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1898/99

Heidelberger Akademische Mitteilungen

Nr. 1

Von anderen Hochschulen.
Aus Bayern. (Medizinische Doktorpromotion.) Nach
einer Ministerialentschliessung vom 2. Oktober hat das Mini-
sterium nach Fühlungnahme mit den übrigen beteiligten
Bundesregierungen eine üeberein Stimmung dahin getroffen,
dass ein gleichmässiges Verfahren bei der medizinischen
Doktorpromotion nicht nur bezüglich des Punktes, dass die
Verleihung des Doktorgrades regelmässig erst nach der ärzt-
lichen Approbationsprüfung erfolgen soll, sondern auch be-
züglich anderer wesentlicher Punkte anzustreben sei und dass
sich demgemäss die Aufstellung gewisser Minimalerforder-
nisse für die medizinische Doktorpromotion empfehle, die
von allen medizinischen Fakultäten im Reiche zu beobachten
wären. Als solche Minimalerfordernisse werden hiebei die
folgenden in Aussicht genommen: 1. Hinsichtlich der wissen-
schaftlichen Vorbildung soll gefordert werden: a) bei In-
ländern dasjenige Reifezeugnis, welches für die Zulassung
zur ärztlichen Approbationsprüfung erforderlich ist; b) bei
Ausländern ein Zeugnis über gleichwertige Schulbildung;
2. hinsichtlich der Dissertation soll verlangt werden a) dass
sie eine wissenschaftlich beachtenswerte, zur Aufnahme in
eine wissenschaftliche Zeitschrift geeignete Abhandlung sein
muss; b) dass sie unter Bekanntgabe des Beurteilers durch
don Druck zu veröffentlichen sei; 3. bezüglich der münd-
lichen Prüfung (Colloquium) wird gefordert: a) die Anwesen-
heit von mindestens drei Mitgliedern der medizinischen Fakul-
tät; b) der Kandidat hat darzuthun, dass er in mindestens
einem Hauptfach der Medizin eingehende wissenschaftliche
Studien gemacht und in mindestens zwei anderen Haupt-
fächern der Medizin sich eine allgemeine medizinische Bil-
dung, wie sie bei der ärztlichen Approbationsprüfung ge-
fordert wird, erworben hat. Der letztere Nachweis soll
wegfallen, wenn die Approbationsprüfung bereits bestanden
ist; c) Ausländer solleD, wenn sie nicht eine der ärztlichen
Approbationsprüfung gleichwertige Prüfung in ihrer Heimat
abgelegt haben, als Doktorprüfung eine der Approbations-
prüfung thunlichst annähernde Prüfung ablegen; d) die münd-
liche Prüfung ist öffentlich. Die Befreiung in besonderen
Ausnahmefällen ist an Einstimmigkeit des Fakultäts-Be-
schlusses zu knüpfen. Die Einführung der neuen Vorschriften
erfolgt am 1. April 1899.
Freiburg i. B. Ein bedeutsamer Fortschritt auf dem
Gebiet des Fortbildungswesens ist hier zu verzeichnen. Die
Handelskammer und der Kaufmännische Verein haben sich
mit Hochschulprofessoren in Verbindung gesetzt zur Abhal-
tung akademischer Kurse für Kaufleute. Zunächst ist beab-
sichtigt, den jungen Kaufleuten die nötigen Kenntnisse in
der Rechts-, der Volkswirtschaftslehre und der Geographie
zu verschaffen. Es werden desshalb in je 8 Vorlesungs-
stunden vier Kurse gehalten werden und zwar Einführung
in das bürgerliche Gesetzbuch von Geh. Hofrat Riimelin, in
die Volkswirtschaftslehre von Professor Fuchs, über die
wichtigsten Neuerungen des neuen Handelsgesetzbuches von
Hofrat Rosin und über Handelsgeographie von Professor
Neumann. An den Vorlesungen können auch Angehörige
anderer Berufs- und Gesellschaftsklassen und Frauen, sowie
Auswärtige teilnehmen. Mit dieser Bestimmung sind die
Kurse in der That als ein erster Schritt zu der sog. Univer-
sitäts-Ausdehnung zu betrachten, die nach englischem Vor-
bilde in Dänemark und Schweden so bedeutend wirkt und
die Hochschule dem praktischen Leben und allen Ständen
näher bringt zum Wohle des Ganzen.
Besucbsziffern der schweizerischen Hochschulen.
Von den schweizerischen Universitäten zählten 1896/97 Stu-
denten und Hörer: Basel 739, Zürich 776, Bern 736, Genf
862, Lausanne 538, Freiburg 375, zusammen 4026, wovon
728 weibliche. Von den immatrikulierten Studenten waren
1408 Ausländer. Das Polytechnikum in Zürich hatte
1896/97 788 Studierende (darunter 346 Ausländer), wovon

der Bauschule 48, der Ingenieurschule 177, der mechanisch-
technischen Schule 323, der chemisch-technischen Schule
139, der Forstschule 27, der. landwirtschaftlichen Schule 24,
der Schule für Fachlehrer 40 angehörten.
Veranstaltungen der Vereine.
Histor.-philos. Verein. Montag, den 24. Oktober, abends
8x/4 Uhr, im roten Saale des Museums: Neuwahl des
Sekretärs. — Vortrag des Herrn R. Warkentin: „Hein-
rich von Kleist“.
Theater. — Kunst. — Konzerte. — Vorträge.
Stadttheater in Heidelberg. Sonntag, 23. Oktober:
„Mein Leopold“. Volksstück von L’Arronge. Anfang 7 Uhr.
Montag, 24. Oktober: „Das Erbe“. Schauspiel von Philippi.
Dienstag, 25. Oktober: „Egmont“. Trauerspiel von Goethe,
Musik von Beethoven.
Ermässigte Preise für Studierende
Sperrsitz Mk. 1.20 statt Mk. 1.70
Parkett „ •—.70 „ „ 1.10
gegen Vorzeigung der Legitimations-Karte an der Theaterkasse. Die
Ermässigung gilt nicht für Vorstellungen an Sonn- und Feiertagen
sowie für Vorstellungen zu erhöhten Preisen; für die Sonn tags vor-
stell ungen sind Eintrittskarten für Parterreloge und Sperrsitz zu
Mk. 1.50, Parterre zu Mk. —.85 bei Bangel & Schmitt (Otto Petters),
Universitäts-Buchhandlung, Leopoldstr. (Anlage) 5 zu haben, die jedooh
erst an der Theaterkasse (vormittags von 11—1 Uhr, nachmittags von
4 — 6 Uhr und abends an der Kasse) mit der betr. Nummer und dem
Giltigkeitsstempel versehen werden müssen.
Hof- und Nationaltheater in Mannheim. Sonntag,
23. Oktober: „Die Zauberflöte“. Oper von Mozart. (Herr
Josef Mödlinger als Gast.) Anfang 1/s7 Uhr.
Im grossen Harmonie-Saale. Sonntag, 23. Oktbr.,
abends 8 Uhr: Experimental-Vortrag der Herren Physiker
Clausen und von Bronk aus Berlin über: „Elektrisches
Licht und Telegraphie ohne Draht.“ Eintrittskarten für
Studierende zu ermässigtem Preise von 80 Pfg. Saal
und 50 Pfg. Gallerie bei Bangel & Schmitt (Otto Petters),
Universitäts-Buchhandlung, Anlage 5.
Im grossen Harmonie-Saale. Donnerstag, 27. Ok-
tober, abends 8 Uhr: I. Abonnements-Konzert veranstaltet
von Emil Sahlender unter Mitwirkung des Herrn Professor
Hugo Heermann (Violine) aus Frankfurt a. M.
Kunst-Verein Museum. Geöffnet Sonntag und Mitt-
woch von 11—1 und 2—4. Eintrittspreis für Nichtmit-
glieder 20 Pfg.
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