1902
Heidelbebgee Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen sehen wir
uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu machen:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nach § 14 der
akademischen Vorschriften ohne das Belegen derselben
nicht gestattet.
2. Die Studierenden sind verpflichtet, sich bis spätes-
tens 8 Tage nach der letzten regelmässigen Im-
matrikulation unter Vorlage des Anmeldebuches bei
den Dozenten persönlich zu melden und ihre Namen
in die Inskriptionslisten einzutragen.
3. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem
Semester wenigstens eine Privatvorlesung (oder
mehrere von mindestens 4 Wochenstunden) zu
belegen.
4. Personen reiferen Alters (Hospitanten)
sind gehalten, vor der Inskription beiden akademischen
Lehrern das Kollegien geld an die Quästur zu entrichten.
Heidelberg, den 1. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zwecke hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 25. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte bis auf weiteres kranken
Studierenden ärztlichen Kat unentgeltlich erteilen
und zwar :
a) In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. von Hippel, vorm. 9—12 Uhr, Augenklinik.
2. „ „ Brauer, nachm. 2’/g—3’/2, Gaisbergstrasse 2.
3. , „ Petersen, „ 3 —4 Uhr, Bismarckstr. 19.
4. „ „ Bettmann, vorm. 10—11, Akad.Krankenhaus.
5. Dr. Hammer, „ 2*/2—3l/2, Rohrb. Strasse 17.
6. „ Starck. „ 21/.,—Rohrb. Strasse 43.
7. „ Gaupp, nachm. 3—41/g, Bergheimer Strasse 5611.
b) In den Wohnungen der Studierenden:
1. Dr. Moritz, vormittags 11—12 Uhr, Hauptstrasse 193.
2. „ Krausse, nachmittags x/23—1/24 Uhr, Ziegelg. 26.
3. „ Siemon, Schröderstrasse 9.
4. „ Rockenbach, Bergheimer Strasse 56.
Besuche sind bezüglich O.-Z. 1—3 jeweils in den
betr. Wohnungen, bezügl. O.-Z. 4 beim Pförtner des aka-
demischen Krankenhauses anzumelden.
Ausserdem findet seitens der poliklinischen Assistenz-
ärzte täglich eine Sprechstunde im akadem. Kranken-
hause
vormittags von ’^IO—11 Uhr,
an Sonntagen „ 10—11 „
statt.
Heidelberg, den 6. Mai 1902.
Direktion des akadern. Kranken-Vereins:
Ratligeu.
w
Der Akademische Gesang-Verein,
welcher keinen korporativen Charakter hat und ihn statuten-
gemäss nicht annehmen darf, giebt allen Kommilitonen Ge-
legenheit, in Männerchor- und gemischten Chorproben, welche
wöchentlich zweimal (in der Regel Montag oder Mittwoch
7—8 Uhr und Donnerstags 8—91/2 Uhr abends) unter gütiger
Leitung des akademischen Musikdirektors Herrn Prof. Dr.
Ph. Wolfrum stattfinden, Stimme und musikalische Anlage
auszubilden.
Der Verein, welcher die Festlichkeiten der Universität
zu unterstützen pflegt, veranstaltet auch selbständig musi-
kalische Aufführungen und beteiligt sich besonders an den
Konzerten des „Vereinigten Bach- und Akademischen Ge-
sangvereins“.
In diesem Semester bringt der Akademische Gesang-
Verein zusammen mit dem Bachverein zur Aufführung:
Werke für gemischte Chöre und Werke für Männer-
chöre.
Kommilitonen! Unser Verein hat bis jetzt in rühm-
lichster Weise sich, an den Aufführungen musikalischer
Meisterwerke beteiligt und die festlichen Tage unserer Alma
Mater in würdiger Weise ausschmücken helfen.
Indem wir Sie zu recht reger Beteiligung an den Be-
strebungen unseres Vereins einladen und Sie bitten, Ihre
schriftliche oder mündliche Anmeldung an einen der Unter-
zeichneten gelangen zu lassen, bemerken wir noch, dass zur
Beteiligung nur die Kenntnis der Noten vorausgesetzt wird.
Die Statuten des Vereins sind am schwarzen Brett der Uni-
versität, des Friedrichsbaus und des chemischen Laboratoriums
zur Durchsicht angeheftet; die Zeit der Proben wird jeweils
ebendaselbst bekannt gegeben werden.
Der Vorstand des Akademischen Gesangvereins:
Anton Weindel, stud. chem., Vorsitzender, Ladenburgerstr. 2.
Emil Waldmann, stud. phil., Plöck 101
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 9. Mai 1902.
Die
Sprechstunden
des Herrn Prorektors und der Herren Dekane werden,
wie folgt, abgehalten:
Prorektor:
Montag bis Freitag 11—12 Uhr (im Prorektoratszimmer,
Universität).
Heidelbebgee Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen sehen wir
uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu machen:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nach § 14 der
akademischen Vorschriften ohne das Belegen derselben
nicht gestattet.
2. Die Studierenden sind verpflichtet, sich bis spätes-
tens 8 Tage nach der letzten regelmässigen Im-
matrikulation unter Vorlage des Anmeldebuches bei
den Dozenten persönlich zu melden und ihre Namen
in die Inskriptionslisten einzutragen.
3. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem
Semester wenigstens eine Privatvorlesung (oder
mehrere von mindestens 4 Wochenstunden) zu
belegen.
4. Personen reiferen Alters (Hospitanten)
sind gehalten, vor der Inskription beiden akademischen
Lehrern das Kollegien geld an die Quästur zu entrichten.
Heidelberg, den 1. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zwecke hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 25. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1902.
Der Prorektor:
Buhl.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte bis auf weiteres kranken
Studierenden ärztlichen Kat unentgeltlich erteilen
und zwar :
a) In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. von Hippel, vorm. 9—12 Uhr, Augenklinik.
2. „ „ Brauer, nachm. 2’/g—3’/2, Gaisbergstrasse 2.
3. , „ Petersen, „ 3 —4 Uhr, Bismarckstr. 19.
4. „ „ Bettmann, vorm. 10—11, Akad.Krankenhaus.
5. Dr. Hammer, „ 2*/2—3l/2, Rohrb. Strasse 17.
6. „ Starck. „ 21/.,—Rohrb. Strasse 43.
7. „ Gaupp, nachm. 3—41/g, Bergheimer Strasse 5611.
b) In den Wohnungen der Studierenden:
1. Dr. Moritz, vormittags 11—12 Uhr, Hauptstrasse 193.
2. „ Krausse, nachmittags x/23—1/24 Uhr, Ziegelg. 26.
3. „ Siemon, Schröderstrasse 9.
4. „ Rockenbach, Bergheimer Strasse 56.
Besuche sind bezüglich O.-Z. 1—3 jeweils in den
betr. Wohnungen, bezügl. O.-Z. 4 beim Pförtner des aka-
demischen Krankenhauses anzumelden.
Ausserdem findet seitens der poliklinischen Assistenz-
ärzte täglich eine Sprechstunde im akadem. Kranken-
hause
vormittags von ’^IO—11 Uhr,
an Sonntagen „ 10—11 „
statt.
Heidelberg, den 6. Mai 1902.
Direktion des akadern. Kranken-Vereins:
Ratligeu.
w
Der Akademische Gesang-Verein,
welcher keinen korporativen Charakter hat und ihn statuten-
gemäss nicht annehmen darf, giebt allen Kommilitonen Ge-
legenheit, in Männerchor- und gemischten Chorproben, welche
wöchentlich zweimal (in der Regel Montag oder Mittwoch
7—8 Uhr und Donnerstags 8—91/2 Uhr abends) unter gütiger
Leitung des akademischen Musikdirektors Herrn Prof. Dr.
Ph. Wolfrum stattfinden, Stimme und musikalische Anlage
auszubilden.
Der Verein, welcher die Festlichkeiten der Universität
zu unterstützen pflegt, veranstaltet auch selbständig musi-
kalische Aufführungen und beteiligt sich besonders an den
Konzerten des „Vereinigten Bach- und Akademischen Ge-
sangvereins“.
In diesem Semester bringt der Akademische Gesang-
Verein zusammen mit dem Bachverein zur Aufführung:
Werke für gemischte Chöre und Werke für Männer-
chöre.
Kommilitonen! Unser Verein hat bis jetzt in rühm-
lichster Weise sich, an den Aufführungen musikalischer
Meisterwerke beteiligt und die festlichen Tage unserer Alma
Mater in würdiger Weise ausschmücken helfen.
Indem wir Sie zu recht reger Beteiligung an den Be-
strebungen unseres Vereins einladen und Sie bitten, Ihre
schriftliche oder mündliche Anmeldung an einen der Unter-
zeichneten gelangen zu lassen, bemerken wir noch, dass zur
Beteiligung nur die Kenntnis der Noten vorausgesetzt wird.
Die Statuten des Vereins sind am schwarzen Brett der Uni-
versität, des Friedrichsbaus und des chemischen Laboratoriums
zur Durchsicht angeheftet; die Zeit der Proben wird jeweils
ebendaselbst bekannt gegeben werden.
Der Vorstand des Akademischen Gesangvereins:
Anton Weindel, stud. chem., Vorsitzender, Ladenburgerstr. 2.
Emil Waldmann, stud. phil., Plöck 101
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 9. Mai 1902.
Die
Sprechstunden
des Herrn Prorektors und der Herren Dekane werden,
wie folgt, abgehalten:
Prorektor:
Montag bis Freitag 11—12 Uhr (im Prorektoratszimmer,
Universität).