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Hirschmann, Otto; Goltzius, Hendrick [Ill.]
Hendrick Goltzius als Maler: 1600 - 1617 — Quellenstudien zur holländischen Kunstgeschichte, Band 9: Haag: Martinus Nijhoff, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.62429#0057
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GOLTZIUS.

39

Von dieser Gruppe von im Verhältnis zu den spätem
Holz- und Leinwandbildern in kleinem Formate gemalten
Kupfertafeln können wir uns also nur eine ungefähre Vor-
stellung machen. Sie bilden, sowohl dem Materiale als auch
ihrem Formate nach eine vermittelnde Übergangsform von
den graphischen Arbeiten zu den grossfigurigen Leinwand-
bildern, sodass der Gegensatz von Goltzius als Maler und
Stecher etwas gemildert erscheint.
Der Brief des Malers Tilmans giebt uns äusser den Nach-
richten über die Kupfertafel im Besitze Mathams noch
Aufschluss über allerlei wissenswerte Dinge. Interessant ist
es vorerst, zu erfahren, dass der Ruhm, den Goltzius als
Stecher genoss, sich ohne weiteres auch auf seine doch
sicher bescheidenen Anfangsleistungen als Maler übertrug,
„welche in soilcher Extimation sein, das sey für kein Goldt feil
werden mögend’ Auf jeden Fall sind die Preise, die Tilmans
in dem Zusammenhänge nennt, ausserordentlich hoch.
Nicht minder wertvoll ist die Nachricht, die der lippische
Hofmaler von Goltzius’ Beziehungen zu einem Werke des
Lukas von Leiden überliefert. Goltzius war damals in der
Erwerbung eines Bildes von Lukas von Leiden den kaiser-
lichen Agenten zuvorgekommen und ist nun keineswegs
gewillt, es diesen auch um einen noch so hohen Preis abzu-
treten. Van Mander ergänzt in willkommener Weise diese
Notiz, indem wir durch ihn erfahren, um was für ein Bild
es sich handelt. Es ist ein Flügelaltar mit der Darstellung
der Geschichte des Blinden von Jericho, den Goltzius „im
Jahre 1602 in Leiden zu seiner grossen Freude — allerdings
um einen bedeutenden Preis gekauft hat.” ü Darauf lässt
van Mander die ausführliche Beschreibung folgen. (Das Bild
ist heute in der kaiserl. Eremitage in St. Petersburg, Kat.
1901 Nr. 468). Diese Mitteilung wiederum wirft ein Licht auf
Goltzius’ Vermögensverhältnisse, die durchaus glänzend ge-
wesen sein müssen, wenn sie ihm gestatteten, erfolgreich mit
den den kaiserlichen Käufern zu Gebote stehenden Geldmitteln

1) v. Mander-Floerke I S. 117 (1604 fol. 212 verso).
 
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