Dagobert Frey Der Dom von Sebenico und sein Baumeister Giorgio Orsini
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legenden Beschluß des Jahres 1402 durchsetzte, muß diese Idee durch alle Zeit der Not
und Widerwärtigkeiten mit drängender Gewalt ihm vorgeschwebt haben. Jetzt an seinem
Lebensabend sah er endlich den langersehnten Wunsch in Stein vor sich erstehen. Das
vorausgeahnte nahe Ende hat wohl das heiße Verlangen noch angespornt, das Lebenswerk
soweit als möglich zu fördern. Die Geldmittel scheinen für die forcierte Bauführung nicht
Fig. 4 Westportal des Domes in Sebenico
gereicht zu haben. Am 1. Mai 1435 (Rg. Nr. 9) widmet der Bischof selbst 400 Dukaten,
welche ihm von Venedig aus den konfiszierten Geldern der Rebellen durch das Ducale
vom 3. November 1424 zugesprochen worden waren.
Gleichzeitig wird aus privater Initiative mit dem inneren Ausbau begonnen. Am
3. November 1435 (Rg. Nr. n) schließt der Nobile Dessa Jacobi mit Meister Laurentius
Pencinus lapicida einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, um 50 Dukaten die
erste Kapelle des linken Seitenschiffes gemäß der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung
auszuführen.
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der k. k. Zentral-Konimission 1913
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legenden Beschluß des Jahres 1402 durchsetzte, muß diese Idee durch alle Zeit der Not
und Widerwärtigkeiten mit drängender Gewalt ihm vorgeschwebt haben. Jetzt an seinem
Lebensabend sah er endlich den langersehnten Wunsch in Stein vor sich erstehen. Das
vorausgeahnte nahe Ende hat wohl das heiße Verlangen noch angespornt, das Lebenswerk
soweit als möglich zu fördern. Die Geldmittel scheinen für die forcierte Bauführung nicht
Fig. 4 Westportal des Domes in Sebenico
gereicht zu haben. Am 1. Mai 1435 (Rg. Nr. 9) widmet der Bischof selbst 400 Dukaten,
welche ihm von Venedig aus den konfiszierten Geldern der Rebellen durch das Ducale
vom 3. November 1424 zugesprochen worden waren.
Gleichzeitig wird aus privater Initiative mit dem inneren Ausbau begonnen. Am
3. November 1435 (Rg. Nr. n) schließt der Nobile Dessa Jacobi mit Meister Laurentius
Pencinus lapicida einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, um 50 Dukaten die
erste Kapelle des linken Seitenschiffes gemäß der vorgelegten Zeichnung und Beschreibung
auszuführen.
Kunstgeschichtliches Jahrbuch der k. k. Zentral-Konimission 1913
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