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184

Reinhold Steig

Jede Recension muss freilich zugleich zu erkennen geben, ob der Ver-
fasser seinen Gegenstand gut behandelt habe. Finden wir aber darin,
bei allem guten und nützlichen, durchaus keine neue Ansichten, keine
Bereicherung für die Wissenschaft, nichts ausgezeichnetes in der Dar-
stellung, so wäre es dem Zwecke dieser Blätter zuwider, uns lange bei
einer solchen Schrift aufzuhalten.“

„Vorzüglich sparsam müssen unsere Blätter im Lobe seyn. Indem
wir uns hauptsächlich mit der Untersuchung beschäftigen, ob und was
der Verfasser einer Schrift Neues producirt, ob die Wissenschaft durch
seine Bemühung gewonnen habe? legen wir uns die Pflicht auf, das
wahre Verdienst mit aller Unpartheilichkeit anzuerkennen und zu ehren.
Aber Schriften, aus welchen wir nichts auszuzeichnen vermögen, was
eigentlicher Gewinn für die Wissenschaft wäre, können auf unser Lob
keinen Anspruch machen, wenn nicht etwa ein Schriftsteller Anerkennung
des Guten neben dem Ausspruche, dass die Wissenschaft durch seine
Schrift keinen Zuwachs erhalten habe, als Lob aufnehmen will.“

„Die Urtheile müssen kräftig, männlich und, wo es die Natur der
Sache erlaubt, entscheidend seyn. Sie"müssen Furchtlosigkeit verrathen.“
„Aber bei aller Strenge muss Humanität das erste Gesetz seyn,
das bei allen Urtheilen unverbrüchlich beobachtet wird. Die Redaktion
wird nichts aufnehmen, wenigstens nicht in einer Form ab drucken
lassen, die jenem Gesetze zuwider wäre.“

Kein Recensent der Heidelberger Jahrbücher sollte dasselbe Buch
auch noch an anderer Stelle recensieren dürfen. Für gewünschte Anony-
mität wird Verschwiegenheit zugesichert. Das Honorar für den ge-
druckten Bogen beträgt drei Ducaten, oder 16 Gulden 30 Kreuzer
Rheinisch.

In den ausgehobenen Sätzen liegt eine scharfe Kritik des Wesens
der übrigen Litteratur-Zeitungen damals und die feste Absicht der Heidel-
berger, es besser zu machen als die anderen. Man merkt wohl an
mancher Verbindung ziemlich entgegengesetzter Bestimmungen, dass der
„Plan“ aus einem nicht ganz leicht errungenen Kompromiss hervorge-
gangen ist. Indessen Vorschrift und Ausführung der Vorschrift sind
überall zwei verschiedene Dinge, und Ausnahmen von den Regeln er-
laubte man sich sofort auf beiden Seiten, auf der der Redaktoren und der
Rezensenten. Übrigens war den Rezensionen, so sehr und vergeblich die
Redakteure auch auf Kürze drängten, kein bestimmter Umfang zuge-
messen, und wenn nur formell durch Anknüpfung an ein vorgemerktes
Buch dem Rezensionszuschnitt genügt war, konnte sich der Verfasser,
 
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