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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1901/02 — 1901/​1902

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Winter-Halbjahr 1901/1902, Nr. 3
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https://doi.org/10.11588/diglit.71027#0021

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Febnspbecheb 119 HEIDELBERG Hauptstbasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1901/1902. Nr. 3. Samstag, 9. November 1901.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.

Immatrikulations-Kommission.
Der dritte und letzte Immatrikulationstermin ist auf
Samstag, den 16. November 1901, Nachm. 3 Uhr
festgesetzt, und werden die noch nicht inscribierten Herren
Studierenden ersucht, an diesem Tage sich in der Aula
einzufinden.
Wir fügen dabei noch besonders an,
1. dass die Abgabe der Legitimationspapiere etc. zur
Erlangung des akademischen Bürgerrechts nicht ge-
nügt, letzteres vielmehr nur durch die eigenhändige
Inscription in das Matrikelbuch erworben wird und
2. dass gemäss § 3 der akademischen Vorschriften nach
dem obigen Termin sich Meldende nur dann noch
zur Immatrikulation zugelassen werden können, wenn
sie die Verspätung durch Hinderungsgründe zu ent-
schuldigen vermögen.
Die Herren Studierenden werden daher ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vor ge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 6. November 1901.
Der Prorektor:
Hausrath,

Akademisches Direktorium.
Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.
Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Sekretariate anzuzeigen. Die Unterlassung kann diszipli-
när geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Oberpedell notwendig wird, an den betreffenden Be-
amten eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.
Heidelberg, den 10. April 1901.

Akademisches Direktorium.
Zur
Feier des Geburtstages des Wiederherstellers der Universität
des
Höchstseligen Grossherzogs Karl Friedrich
verbunden mit der Akademischen Preisverteilung findet
am Freitag, 22. November, vormittags 11 Uhr ein
Festakt
in der Aula, nachmittags 2 Uhr ein
' Festmahl
im Städtischen Saalbau statt.
Die Herren Studierenden werden hierzu eingeladen mit
dem Bemerken, dass sich die Teilnehmer am Festessen
längstens bis zum 20. d. Mts., nachmittags in die in
der Wirtschaft des Saalbaus aufliegende Liste einzutragen
haben.
Heidelberg, den 1. November 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.

Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
machen:
1. Der ständige Besuch von Vorlesungen kann Perso-
nen reiferen Alters (Hospitanten) gemäss §58 der
akademischen Vorschriften durch Lösung eines Erlaubnis-
scheines jeweils für ein Semester gestattet werden.
2. Der Erlaubnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und dem Dozenten,
letzterem auch die Quittung der Quästur über
die entrichteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
 
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