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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1897/98 — Heidelberg, 1897-1898

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Nr. 10 (8. Januar 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.24657#0062
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1897/98

Heidelbergek Akademische Mitteilungen

Nr. 10

Promotionen

an der Universität Heidelberg vom 15. Dezember bis
31. Dezember 1897.

1. Juristische Fakultät.

15. Dezbr. Philipp Adam Gärtner aus Lorscb.

15. „ Ludwig Meirowsky aus Görlitz.

16. „ Theodor Oelenheinz aus Karlsruhe.

16. „ Anton Schmitt aus Ofl'enbach.

17. „ Gustav Kallmann aus Stuttgart.

17. „ Richard Merzbach aus Frankfurt a. M.

18. „ Hermingild Armbruster aus Ueberlingen.

18. Elkan Sondheimer aus Vollmerz.

2. Philosophische Fakultät.

22. Dezbr. Ädam Ritzert aus Riisselsheim.

/ (Dissertation: „Die Delmung der mhd. kurzen Stammsilbenvokale in
den Volksmundarten des hochdeutsclien Sprachgebiets.“)

3. Medizinische Fakultät.

20. Dezbr. Heinrich Vogt aus Kandel.

(Dissertation: „Ueber einen Fall Weil’scher Krankheit“.)

20. Dezbr. Friedrich Geissmar aus Mannheim.

(Dissertation: „Zur Casuistik der kongenitalen Liddefekte“.)

20. Dezbr. Folkard Willms aus Meldorf.

(Dissertation: „Ein Beitrag zur Ureterentrausplantation“.)

4. Naturwissenschaftlich-inathematischc Fakultät.

15. Dezbr. Rudolf Schwartz aus Siegen.

(DiSsertation: „Synthese hydroaromatischer Verbindungen mit unge-
sättigter Seitenkette“.)

16. Dezbr. Francis Bottomley aus Glasgow.

(Dissertation: „Ueber das Verhalten der Di- und Tri-Haiogensubstitu-
tionsprodukte des Benzols bei der Ketonsynthese nach Friedel-Crafts“.)

22. Dezbr. Otto Wollweber aus Heidelberg.

/ (Dissertation: „I. Ueber Kondensationen mit Hilfe lactonartiger Ver-
bindungen. II. Methode zur Gewinnung aromatischer Alkylidenmalon-
und Acrylsäuren“.)

23. Dezbr. Alfred Pfaff aus Darmstadt.

(Dissertation: „Ueber die elektrische Leitfähigkeit organischer Säuren“.);

24. Dezbr. Wilhelm Molz aus Trarbach.

(Dissertation: „I. Uebej-. das „Mesitylen aus Aceton“ und iiber angeb-
liche Umlägerungen in der Mesitylenreihe. II, Ueb.er: v. Durolcarbon-

säure“.)

29. Dezbr. Armin Fischer aus Brünn.

(Dissertation: „Ueber die isomeren Cavvylamine“.)

29. Dezbr. Johann Röhrig aus Hasserode.

(Dissertation: „I. Ueber einige neue Oxyazokörper und Trijihendioxazine.
II. Ueber einige Derivate der Paraoxybenzoesäure“.)

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Hochschulnachrickten.

Heidelberg, 7. Jauuar 1898.

Ernenuungeii. Seine Königl. Hoheit der Grossherzog
haben den Herrn Geh. Regierungsrat Professor Dr. Theodor
Curtius in Bonn unter Verleihung des Charakters als
Geheimerat 2. Klasse zum ordentlichen Professor der Chemie
in der iiaturwissenschaftlich-matliematisdien Fakultät und
zum Direktor des chemischen Laboratoriums ernannt, dem
ausserordentlichen Professor Herrn Dr. Askenasy den Cha-
rakter als Honorarprofessor . und dem Privatdozentep Herrn
Dr. Eilgen von Hippel'deu (’harakter eines au.sserordenl-
lichen Professors verliehen. — Der ausserprdentlichp Profepsor
der Änatbmie Herr Dr. Ffiedndi MJaurer wurde von der
Leopoldinischen Akademie in BÜäilo zum Mitglied ^ßwähjt.

Ehrendoktor. Herr Professor Lic. A. Deissmann
wurde von der theologischen Fakultät der Universität Mar-
burg zum Ehrendoktor der Theologie ernannt.

Habilitation. Bei der medizinischen Fakultät habili-
tierte sich Herr Dr. Siegfried Bettmann, langjähriger
Assistenzarzt an der hiesigen medizinischen Klinik. Die am
Mittwoch, den 22. Dezember stattgehabte Probe-Vorlesung
hatte zum Gegenstand: „Die Urämie im Rahmen der Auto-
intoxikations-Lehre“; die Habilitationsschrift behandelt deu
„Einfluss des Arseniks auf däS Blut und Knochenmark des
Kaninchens“.

Ehrenvolle Auszeichnnng. Die Päriser Academie des
Sciences hat dem Professor def Physik an unserer Hocli-
schule, Herrn Philipp Lenard den grossen Preis la Caze
für physikalische Arbeiten zuerteilt.

Von anderen Hoclischulen.

Uerlin. (EinLektorfürdiedeutscheSprache).
Eine vollständig neue Einrichtung im deutschen Universitäts-
Unterricht ist jetzt in Berlin auf Anregung von Mitgliedern
der philosophischen Fakultät ins Leben getreten: die Bestel-
lung eines Lektors für die deutsche Sprache. Die Einrich-
tung liat den Zweck, 1 in Berlin studierende Ausländer in das
Studium der deutschen Sprache einzuführen. An dem „Uebungs-
kursus“, wie der Unterricht amtlich genannt wird, können
männliche und weibliche Studierende teilnehmen. Mit dem
neuen Amte betraut ist der als feinsinniger Stilist und Her-
ausgeber der „Politik“ von Treitschke bekannte Dr. Max Cor-
nicelius. Der Unterricht hat bereits begonnen und findet
so lebhaften Zuspruch, dass wohl mit der Zeit Parallel-Kurse
eingerichtet werden müssen. Es wird sich dies um so mehr
empfehlen, als dann auf die verschiedenen Bedürfnisse der
einzelnen Nationen Rücksicht genommen werden könnte, welche
wohl schwer zu vereinigen sind. Eine ähnliche Einrichtung
soll bisher nur in Paris bestanden haben.

Die Studienzeit (1er Theologen und Juristen. Wäh-
rend dem Wunsche der Professoren der Jurisprudenz, das
Rechtsstudium iiber sechs Semester hinaus verlängert zu
sehen, seitens der preussischen Regierung wenigstens so lange
die Erfüllung; versagt werden musste, als eine Verkürzung
der Zeit der praktischen Vorbereitung, welche jetzt sowohl
für die Justiz wie für die Verwaltung vier Jahre beträgt,
nicht angängig erscheint, hat umgekehrt die evangelische
Generalsynode den Vorschlag des Kirchenregiments, die
Mindestzeit für das Studium der evangelischen Theologie auf
sieben Semester zu verlängern, abgelehnt, so dass es auch
hier bei dem Triennium verbleibt. Mit Rücksicht auf den
stetig zunehmenden Umfang der evangelisch-theologischen
Disziplinen ist zugleich aber der sehr beachtenswerte Be-
schluss gefasst worden, dass auf das Triennium die Zeit des
Einjährig-Preiwilligen-Dienstes nicht angerechnet werde. So-
weit die Militärdienstzeit in die Studienzeit fällt, verlängert
sich also die Mindostzeit für das Studium der evangelischen
Theologie. Dazu schreiben die „Berl. PoRt. Nachr.“: Die-
selben Erwägnngen, welche für diese Beschlüsse bestimmend
waren, spreehon auch 'lafür, die Militärdienstzeit auf das
Triennium; fiir das .Studium der Rechts- und Staatswissen-
schaft nicht anrechnen zu lassen. Sechs Semester sind für
dieses Studium, wie allseitig anerkannt wird, in jedem Sinne
ein Mindestmass, d. h., es kann. auch ein begabter Student
mit dieser Zeit nur dann ausreichen, wenn er sie voll aus-
nützt. Dies wird uni so mehr der Fall sein, wenn das Stu-
dium der Staatswiisshfisöhafftön■ aiicli füBddn angahenden Juri-
sten pine gröasei'ö Bedeutupg gje\yjp|Pt, a(s Msljer. Dass fliese
Vor,ausse(zung für ,<|äs Mnitardiensijahf , nicht zutrift't, liegt
auf' der Hand. Bei der starken Inanspruchnahme der Ein-

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