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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0250
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— 238 —

sowie von den elftausend Jungfrauen hinterlegt hat, soll am Sonntag
Jubilate alljährlich begangen werden. Den andächtigen Besuchern
der Kapelle sind vom genannten Bischof besonders für die Feste
der Heiligen Johann des Täufers, Margaretha, Maria Magdalena
und Katharina Ablässe gewährt.
Kopie in der Bodmann-Habe! sehen Sammlung des Jliinchener Reichsarchivs:
Literalien Nr. 47/11 Anhang.

576. 1291 April 26. Neuhausen.

Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt unbeschadet der Eechte
Dritter den Akt, wodurch der Stiftspropst Gerhard bei St. Paul in
Worms seinem Stiftskapitel das ihm zuständige Patronatsrecht an
der Kirche zu Ottersheym in der Mainzer Diözese überlassen hat
zu dem Zwecke, dass von der nächsten Vakatur ab die Erträgnisse
der Kirche, vorbehaltlich einer entsprechenden Kongrua für den
Pfarrvikar, zur Besserung der Stiftspräbenden verwendet werden.
— Datum: Apud Novam domum YI. cal. Maii.

Original (Perg.) mit anh. bischöflichen Siegel im Münch. Reichsarchiv.

577. 1291 Mai 1.

Gfebehardus], Stiftspropst zu St. Viktor bei Mainz genehmigt,
dass das St. Paulsstift zu Worms die Erträgnisse der in seinem
Archidiakonatsbezirke gelegenen Pfarrkirche zu Odersheim — deren
Patronatsrecht der Stiftspropstei bei St. Paul zugestanden hatte, bis
der verstorbene Stiftspropst Gerhard dasselbe seinem Stiftskapitel
überliess — von der nächsten Vakatur an, abzüglich einer entsprechen-
den Kongrua für den Pfarrvikar, zur Aufbesserung der mageren
Stiftspräbenden verwende.

Original (Perg.) im Münchner Reichsarchiv.

578. 1303 o. T.

Auf der Mainzer Diözesansynode entscheidet der Offlzial des
Mainzer Dompropstes einen Streit zwischen dem Cisterzienserkloster
Dissibodenberg und der Gemeinde Lijtwilre {Lettweiler) bezüglich
der Besorgung des Gottesdienstes in der Dorfkapelle zu Lijtwilre
dahin, dass das Kloster, wie bisher üblich, an drei beliebigen Wochen-
tagen eine Messe daselbst lesen lassen soll, während die übrige Seel-
sorge dem zuständigen Pfarrer obliegen soll.
Abschrift im Darmstädter Archiv: Cartularium monast. S. Dissibotli Fol. 30r.

579. 1303 November 21.

Das Mainzer Metropolitankapitel gibt, nachdem bereits Erz-
bischof Gerhard und, gleich seinem Vorgänger, auch der jetzige
 
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