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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1901/02 — 1901/​1902

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Winter-Halbjahr 1901/1902, Nr. 5
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https://doi.org/10.11588/diglit.71027#0037

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1901/1902, Nr. 5. Samstag, 23. November 1901.

Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden.

Akademisches Direktorium.
Nachdem die letzte regelmässige Immatrikulation statt-
gefunden hat, werden die Herren Studierenden darauf auf-
merksam gemacht, dass die Vorlesungen innerhalb der
nächsten 8 Tage, d. i. bis spätestens 28. ds. Mts.,
belegt sein müssen.
Die Erlaubnis zum Belegen von Vorlesungen nach
diesem Zeitpunkt kann nur ausnahmsweise vom Prorektor
erteilt werden.
Studierende, die nach Ablauf der regelmässigen Imma-
trikulationstermine nachträglich immatrikuliert werden, haben
die Vorlesungen innerhalb 8 Tagen nach ihrer Immatrikulation
zu belegen. Wer die bestimmte Frist nicht einhält, kann
disciplinär bestraft werden.
Heidelberg, den 20. November 1901.
Der Prorektor:
Hansrath.

Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Kultus und Unterrichts ist von den bad.
Hochschulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.
Zu diesem Zwecke hat jeder Studierende in
jedem Semester eine Zählkarte auszufüllen, und
hat die Ausfüllung der Karte für das Wintersemester
nach dem Stand vom 15. Dezember zu erfolgen.
Die Herren Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.
Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Herren Kommilitonen dieser Aufforderung bis läng-
stens 15. Dezember nachgekommen sein werden.
Säumige würden disziplinäres Einschreiten zu
gewärtigen haben.
Heidelberg, den 15. Oktober 1901.
Der Prorektor:
Hansrath.

Bekanntmachung.

Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nach verzeichnete Herren Aerzte bis auf weiteres kranken
Studierenden ärztlichen Rat unentgeltlich erteilen
und zwar :
a) In ihren Sprechstunden:

1. Prof. Dr. von Hippel, vorm. 9—12 Uhr, Augenklinik.
2. , „ Brauer, nachm. 2'/ä—S1^, Gaisbergstrasse 2
3. . . Petersen. _ 3—4 Uhr. Bismarckstr. 19.

4. „ „ Bett mann, ,
5. Dr. Hammer, „
6. B Starck, „
7. „ Gaupp, nachm. 3—41

2*/2—3*/2, Riedstrasse 3.
21/2—3*/2, Rohrb. Strasse 17.
2‘/2—3’/2, Rohrb. Strasse 43.
/2, Bergheimer Strasse 56II.

b) In den Wohnungen der Studierenden:
1. Dr. Holzer, vormittags 11—12 Uhr, Hauptstrasse 193.
2. „ Moritz, nachmittags —J/24 Uhr, Ziegelg. 26.
3. „ Simon, Ladenburger Strasse 20.
4. „ Rockenbach, Bergheimer Strasse 56.
Besuche sind bezüglich O.-Z. 1—3 jeweils in den
betr. Wohnungen, bezügl. O.-Z. 4 beim Pförtner des aka-
demischen Krankenhauses anzumelden.
Ausserdem findet seitens der poliklinischen Assistenz-
ärzte täglich eine Sprechstunde im akadem. Kranken-
hause
vormittags von ’/210—11 Uhr,
an Sonntagen „ 10—11 „
statt.
Heidelberg, den 26. Oktober 1901.
Direktion des ak a d e m. K r a n k e n v e r e i n s:
Deissmann.

Akademisches Disziplinaramt.
Die Sprechstunde des akademischen Disziplinär beamten
ist vormittags von 11—12 Uhr. Ich ersuche die Herren
Studierenden dringend, sich an diese Zeit zu halten, da ich
zu anderen Stunden sehr häufig durch unaufschiebbare be-
zirksamtliche Geschäfte in Anspruch genommen und dann
mit dem besten Willen nicht in der Lage bin, die Herren
Studierenden mit ihren Anliegen zu hören.
Heidelberg, den 13. November 1901.
Dr. Holderer.
 
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