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Gesellschaft für Vervielfältigende Kunst [Hrsg.]
Die Graphischen Künste — 11.1888

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Heft 1
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Bode, Wilhelm: [Die großherzogliche Gemäldegalerie zu Schwerin, 3]: Das Holländische Stilleben
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https://doi.org/10.11588/diglit.3329#0007
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DAS HOLLÄNDISCHE STILLLEBEN.
Nr. 460. W. C. Heda. Frühstückstisch. Bezeichnet HEDA 1649. Eichenholz. Höhe 0^495,
Breite 0682. — Radirung von P. Halm.
Nr. 916. Corn. Saftleven (? W. Kalf). Köchin im V orrathskeller. Eichenholz. Höhe o'ib^,
Breite CV345. — Radirung von W. Rohr.
Nr. 824. E. van der Poel (? Thomas Wyck). Im Hofe. Eichenholz. Höhe o'348, Breite o'iss'l-
— Radirung von P. Halrn.
Nr. 538. Jan van Huysum. Der Blumenstrauss. Leinwand. Höhe o'8oo, Breite o'öoo. — Hoch-
ätzung einer Zeichnung von F. König.
Nr. 1104. Giovanni Battista Weenix. Todtes Geflügel. Bezeichnet Gio. Batta. Weenix.
A° i6ß2 11(20. Leinwand. Höhe CV805, Breite CV675. — Zinkätzung einer Zeichnung von A. Kaiser.
Nr. 506. Melchior d'Hondecoeter. Die Jagdbeute. Bezeichnet Md Hondecoeter. Leinwand.
Höhe 0705, Breite CV865. — Hochätzung nach einer Zeichnung von A. Kaiser.
Nr. 553. Willem Kalf. Stillleben. Bezeichnet W. KALF 1658. Leinwand. Höhe 0-530, Breite
o'46o. — Hochätzung nach einer Zeichnung von A. Kaiser.
Nr. 4. Willem van Aelst. Der Frühstückstisch. Bezeichnet Guillm° van Aelst i6j2. Leinwand.
Höhe o'635, Breite Q'525. — Hochätzung nach einer Zeichnung von J. Fischer.

U der mannigfaltigen, [heiteren Wirkung der Bilderwände in den neuen Räumen der Schweriner
Galerie tragen nicht am wenigsten die zahlreichen und unter sich sehr verschiedenartigen
Stillleben der verschiedenen Schulen bei, welche mit decorativem Geschick über die meisten Säle
vertheilt sind. Das grosse Publicum, selbst dasjenige, welches sich für kunstsinnig hält, will von den
„Stillleben" meist nichts wissen. „Blumenstücke und Fruchtbilder kann ich nicht ausstehen, und todte
Fische sind mir geradezu widerwärtig. Ich begreife gar nicht, wie Jemand etwas daran finden kann;
man kann sich doch bei solchen Bildern überhaupt nichts denken" — solche und ähnliche Urtheile
hat gewiss schon jeder sseissigere Besucher von Gemäldesammlungen häufig genug nicht nur aus dem
Munde kunstbessissener Backfische und Blaustrümpfe, sondern gerade von unseren „Gebildeten" und
„Gelehrten" gehört. Umgekehrt wird man bei Künstlern, die überhaupt ein Verhältniss zur älteren
Malerei haben, eine besondere Vorliebe für Stillleben finden; ja, wenn Künstler alte Bilder sammeln,
sind es in erster Linie gerade Stillleben, insbesondere die im Motive anspruchslosesten: todte Fische,
altes Gerumpel, ein Paar Kohlköpfe u. dgl. m. Mehr als einer unserer gefeierten neueren Maler hat sich
nicht gescheut, offen zu erklären, dass ihm „eine gut gemalte Kalbsleber lieber sei als alle die Pagoden
auf den Fresken Giotto's und Botticelli's". Wer hat da Recht?
Die Entscheidung dieser Frage — wenn wir sie nicht einfach damit beantworten wollen, dass Jeder
Unrecht habe, eine Entscheidung, die für die beiden Extreme sicher berechtigt ist — kommt auf die
ästhetische Frage nach der Bedeutung des Vorwurfes für die bildenden Künste heraus. Gewiss ist es
ungerechtfertigt, wenn man dem Motiv eines Gemäldes als solchem jede Bedeutung abspricht und
daher den Katzen-Rafsael neben Rasfael oder gar über denselben stellt; mit demselben Rechte, mit
welchem wir den Menschen über die übrigen Geschöpfe, über die belebte und unbelebte Natur stellen,
 
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