1904
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen sehen wir
uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu machen:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nach § 14 der
akademischen Vorschriften ohne das Belegen derselben
nicht gestattet.
2. Die Studierenden sind verpflichtet, sich bis spätes-
tens 8 Tage nach der letzten regelmässigen Im-
matrikulation unter Vorlage des Anmeldebuches bei
den Dozenten persönlich zu melden und ihre Namen
in die Inskriptionslisten einzutragen.
* 3. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem
Semester wenigstens eine Privatvorlesung (oder
mehrere von mindestens 4 Wochenstunden) zu
belegen.
4. Personen reiferen Alters (Hospitanten)
sind gehalten, vor der Inskription bei den akademischen
Lehrern das Kollegiengeld an die Quästur zu entrichten.
Heidelberg, den 15. April 1904.
DerProrektor:
Braune.
Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Der ständige Besuch von Vorlesungen kann Perso-
nen reiferen Alters (Hospitanten) gemäss § 58 der
akademischen Vorschriften jeweils für ein Semester ge-
stattet werden.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und den Dozenten,
letzteren auch die Quittung der Quästur über
die entrichteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 15. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
1. Die Einzeichnung in die Anmeldelisten hat bis
zum 28. Mai bei den Dozenten zu erfolgen.
Wer erst nach diesem Termin zu den Vorlesungen zu-
gelassen oder immatrikuliert wird, hat die Einzeichnung so-
fort zu bewirken.
Nachträgliche Einzeichnungen dürfen nur mit schrift-
licher Genehmigung des Prorektors vorgenommen werden.
2. Die Entrichtung der Kollegienhonorare hat auf
der Quästur bis zum 28. Mai zu erfolgen, bei späterer
Einzeichnung in die Listen unmittelbar darnach.
Studierende, deren Gesuch um Honorarbefreiung nicht
entsprochen wurde, haben innerhalb 8 Tagen nach Zustellung
der Verbescheidung ihres Gesuches Zahlung zu leisten.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Bekanntmachung.
Aus der Köster-Stiftung in Heidelberg ist für das
Jahr von Ostern 1904 bis dahin 1905 ein Stipendium von
440 Mark zu vergeben.
Dasselbe ist — ohne besondere Vorbehalte hinsichtlich
der Konfession oder des Studiums — hauptsächlich für Stu-
dierende der Universität Heidelberg aus dem Grossherzogtiim
bestimmt, und sollen solche Bewerber besonders berücksichtigt
werden, welche in Heidelberg auch ihrer Militärpflicht ge-
nügen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-, Ver-
mögens-, Studien- und Sittenzeugnissen binnen vier Wochen
bei dem Grossh. Ministerium der Justiz, des Kultus
und Unterrichts einzureichen.
Heidelberg, 26. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Philosophische Fakultät.
Aus der Reichlin-Meldegg-Stiftung ist im lau-
fenden Sommer-Semester ein Stipendium von 50 Mark
bestimmungsgemäss „an einen armen strebsamen Philo-
sophie studierenden Akademiker der Universität Heidel-
berg" zu verleihen.
Für die Verleihung kommen in Betracht Studierende
aller Fakultäten, sofern sie eine „intensive" Beschäf-
tigung mit der Philosophie nachzuweisen im Stande sind.
Bewerbungen nebst den zum Nachweis der Ver-
leihungserfordernisse dienlichen Beweisstücken sind bis
spätestens 1. Juni an den unterzeichneten Dekan ein-
zureichen.
Heidelberg, 2. Mai 1904.
Thode,
Dekan.
Bekanntmachung.
Alle Eingaben und Anfragen an den katholischen
Studienverein sind in Zukunft nicht mehr nach Frei-
burg i. B., sondern an den Unterzeichneten zu richten.
Prof. Dr. Jurasz,
Kaiserstrasse 7.
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen sehen wir
uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu machen:
1. Der Besuch der Vorlesungen ist nach § 14 der
akademischen Vorschriften ohne das Belegen derselben
nicht gestattet.
2. Die Studierenden sind verpflichtet, sich bis spätes-
tens 8 Tage nach der letzten regelmässigen Im-
matrikulation unter Vorlage des Anmeldebuches bei
den Dozenten persönlich zu melden und ihre Namen
in die Inskriptionslisten einzutragen.
* 3. Jeder Studierende ist verpflichtet, in jedem
Semester wenigstens eine Privatvorlesung (oder
mehrere von mindestens 4 Wochenstunden) zu
belegen.
4. Personen reiferen Alters (Hospitanten)
sind gehalten, vor der Inskription bei den akademischen
Lehrern das Kollegiengeld an die Quästur zu entrichten.
Heidelberg, den 15. April 1904.
DerProrektor:
Braune.
Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Der ständige Besuch von Vorlesungen kann Perso-
nen reiferen Alters (Hospitanten) gemäss § 58 der
akademischen Vorschriften jeweils für ein Semester ge-
stattet werden.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und den Dozenten,
letzteren auch die Quittung der Quästur über
die entrichteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Sommersemester
nach dem Stand vom 15. Mai zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 15. Mai nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
1. Die Einzeichnung in die Anmeldelisten hat bis
zum 28. Mai bei den Dozenten zu erfolgen.
Wer erst nach diesem Termin zu den Vorlesungen zu-
gelassen oder immatrikuliert wird, hat die Einzeichnung so-
fort zu bewirken.
Nachträgliche Einzeichnungen dürfen nur mit schrift-
licher Genehmigung des Prorektors vorgenommen werden.
2. Die Entrichtung der Kollegienhonorare hat auf
der Quästur bis zum 28. Mai zu erfolgen, bei späterer
Einzeichnung in die Listen unmittelbar darnach.
Studierende, deren Gesuch um Honorarbefreiung nicht
entsprochen wurde, haben innerhalb 8 Tagen nach Zustellung
der Verbescheidung ihres Gesuches Zahlung zu leisten.
Heidelberg, den 15. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Bekanntmachung.
Aus der Köster-Stiftung in Heidelberg ist für das
Jahr von Ostern 1904 bis dahin 1905 ein Stipendium von
440 Mark zu vergeben.
Dasselbe ist — ohne besondere Vorbehalte hinsichtlich
der Konfession oder des Studiums — hauptsächlich für Stu-
dierende der Universität Heidelberg aus dem Grossherzogtiim
bestimmt, und sollen solche Bewerber besonders berücksichtigt
werden, welche in Heidelberg auch ihrer Militärpflicht ge-
nügen.
Bewerbungen sind unter Anschluss von Geburts-, Ver-
mögens-, Studien- und Sittenzeugnissen binnen vier Wochen
bei dem Grossh. Ministerium der Justiz, des Kultus
und Unterrichts einzureichen.
Heidelberg, 26. April 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Philosophische Fakultät.
Aus der Reichlin-Meldegg-Stiftung ist im lau-
fenden Sommer-Semester ein Stipendium von 50 Mark
bestimmungsgemäss „an einen armen strebsamen Philo-
sophie studierenden Akademiker der Universität Heidel-
berg" zu verleihen.
Für die Verleihung kommen in Betracht Studierende
aller Fakultäten, sofern sie eine „intensive" Beschäf-
tigung mit der Philosophie nachzuweisen im Stande sind.
Bewerbungen nebst den zum Nachweis der Ver-
leihungserfordernisse dienlichen Beweisstücken sind bis
spätestens 1. Juni an den unterzeichneten Dekan ein-
zureichen.
Heidelberg, 2. Mai 1904.
Thode,
Dekan.
Bekanntmachung.
Alle Eingaben und Anfragen an den katholischen
Studienverein sind in Zukunft nicht mehr nach Frei-
burg i. B., sondern an den Unterzeichneten zu richten.
Prof. Dr. Jurasz,
Kaiserstrasse 7.