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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1901/02 — 1901/​1902

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Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1901/1902. Nr. 12. Samstag, 25. Januar 1902.

BelanntmaclumEen fier Doivmitäts-Bsliörta.

Engerer Senat.
Vereinbarung
über die Ablegung der 1. juristischen Staatsprüfung durch
lübeckische, bremische und hamburgische Rechtskandidaten
im Grossherzogtum Baden.
§ 1-
Den lübeckischen, bremischen und hamburgischen Rechts-
kandidaten wird die Ablegung der I. juristischen Staats-
prüfung auch im Grossherzogtum Baden gestattet.
§ 2.
Die Zulassung zur Prüfung, sowie die Wiederholung der
Prüfung durch Kandidaten, welche dieselbe nicht bestanden
haben, richtet sich nach den in ihrem Heimatsstaate geltenden
Vorschriften.
§ 3.
Für die Art der Vornahme der Prüfung, sowie für die
Entscheidung über das Bestehen derselben sind die jeweils
geltenden badischen Bestimmungen massgebend.
An Stelle der Grundzüge des französischen und badi-
schen Civilrechts werden weitere Fragen in entsprechender
Anzahl aus dem Handels-, Wechsel- oder Seerecht gestellt.

Heidelberger Studentenleben vor 80 Jahren.
(Schluss.)
In dem Verhalten und den Sitten der beiden Parteien
war in gewisser Beziehung eine sichtbare Verschiedenheit, in
anderen freilich völlige Uebereinstimmung. Unzweifelhaft war
bei der Burschenhaft grössere Sittenreinheit und wahrschein-
lich auch etwas mehr Fleiss und weniger Luxus, während bei
den Landsmannschaften viel Verdorbenheit herrschte, wozu
namentlich das nahe Mannheim die Gelegenheit bot, ferner ele-
ganteres oder richtiger gesprochen, junkerhaftes Wesen. Allein
gleichmässig wurde bei beiden Bier getrunken, viel Karten ge-
spielt, Zeit vergeudet, vor allem aber der Unsinn des handwerks-
mässigen Duellierens getrieben; gleich war der Umgangston,
nämlich ungezwungen freundschaftlich innerhalb der Verbindung,
etwas gnädig gegen den Zugewendeten, kalt höflich gegen
Fremde. Auch war nicht etwa zwischen Burschenschaft und
Landsmannschaften ein Unterschied nach Ständen; auch in der
ersteren waren Prinzen und Angehörige vornehmer Gesellschaft.
Einer vielleicht erwarteten Verschiedenheit in dem politischen
Gebahren aber erwähne ich nicht, weif in der That, meiner Er-

Eine Lokation der bestandenen Kandidaten findet nicht
statt, dagegen werden die Prädikate vorzüglich, gut oder
hinlänglich befähigt erteilt.
Die Prüfungsgebühr wird für die badische Staatskasse
erhoben.
§ 4.
Den bestandenen Rechtskandidaten kann eine Anwart-
schaft auf den Eintritt in den badischen Justiz- oder Ver-
waltungsdienst nur unter der Voraussetzung eröffnet werden,
dass sie auch allen badischerseits vorgeschriebenen Prüfungs-
voraussetzungen genügt, insbesondere sieben Semester die
Rechtswissenschaft studiert, sämtliche von Baden vorgeschrie-
benen Vorlesungen gehört und sich an den pflichtmässigen
praktischen Hebungen beteiligt, sowie sich der Prüfung in
gleichem Umfang unterzogen haben, wie die übrigen Rechts-
kandidaten. also neben der erweiterten Prüfung im Handels-,
Wechsel- und Seerecht auch derjenigen im französisch-badi-
schen Recht.
§ 5-
Da die I. juristische Prüfung jährlich nur zweimal, ge-
wöhnlich in den Monaten März und November, stattfindet,
können an den Prüfungen nur solche Kandidaten teilnehmen,
deren Zulassungsbescheide vor Ablauf der Monate Februar
bezw. Oktober beim badischen Justizministerium einkommen.
Hiervon werden die Herren Studierenden in Kenntnis
gesetzt.
Der Prorektor:
Hausratli.

fahrung und Einsicht nach, wenigstens damals, die Heidelberger
Burschenschaft so wenig eine politische oder gar hochverräte-
rische und verschwörende Verbindung war, als es nur eine der
Landsmannschaften sein konnte. Es mögen unter so vielen ein-
zelne hirnverbrannte Köpfe gewesen sein; es wurde natürlich
dann und wann beim Glase Bier von öffentlichen Dingen ge-
sprochen und die Welt verbessert, namentlich Deutschland ver-
einigt und herrlich gemacht; dabei hatte dies aber vollständig
sein Bewenden; und wenn Jahre später auch ein Abgeordneter
der Heidelberger Burschenschaft auf dem Burschentage in dem
kleinen Rathause in Dresden mit anwesend war und wegen
dieser Missethat zu lebenslänglichem Gefängnisse oder ursprüng-
lich gar zum Tode verurteilt wurde, so war dies geradezu hoch-
komisch, wenn man diesen Verräter kannte, nämlich einen rei-
chen pommerischen Edelmann, die harmloseste und loyalste Seele
von der Welt; brav wie sein früherer Husarensäbel, aber un-
schuldiger als ein Kind in allen Gedanken, gar an politischen.
Man muss dies auch an massgebender Stelle eingesehen haben,
denn ich habe zu meiner Befriedigung bald gehört, dass der
Festungsarrest in Magdeburg milde genug gehandhabt wurde,
um dem guten Lancken Gelegenheit zu geben, noch als lebens-
länglich Gefangener eine gute Partie zu machen, worauf man
ihn denn nach Hause ziehen liess.
 
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