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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1901/02 — 1901/​1902

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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Winter-Halbjahr 1901/1902, Nr. 18
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https://doi.org/10.11588/diglit.71027#0141

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVEKSITÄTS-BUOHDBUCKEKEI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1901/1902. Nr. 18. Samstag, 8. März 1902.
Bekanntmachungen der Universitäts-Behörden..

Akademisches Direktorium.
Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1901/1902 betr.
Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr
1901/1902 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend
zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:
Von der theologischen Fakultät:
„Die innere Stellung Konstantin des Grossen zum
Christentum.“
Von der juristischen Fakultät:
„Das Pfandrecht von Forderungen nach römischem
Recht und nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch“.
Von der medicinischen Fakultät:
„Die psychomotorischen Störungen in Depressions-
zuständen.“
Von der philosophischen Fakultät:
I. Aus der klassischen Philologie:
„De varronianae doctrinae vestigiis in Vitruvii
libris de architectura.“
II. Aus der Kunstgeschichte:
„Es soll versucht werden, eine Charakteristik der
florentinischen Grabarchitektur des XV. Jahrhunderts
zu geben. Hierbei würde es sich handeln erstens
um den Nachweis, in wie weit die Frührenaissance
an die Kunst des Trecento angeknüpft hat, zweitens
um die Feststellung und Beurteilung der von hervor-
ragenden Künstlern geschaffenen Typen und deren
Variationen und drittens um eine aus der Unter-
suchung der einzelnen Formen zu gewinnende Dar-
legung des Verhältnisses, in welchem die Grabarchi-
tektur zu der monumentalen Baukunst der Zeit steht.“
III. Aus der neueren Geschichte:
„Edmund Burke’s Schriften gegen die französische
Revolution sollen nach ihrem zeitgeschichtlichen,
staatsmännischen und staatstheoretischen Gehalte
beschrieben und in den Zusammenhang sowohl der
persönlichen Entwickelung des Verfassers wie des
politischen Denkens ihres Zeitalters eingefügt wer-
den.“

Von der n a t u r w i s s e n s c h a f 11 i c h - m a t h e m a t i s c h e n
F akultät:
„Tyrosin und Leucin sollen auf ihre Fähigkeit
untersucht werden, Diazoesther zu bilden.“
Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz
sind:
a) der Verfasser muss zur Zeit der üebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein;
b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 15. Ok-
tober 1902 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;
c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;
d) die übergebene Abhandlung darf nicht von der Hand
des Verfassers geschrieben sein; wohl aber wird deutliche
und leserliche Schrift verlangt.
Heidelberg, den 22. November 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Hochschuliiaclirichten.
Heidelberg, 7. März 1902.
Ernennung. Der Grossherzog hat dem Privatdo-
zenten für Geschichte, Dr. Alexander Cartellieri, den
Charakter als ausserordentlicher Professor verliehen.
Habilitation. Bei der medizinischen Fakultät habili-
tierte sich der Assistent an der chirurgischen Klinik,
Dr. Alex Nehrkorn. Die Probevorlesung fand Dienstag,
den 4. März statt und handelte: „Ueber die modernen
Indikationen zur Trepanation des Schädels“. Die einge-
reichte Habilitationsschrift hat zum Gegenstand: „Histo-
logische und experimentelle Beiträge zur Frage der
Schnittführung und Nahtmethode bei Laparotomien.“
Universitäts-Jubiläum 1903. Wie verlautet, ist
seitens der Universität nicht beabsichtigt, die nächst-
jährige Universitäts-Jubelfeier in demselben Umfang zu
begehen, wie das Jubiläum 1886, die Feier soll vielmehr
in engeren Grenzen gehalten werden und zwei bis drei
Tage umfassen. Geplant ist hauptsächlich ein Fest-
gottesdienst, ein Festakt in der Aula und eine Festlich-
keit im Saalbau. Als Zeit der Abhaltung ist die erste
Augustwoche vorgesehen.
Die Universität im Staatshaushalt. Dem im Druck
vorliegenden Bericht der Budgetkommission des Land-
tags über die höheren Lehranstalten entnehmen wir be-
züglich der Universität Heidelberg folgendes:
 
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