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74 !Da§ vierzehende Capltel/
wiederum den damahligen Ordens-Meister
Gothard Ketlem zum Erb-Herhog über Cur-
land und Semigaüien machte/ doch daß er/und
seine Erben solches als ein Lehn von der Cron
Pohlen erkennen sollen.
§. 2. Von diesen ersten Hertzoge stamen nun
die heutige also her / wie nachfolgende Seite
ausweiset.
§. z. Diese Hertzoge haben alle Regalia/wie
die teutsthe Fürsten/ schlagt in seinem eignen
Nahmen Müntze / hat über die Edelleute in
feinem Lande hohe und niedere fnrjZchÄiorr
doch kan in etzlichen Fällen an den Polnischen
Hoffe Appeliiret werden.
4. Wann ein neuer König in Pohlen er-
wehlet worden / muß er durch einen Abgestmd-
ten das Lehen suchen/welches ihm durch Uber-
Zebung einer Fasur gereichet wird/auffderen
einer Seite das Polnische / auff der andern
das Lhmlandische Wapen gebildet.
§. 5. Churland / Semigaüien mit darunter
gerechnet/stoffet gegen Norden und Westen an
die Ost-See/von Düna gegen Morgen an
Littauen/gegen Mittag an Samogitien.
§. 6. Das Land an sich ist gantz eben/
fruchtbar / und wohl bewohnt.
§. 7. In Lrrrland sind die vornehmsten
Städte Gokdingen andern Welds 7. Miley
vosWmda/undls.vonMietau.
Vin-
 
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