Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1915 — Heidelberg, 1915

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.25140#0029
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZD HEIDELDERG

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Anzeigenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Sommer^Halbjahr 1915

Nr.l

Samstag, 1. Mai 1915

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Immatrikulations-Kommission.

Bek.anntmach.ung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag

angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z 1 e i während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Inländern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
besuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ausliindern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein =-
Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige E_r
wohnung anzugeben. -

Heidelberg, den 15. April 1915.

Der Prorekt =~

Bauer. =-

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachuiiff.

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Frist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.

Akademisches Direktorium.

1< c k a ii n t iii a c h ii ii g.

Nach § 16 der akademischen Yorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der

oVorlomio^Vian hfil


Engerer Senat. =-=■

Bekanntmachung. -

Auf Anordnung des Grossh. Ministeriumf E_2
Kultus und Unterrichts ist von den badischen e
schulen eine Semestral-Statistik der =-
dierenden aufzustellen. E_?

Zu diesem Zweck hat jeder Studieren -
jedem Semester eine

Zählkarte auszuftillen. E- 21

Die Studierenden werden deshalb er EL
die in der Universitätskanzlei (Univers E s
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden -
kartenformulare dort sorgfältig auszufiE-
und zu unterzeichnen. = m

Wir geben uns der Erwartung hin, das E
Studierenden dieser Aufforderung bis 1 ä n g s ET
1. Juni 1. Js.

nachgekommen sein werden.

Säumige werden durch den Oberpedellen |
Ausflillung der Zählkarte mit Frist von :
Tagen gemahnt.

Für die Mahnung ist an den Oberpedelle :
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

Heidelberg, den 15. April 1915.

Der Prorek i
_ Bauer. -

03

sz

O

c

o

O

o

6



D

O

O

O

der Aufnahme ihre Wohnungen
inen Wechsel derselben je-
Mitteilung zu inachen.

ler Universitätsstadt kann nur
erlaubt werden.

hnungsanzeige kann disziplinär
ist, wenn das Aufsuchen der
'teten der Hochschule notwendig
ühr von 1 Mark zu entrichten.

Der Prorektor:
- Bauer.

i Direktorium.

machung.

ph und das Belegen der Vor-
•te Studierende wird folgendes

äsungen hat spätestens 8 Tage
gen Immatrikulation (d. i. b i s
stattzufinden. Die Erlaubnis
rmin kann nur ganz ausnahms-
werden. Nachträglich Imma-
gen innerhalb 8 Tagen nach
iewirken. In diesen beiden
hender Vermerk des Prorek-
Nach Ablauf der Beleg-
icht belegter Vorlesun-
. t e t.

t verpflichtet, in jedem Semes-
len Privatvorlesungen zu be-
ler Prorektor erteilen.
cher Vorlesungenbelegen will,
uf einer Seite und zugleich
deren Blatte des Anmeldungs-
— die Ueberschrift (Semester
 
Annotationen