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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1915 — Heidelberg, 1915

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Nr. 7 (31. Juli 1915)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25140#0025
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPREOHT -KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELBERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
• Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Anzeigenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr




Sommer-Halhjahr 1915

Nr. 7

Samstag, 31. Juli 1915

Die Herren Studierenden woilen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsei, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Universität Heidelberg.

Bekanntmachung.

Den Unterricht an der Universität Heidelberg
während der Kriegszeit betr.

Das Winter-Semester 1915/16 wird in der bisher üblichen Weise eröffnet.

Anmeldungen werden vom 15. Oktober 1915 ab auf der Universitäts-Kanzlei entgegengenommen.

Erster Immatrikulationstermin: 30. Oktober 1915.

Letzter Immatrikulationstermin: 20. November 1915.

Studierende, die durch den Ivrieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum 1. Februar 1916 aufgenommen.

Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich auch
durch Angehörige erfolgen.

Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa
schon besuchten Hochschulen, ausserdem ein Führungsattest, wenn die Auf-
nahme nicht unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Hochschule
Stattfindet.

Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen Studierenden gestattet, die in
Heidelberg oder dessen nächster Umgebung wohnen und die tatsächlich die
Vorlesungen besuchen können.

Die Studierenden haben sich vor dem Belegen auf der Universitäts-
Kanzlei anzumelden.

Die durch den Ivrieg vom Belegen abgehaltenen Studierenden sind von
dem Prorektor allgemein vom Belegen von Vorlesungen dispensiert unter Be-
freiung von der Zahlung der Beiträge zur Krankenkasse und zum Studenten-
ausschuss, der Bibliotheksgebühr und der Versicherungsgebiihren. Falls diese
Studierenden spätestens von Anfang Februar 1916 ab in die Lage kommen, tat-
sächlich Vorlesungen zu hören, wird ihnen das nachträgliche Belegen gestattet.

Die Vorlesungen beginnen Ende Oktober 1915. Für die im Felde stehenden Dozenten werden die
Vorlesungen — soweit möglich — von anderen Dozenten abgehalten. Für die
Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getragen. Der Betrieb der Institute
wird aufrecht erhalten.

Heidelberg, den 14.Juli 1915.

ENGERER SENAT.
 
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