Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Grimm, Herman; Grimm, Herman [Hrsg.]
Fragmente (Band 1,2) — Berlin, Stuttgart: Spemann, 1900

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.47242#0029

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
353

Jeder Mann braucht nicht eine Frau, eine Schwester oder
eine Tochter zu haben, eine Mutter hat er oder hat sie gehabt
und weiß, wie viel Sorgen er sie kostete.
Männer und Frauen werden immer Folgendes fest-
halten: Frauen können nicht zu Soldaten, Seeleuten, Predigern,
Richtern, Verwaltungsbeamten und Volksvertretern gemacht
werden. Im einzelnen gegebenen Falle wird ein Mann von
einer Frau Befehle empfangen, niemals aber werden, wo es
sich um Befehlen handelt, die „Frauen" den „Männern"
gleichstehen. In Amerika soll es vorgekommen sein, daß
Geistliche bei Trauungen sich bereit fanden, den Passus nicht
auszusprechen, demzufolge der Mann der Herr ist. In Deutsch-
land wird keine Frau dies entbehren wollen. Auch als
Aerztinnen und Lehrerinnen werden sie, wo die Verhältnisse
den: natürlichen Laufe folgen, am liebsten unter männlicher
Direction arbeiten. Als Künstlerinnen dagegen, wo es sich
nicht um monumentale Werke handelt, werden sie sich gleich-
berechtigt fühlen. Weibliche Philosophinnen, Geschichts-
schreiberinnen, Unternehmerinnen wissenschaftlicher Werke haben
wir gehabt, dennoch wird sich die Frau als schöpferische
Kraft immer in zweiter Linie halten. Das, worum es sich
handelt, ist eigentlich nur die Frage, wie weit Frauen als
Aerztinnen und Lehrerinnen weiblicher Zöglinge Recht darauf
haben, die Unterweisung höchster Art für sich in Anspruch
zu nehmen. Diese gestehen wir ihnen zu. Wie die Männer
müssen sie Anspruch darauf haben, nach ihrem Sinne zu
studiren. Es darf somit nicht gefürchtet werden, daß Ver-
handlungen mit den Frauen, betreffend ihre Vorbildung zu
den Fächern, für die sie einen Unterricht ersten Ranges ver-
langen, zu Zugeständnissen führen könnten, welche unser
 
Annotationen