D. Zur Prüfung der Malereien etc.
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Ahne stolz war, garnichts auf uns gekommen sein sollte. Wir dürfen also die
Erzählung von einer durch die heilige Elisabeth zu Schmalkalden gegründeten
Kapelle in das Gebiet der Sage verweisen; damit fällt aber auch die Grundlage
für Hases Annahme in sich zusammen.
Aber auch noch andere Gründe sprechen gegen diese Annahme.
Von einer Krypta möchte schon um deswillen keine Rede sein können, weil
eine solche doch, und wäre es nur um einige Stufen, in die Erde versenkt sein
müsste, während wir gesehen haben, class der hier in Betracht kommende Raum
zur Zeit seiner Erbauung mindestens in gleicher Höhe mit dem ihn umgebenden
Gelände, wenn nicht über diesem gelegen hat.
Man könnte an eine Doppelkapelle denken, deren oberer Raum ja nicht
unbedingt mit dem unteren direkt verbunden sein müsste; allein auch dieser Ge-
danke ist ausgeschlossen, weil die oberen Räume bereits 1360, also kaum hundert
Jahre nach Elisabeths Tode, zur Wohnung des hessischen Amtmanns verwandt
worden sind und man doch sicher nicht annehmen kann, dass Landgraf Heinrich II.
von Hessen, der seinem Siegel mit Stolz die Umschrift gab: Sigillum Heinrici
Abnepotis Beate Elyzabeth, dass dieser, sag ich, eine von seiner Urgrossmutter
gegründete Kapelle derart entweiht hätte.
Auch der ganze Grundriss des Gebäudes, der schmale Vorgang, durch den
allein man von der Strasse aus zu dem bemalten Raum gelangen konnte, der da-
hinter liegende grosse Westraum und ,die darin angebrachte Treppe sprechen
gegen eine Kapellenanlage. Dies empfindet auch Hase und ist deshalb geneigt,
anzunehmen, der bemalte Raum sei zuerst für sich allein angelegt und alles
übrige später um ihn herum gebaut; diese Annahme wird aber dadurch widerlegt,
dass, wie sowohl der Grund- und Aufriss des Gebäudes (Figur 2 und 7), als
auch die Besichtigung des Mauerwerks aller drei Räume einschliesslich der
Wendeltreppe ergeben, die drei Räume des jetzigen Kellergeschosses nicht nur
unter sich, sondern auch mit dem Obergeschoss, zwecks dessen Ersteigung doch
die Treppe allein angelegt werden konnte, gleichzeitig und in einem Stücke gebaut
worden sind.
Es spricht ferner gegen die Anlage einer selbständigen Kapelle, dass das
auf einem geräumigen Gelände und an einem freien Platz angelegte Gebäude
nicht von West nach Ost, sondern von Süd nach Nord gerichtet ist, während
nach dem gesagten kein Grund vorlag, von der für ein Gotteshaus üblichen
Richtung abzuweichen.
Obwohl der Plattenbelag des Fussbodens noch vollständig erhalten ist und
alle Thürschwellen noch am richtigen Ort liegen, fehlt jede Spur von Altarstufen
oder einem sonstigen Altarunterbau; irgend eine Spur müsste sich doch davon
erhalten haben, wenn ein Altar vorhanden gewesen wäre, ohne Altar ist aber
auch keine Kapelle denkbar.
Hase will ferner aus der mangelhaften Herstellung der Wand und des Ver-
putzes, sowie aus der flüchtigen Malerei eine Unterstützung für seine Ansicht
ableiten, indem er daraus schliessen zu dürfen glaubt, class man sich mit der
Herstellung des Baues sehr beeilt habe, um nicht im Kampf um den Besitz des
heiligen oder damals zunächst nur hochverehrten Leichnams anderen Bewerbern
gegenüber zu unterliegen. Auch dieser Annahme ist nicht beizustimmen. Vor
allem ist das Bauwerk und die Malerei zwar nicht prunkvoll wie die Gebäude
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Ahne stolz war, garnichts auf uns gekommen sein sollte. Wir dürfen also die
Erzählung von einer durch die heilige Elisabeth zu Schmalkalden gegründeten
Kapelle in das Gebiet der Sage verweisen; damit fällt aber auch die Grundlage
für Hases Annahme in sich zusammen.
Aber auch noch andere Gründe sprechen gegen diese Annahme.
Von einer Krypta möchte schon um deswillen keine Rede sein können, weil
eine solche doch, und wäre es nur um einige Stufen, in die Erde versenkt sein
müsste, während wir gesehen haben, class der hier in Betracht kommende Raum
zur Zeit seiner Erbauung mindestens in gleicher Höhe mit dem ihn umgebenden
Gelände, wenn nicht über diesem gelegen hat.
Man könnte an eine Doppelkapelle denken, deren oberer Raum ja nicht
unbedingt mit dem unteren direkt verbunden sein müsste; allein auch dieser Ge-
danke ist ausgeschlossen, weil die oberen Räume bereits 1360, also kaum hundert
Jahre nach Elisabeths Tode, zur Wohnung des hessischen Amtmanns verwandt
worden sind und man doch sicher nicht annehmen kann, dass Landgraf Heinrich II.
von Hessen, der seinem Siegel mit Stolz die Umschrift gab: Sigillum Heinrici
Abnepotis Beate Elyzabeth, dass dieser, sag ich, eine von seiner Urgrossmutter
gegründete Kapelle derart entweiht hätte.
Auch der ganze Grundriss des Gebäudes, der schmale Vorgang, durch den
allein man von der Strasse aus zu dem bemalten Raum gelangen konnte, der da-
hinter liegende grosse Westraum und ,die darin angebrachte Treppe sprechen
gegen eine Kapellenanlage. Dies empfindet auch Hase und ist deshalb geneigt,
anzunehmen, der bemalte Raum sei zuerst für sich allein angelegt und alles
übrige später um ihn herum gebaut; diese Annahme wird aber dadurch widerlegt,
dass, wie sowohl der Grund- und Aufriss des Gebäudes (Figur 2 und 7), als
auch die Besichtigung des Mauerwerks aller drei Räume einschliesslich der
Wendeltreppe ergeben, die drei Räume des jetzigen Kellergeschosses nicht nur
unter sich, sondern auch mit dem Obergeschoss, zwecks dessen Ersteigung doch
die Treppe allein angelegt werden konnte, gleichzeitig und in einem Stücke gebaut
worden sind.
Es spricht ferner gegen die Anlage einer selbständigen Kapelle, dass das
auf einem geräumigen Gelände und an einem freien Platz angelegte Gebäude
nicht von West nach Ost, sondern von Süd nach Nord gerichtet ist, während
nach dem gesagten kein Grund vorlag, von der für ein Gotteshaus üblichen
Richtung abzuweichen.
Obwohl der Plattenbelag des Fussbodens noch vollständig erhalten ist und
alle Thürschwellen noch am richtigen Ort liegen, fehlt jede Spur von Altarstufen
oder einem sonstigen Altarunterbau; irgend eine Spur müsste sich doch davon
erhalten haben, wenn ein Altar vorhanden gewesen wäre, ohne Altar ist aber
auch keine Kapelle denkbar.
Hase will ferner aus der mangelhaften Herstellung der Wand und des Ver-
putzes, sowie aus der flüchtigen Malerei eine Unterstützung für seine Ansicht
ableiten, indem er daraus schliessen zu dürfen glaubt, class man sich mit der
Herstellung des Baues sehr beeilt habe, um nicht im Kampf um den Besitz des
heiligen oder damals zunächst nur hochverehrten Leichnams anderen Bewerbern
gegenüber zu unterliegen. Auch dieser Annahme ist nicht beizustimmen. Vor
allem ist das Bauwerk und die Malerei zwar nicht prunkvoll wie die Gebäude