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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1902 — 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.71029#0013

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HEBAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVEBSITÄTS-BUCHDBUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfc. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1902. Nr. 2. Samstag, 3. Mai 1902.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.

Immatrikulations-Kommission.
Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.
Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. Von Inländern:
Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell
von den früher besuchten Universitäten; polizei-
liches Führungsattest wird erfordert, wenn die
Aufnahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang
von der Schule oder Universität stattfindet.
2. Von Ausländern ausserdem:
Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schul-
zeugnissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persön-
lichen Verhältnisse.
Heidelberg, den 10. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.

Zur Vornahme der II. Immatrikulation neu ange-
kommener Studierender haben wir Tagfahrt auf
Samstag, den 10. Mai 1902, Nachm. 3 Uhr
anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:
_ 20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,
12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,
unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.
Heidelberg, den 1. Mai 1902.
Der Prorektor:
Buhl.

Die Herren Studierenden, die am 30. April zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:
I. Abt. Namen von A—H um 3 Uhr
II. , , J-Q „ 33/4 Uhr und
HI- » » » II— Z » *
Heidelberg, den 30. April 1902.
Der P r o r e k t o r:
Buhl.

Akademisches Direktorium.
Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.
Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Universitäts-Sekretariat anzuzeigen.
Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Bediensteten notwendig wird, an den betreffenden Be-
amten eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Heidelberg, den 1. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.

Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Ni c h t-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Der ständige Besuch von Vorlesungen kann Perso-
nen reiferen Alters (Hospitanten) gemäss §58 der
akademischen Vorschriften jeweils für ein Semester ge-
stattet werden.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und den Dozenten,
letzteren auch die Quittung der Quästur über
die entrichteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 1. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.
 
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