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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 1 (23. Oktober 1897)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0006
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1397/93

Heidelbbeqee Akademisciie Mitteilüngen

Nr. 1

Akademisches Direktorium.

Die Unfallversicherung für Angehörige der
Hochschule betr.

Zufolge Erlasses Grossh. Ministeriums der Justiz, des
Kultus und Unterrichts vom 17. Juli 1897 Nr. 14087 ist
mit dem Allgem. Deutschen Yersicherungs-Verein in Stutt-
gart ein Unfall-Versicherungs-Vertrag für Angehörige der
hiesigen Universität abgeschlossen worden, nach Massgabe
der nachstehenden Bestimmungen:

Der Allgemeine Deutsche Versicherungs-Verein in Stutt-
gart versichert diejenigenStudierenden der Univer-
sität Heidelberg, welche am chemischen und
physikalischen Unterrichte teilnehmen, gegen Un-
talle, die ihnen während des Unterrichts, bei Vornahme von
Uebungen, oder bei Exkursionen, die in Begleitung eines
Lehrers stattfinden, zustossen sollten:

Als Entschädigung leistet der Verein:

a) bei bleibender gänzlicher Arbeitsunfähigkeit eine jähr-
liche Bente aus 2000 Mark oder eine dieser Kente ent-
sprechende Abfindungssumme;

b) bei bleibender teilweiser Arbeitsunfähigkeit eine der
lit. a entsprechende, nach dem Grade der Arbeitsunfähigkeit
zu bemessende jährliche Rente oder eine dieser Bente ent-
sprechende Abfindungssumme.

Im Falle bleibender und dem Grade nach unveränder-
licher, durch sichtbare Körperverletzung hervorgerufener In-
validität wird anstatt der Bente das versicherte Kapital be-
zahlt.

Die Prämie der Studierenden, welche bei der
Quästur beim Belegen der Vorlesungen und
Uebungen pränumerando zu bezahlen ist, beträgt für
das Semester:

a) für das grosse chemische Praktikum . . Mk. 3.—

b) „ , „ physikalische „ . . „ —.75

c) , Studierende, die nur an zwei Nachmit-

tagen der Woche 2—3 Stunden im
physikalischen Institut arbeiten . . „ —.20

d) „ Studierende, die nur an chemischen und

physikal. Experimental- Vorträgen
teilnehmen.„ —.10

Diejenigen Studierenden, welche das grosse chemische
Praktikum und das kleine physikalische Praktikum besuchen,
bezahlen nur die für ersteres angesetzte Gebühr von 3 Mk.

Die Versicherung tritt mit demjenigen Zeitpunkt in
Kraft, an welchem sich der zu Versichernde zu den Vor-
lesungen bezw. Uebungen in die offizielle Liste des be-
treffenden Herrn Dozenten eingetragen hat.

Indem wir hiervon den betr. Studierenden Kenntnis
geben, bemerken wir, dass die Versicherung für die
Studierenden obligatorisch gemacht ist.

Heidelberg, den 20. Oktober 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.

Pliilosopliisclie Fakultät.

Die Honorarbefreiungsgesuche betr.

Denjenigen Herren Studierenden der P h i 1 o s o p h i s c h e n
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihrcn Gesuchen haben dio
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher

im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Uebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.

Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erbalton haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Uebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.

Heidelberg, den 15. Oktober 1897.

Der Dekan:

I. V.
ltraune.

Promotionen

an der Universität Heidelberg vom 7. August bis 22. Oktober

1897.

1. Juristische Fakultät.

7.

7.

7.

9.

9.

9.

August.

r)

n

Konrad Brenske aus Neu-Wedell.
Karl Bernhard Langer aus Jöhstadt.
Karl Milch aus Soden.

Oskar Dähnert aus Leipzig.

Julius Link aus Schura.

Ernst Albert Prager aus Liegnitz.

2. Pliilosopliische Fakultät.

7. August. David J. Jones aus Amerika.

(Dissertation: „The diploraatic relations between Cromwell and Charles X.
Gustavus of Schweden“.)

7. August. Wilhelm Kirsch aus Zuzenhausen.

(Dissertation: „Zur Geschichte des konsonantischen Stammauslauts im
Präsens und den davon abgeieiteten Zeiten im Altfranzösischen.“)

28. August. Moses Buttenwieser aus Berfelden.

/ (Dissertation: „Die hebräische Elias-Apokalypse“.)

28. August. Karl Fiedler aus Wien.

(Dissertation: „Ueber Staatsanleihen. Eine Ilritik der sie verteidigen-
den Ansichten“.)

28. August. H. Friedrich Wagener aus Amerika.
(Dissertation: „Das Eindringen von Percys Reliques in Deutschland".)

8. Septbr. Julius Kurth aus Berlin.

(Dissertation: „Die christliche Kunst unter Gregor dem Grossen. Eine
archäologische Untersuchung“.)

21. Septbr. Friedrich Hirsch aus Konstanz.

(Dissertation: „Hans Morinck“.)

15. Oktober. Karl Vossler aus Hohenheim.

(Dissertation: „Geschichte der Aufnahme des Madrigals in Deutschland
bis auf Caspar Ziegler“.)

3. Naturwissenschaftlich-niathematisclie Fakultät.

5. August. Alexander M. Kellas aus Aberdeen.

(Dissertation: „Ueber die Esterifizierungsgeschwindigkeit der monosub-
stituierten Benzoesäuren und die V erseifungsgeschwindigkeit der Ester“.)

7. August. Sigfried Grosse aus München.

(Dissertation: „UeberMetalltrennungenineinemChlorwasserstoffstrome“.)
19. August. Friedrich Bäbenroth aus Wernigerode.
(Dissertation: „Ueber Kondensationen von Malonsäure und Malonester
mit Aldehyden“.)

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