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Werk sei, und die Fehler, die ihre Nachfolger immer häufiger bei ihrer Arbeit machen,
verraten deutlich die Unkenntnis der späteren, auf sich selbst angewiesenen Kompi-
latoren. Die zeitliche Reihenfolge innerhalb der einzelnen Orte ist ebenfalls häufig
gestört, zum Teil infolge von offenkundigen Lesefehlern im Königsjahr; sie ist über-
haupt nur von Hand E (bis nr. 906) eingehalten, während die folgenden Schreiber 5
sich die Mühe der zeitlichen Ordnung ersparten.

Um so schärfer grenzen sich durch ihre innere Zusammengehörigkeit und die § 26.
abweichende Form der Darstellung einzelne geschlossene Gruppen ab, die unsere
Kopisten schon als ganze vorfanden und so in ihr Werk übernahmen. Es sind das:

1. Ein Verzeichnis der Schenkungen vom Niederrhein in Notizform (nr. 97 bis io
118)1), anschließend an Kaiser Konrads «letzte Schenkung» (K. 36) daselbst, nr. 96
(1024). Die Anordnung ist bis 815 (nr. 105) genau chronologisch, dann folgen ver-
mischte Urkunden des 9. Jahrhunderts, mit denen auch nr. 24 (940), 33—35 (866) und
75 (969) verbunden sind. Spätere Urkunden waren sicher noch vorhanden2), fehlen
jedoch in diesem Verzeichnis, da sein letzter Teil im 11. Jahrhundert abgeschlossen wurde. 15

2. Ein sehr kurzes und fehlerhaftes Register der Schenkungen aus dem Ufgau
in demselben Listenstil, ohne zeitliche Ordnung, in dem auch sonst, zumal am Schluß
der Urkunden eines Ortes, noch Nachträge gemacht werden: Tradidit Hildefrid in Lin-
canheim jurnales 2. Das Verzeichnis, offenbar nur ein Bruchstück, ist in nr. 1304
in den Wormsgau geraten, ohne daß sich der geringste inhaltliche Grund dafür auf- 20
finden ließe.

3. Ein Verzeichnis der Wohltäter3) im Laimgau (3684—3737) und in der Wetterau
(3738—3769) mit ihren Gaben, das in objektiver Form, ohne Jahreszahlen, jedoch wie
1. genau nach Königsjahren und Äbten geordnet, den sachlichen Inhalt gut wieder-
gibt. Obwohl von L geschrieben wie die umgebenden Teile des Kopialbuchs, wreicht 25
diese Notiz- und Datierungsart ganz von dem Gebrauch des L ab. Außerdem kenn-
zeichnet eine ganz selbständige Einleitung1) dieses Verzeichnis als ein Unternehmen
eigener Art. Es führt die Schenkungen in ununterbrochener Reihe bis auf die letzten
Jahrzehnte des 9. Jahrhunderts herab, es verwechselt ebenso wie das Kopialbuch Erda-
und Ardennengau5), führt ebenso Gemmingen beim Lahngau6), Düdelsheim und Enz- so
heim (Ansuinesheim) nicht mehr bei der AVetterau auf, da die Urkunde7) offenbar
schon unter «Handschuhsheim» lag, wo sie auch Hand E einfügte. Andererseits ist
die nr. 3030 aus Helmsheim im Kraichgau richtig übergangen, während sie der

*) Die Überschrift hat der Chronist übernommen: K. 97 Hec est conscriptio rerum que tradite
sunt s. N. qui requiescit in monasterio quod dicitur Lauresham super fluvium Wisgoz, in Frisia, in
ßatua et in Hattuaria et in aliis locis inferius subnotatis.

2) Wie nr. 162 (1160) beweist. Noch später mit beträchtlichem Besitz nr. 3817.

3) Besonderen Wert legt die Liste auf die Namen der Wohltäter, ja ihretwegen scheint sie
überhaupt angefertigt: Iste sunt persone que tradiderunt . . . lautet die Überschrift (K. 3738), horum
. . anime requiescant in pace perpetua, amen das Schlußwort (K. 3770). Dementsprechend treten
auch zeitlich getrennte Urkunden desselben Stifters nebeneinander, gelegentlich wird sogar ihr In-
halt vermengt (s. § 29 Anm. 1). Die Namen der Geber aber sind genauer als in den Kopien wieder-
gegeben (3756 b u. ö.).

4) Die Einleitung könnte an der Spitze eines eignen Werkes stehen: Postquam venerabile
corpus beatissimi Nazarii martyris in Lauresham est delatum, ceperunt ipsi imperatores et reges
aliique . . ipsum locum amplificare . . K. 3684.

5) Nr. 3694, 3701a, 3710a, 3716b.

6) 3732 b, wobei vom Kopisten der Parallelurkunde 3158 in pago Logenehe hinzugefälscht wird.

7) 359; dasselbe gilt vielleicht von 1295, wo aber auch das fehlende Königsjahr die Über-
gehung rechtfertigt.

Codex Laureshamensis. 5
 
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