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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0033
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— 21 —

ventualen 1. bezüglich der Spendung der Sakramente sich innerhalb
des Sprengeis der St. Marxkapelle halten, also nicht in den Sprengel
der Stiftskustodie von St. German hinübergreifen, auch keinem
Verstorbenen aus letzterem Bezirke ohne Zustimmung des Stifts-
kustos bei sich das kirchliche Begräbnis gewähren und dass die-
selben 2. Immobilien in der Stadt Speier, welche dem St. Germans-
stifte zinspflichtig sind, nicht ohne Genehmigung des Stiftskapitels
erwerben. Der Orden verpflichtet sich 1. innerhalb Jahresfrist die
Konfirmation des Ordensgenerals samt einem Revers des künftigen
Priors und Konvents von St. Marx dem Stiftskapitel in Vorlage zu
bringen und 2. seine Seelsorgstätigkeit nur über das Tal, genannt
Rinne, bis zum Neupörtel hin, auszudehnen. Siegler: Das
bischöfliche Gericht zu Speier, der Provinzial, Prior und Konvent
des Wilhelmitenklosters Mulenbach, dem das Kloster St. Marx als
Tochterkloster unmittelbar unterstellt sein soll, endlich Prior und
Konvent von St. Marx. — Datum: In die beati Gangolfi martiris.
Original (Perg.) mit 6 anh. Siegeln im Münchener Reichsarchiv.

53. 1317 Mai 16.

Bischof Emich von Speier inkorporiert mit Zustimmung des
Domkapitels und des zuständigen Archidiakons dem Wilhelmiten-
orden die St. Marxkapelle zu Speier, deren Patronatsrecht Dechant
und Kapitel des St. Germansstifts zu Speier dem Orden überlassen
haben, mit allen Rechten und Einkünften zur Errichtung eines Kon-
vents. Siegler: Bischof, Domkapitel und Archidiakon. —Datum:
Feria II. post festum beati Gangolfi martiris.

Original (Perg.) im Münchener Eeiehsarchiv.

54. 1318 o. T.

Abt AVilhelm des Benediktinerklosters Wissenburg — welch'
letzterem vom päpstlichen Stuhle die Pfarrkirche zu Steinfeld in
der Speierer Diözese mit allen Rechten und Einkünften überwiesen
worden gegen Gewährung eines genügenden Unterhalts an den vom
jeweiligen Abt zu präsentierenden und vom zuständigen Archidiakon
zu investierenden Pfarrvikar, damit dieser die Leistungen an den
Bischof, Archidiakon und päpstlichen Legaten bestreiten, Gastfreund-
schaft üben und die sonstigen, seiner Pfründe anhaftenden, Lasten
tragen könne — bestimmt mit Zustimmung des Bischofs Emicho
von Speier und des Archidiakons Walram v. Veldenz zum Unterhalt
des jeweiligen Pfarrvikars in Steinfeld l Fuder Wein, 24 Malter
Korn vom Zehent zu Steinfehl und alle in der Kirche zu Steinfeld
fallenden, auf 20 Pfund Heller jährlich geschätzten Opfergaben,
 
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