst aus: Privatmännern kan man es nicht
mrdenckm, wenn sie begierig sind zu vernehmen, wie diese römischen
Vorschritte in dortiger und dasigec Gegend werden ausgenommen wer-
den. 'Bekanntlich gehören die benachbarten Bißthümer Cstchstett und
Augspurg u. s. w. Zum Mainzer Metropolitan - Bezirk. Wird dieser
Nuntius, nun-mit denn geringsten.Facultäten vorfthm:. so. ist diese An-
 
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