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lieh aus dem Pathos der gehobenen Stimmung heraus“ sich in gebundener
Form darstellen kann, hat vor einigen Jahren die Reichsgründungsrede
der Freiburger Universität deutlich gezeigt. Der Festredner, dem sich die
jambischen Verse für den feierlichen Anlaß und für die mündliche Rede
sozusagen von selbst ergaben, wollte sie im Druck zurücktreten lassen,
ja dort sogar die gebundene Form preisgeben. Nur der politische Staub,
den eine Stelle der Rede aufwirbelte, führte dazu, daß sie später doch in
der dichterischen Urform veröffentlicht wurde. (Fritz Freiherr Marschall
von Biberstein, Vom Kampf des Rechtes gegen die Gesetze. Akademische
Rede zum Gedächtnis der Reichsgründung 17. I. 1925. Stuttgart 1927,
insbes. S. 20 und 170.)
Nicht gehobene Stimmung, sondern Galgenhumor hat vor einer Reihe
von Jahren einen Einzelrichter in einem kleinen Orte des Ostens ver-
anlaßt, gelegentlich seine amtlichen Verfügungen in Versen abzufassen,
zum Beispiel so:
Trotz des Regens bleibts beim Alten
Der Termin wird abgehalten.
Auf eine Beschwerde der Partei bekam er zunächst eine Rüge von seinem
Vorgesetzten; der Äppellationsgerichtspräsident v. Simson aber milderte
die Strafe und versetzte den poetischen Juristen in einen angenehmeren
Dienstort (vgl. Samter in der Deutschen Allgem. Zeitung 13. Dez. 1932).
Der deutschböhmische Naturdichter Hieronymus Brinke hinterließ
1880 ein gereimtes Testament mit den Schlußversen:
Ich bitte das k. k. Bezirksgericht,'
Daß auch die Einantwortung diesem Sinn entspricht,
Aber wohl in Reimen nicht.
(Vgl. E. Langer, Aus dem Adlergebirge I 183.)
VII. BEISPIELE
1.
Wohl das schönste Beispiel germanischer Rechtspoesie ist die Schil-
derung der drei Hauptnöte, wegen welcher es zulässig sein soll, Kindesgut
anzugreifen:
Thet is thiu forme ned: huersa en kind fen and efiterad werth north
ur hef ieftha suther inur berch, sa mot thiu moder hire kindes erue setta
and sella and hire kind lesa and thes liwes hepe.
Thiu other ned istet: ief ther erghe ier werf he anthi heta hungher ur
thet lond fare and theth kind hungher sterwa wille, sa moet thiu moder
hire kindes eruue setta and sella and capia him ther mithe ku and körn
anda alsa dene ting, ther hiu him thes liwes mithe helpe.
 
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