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Glasschröder, Franz Xaver
Urkunden zur Pfälzischen Kirchengeschichte im Mittelalter — München, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.1168#0293
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IV.

Diözese Metz.

691. 1257 November 13.

Johannes, Archidiakon der Metzer Kirche, erteilt seine Zu-
stimmung zu den Akten, wodurch die Metzer Bischöfe Conrad
(kaiserlicher Kanzler) und Jakob dem Abte und Konvente des
Prämonstratenserklosters Wadgassen im Trierer Bistum die Kirche
zu Omersheim, deren Patronatsrecht dem Kloster zusteht, mit
aller Zubehör überlassen haben, so dass die Einkünfte derselben zu
Klosterzwecken verwendet werden können, abzüglich des Cathedra-
ticums und anderer an den Diözesanbischof und Archidiakon von
Rechtswegen zu leistenden Abgaben. — Datum: Feria III. p. festum
beati Martini.

Original (Perg.) im Staatsarchiv zu Koblenz.

692. 1258 Februar. Homburg.

Friderich, Graf zu Homburg {„Altimöntis"), gibt zur Seelenruhe
seiner Frau Lucrede Bomelburch und seiner Altvordern das Patronats-
recht der auf seinem Grund und Boden erbauten Kirche zu Bede
{Beden) im Metzer Bistum dem Cisterzienserkloster Werschweiler
(Monast. de Warnevilario) als Almosen und zum Ersätze für etwaige
Schäden, welche er oder sein Vater Theodorich dem Kloster zugefügt
haben sollten. Zeugen: Die Predigermönche Fr. Walter und Fr.
Theodorich, die Brüder und Ritter Bernhard und Becelin v. Zwei-
brücken und Robert und Godefrid, Ritter von Homburg.
Teilweise unleserl. Papierkopie im Staatsarchiv zu Wetzlar.

693. 1261 Dezember 14.

Bischof Philipp von Metz überlässt mit Zustimmung des Archi-
diakons Johannes dem in seiner Diözese gelegenen Cisterzienserkloster
B. Mariae V. in Werschweiler in Anbetracht seiner Dürftigkeit
die Kirche zu Bedde {Beden) im Metzer Bistum, deren Patronat dem
Kloster schon seit Längerem zusteht, mit allen Rechten und Ein-
künften gegen Aufstellung und Unterhaltung eines tauglichen Seel-
sorgspriesters für dieselbe und ohne Beeinträchtigung der Gerecht-
 
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