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Kunsthistorisches Institut <Wien, Universität> [Hrsg.]
Jahrbuch des Kunsthistorischen Institutes — 7.1913

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Frey, Dagobert: Der Dom von Sebenico und sein Baumeister Giorgio Orsini
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https://doi.org/10.11588/diglit.28308#0056
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Dagobert Frey Der Dom von Sebenico und sein Baumeister Giorgio Orsini

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gegeben, ut. . . satisfacere possit iis quibus obligatus est, womit auf die eingegangenen
Verpflichtungen in Ancona angespielt wird. Nach Ablauf dieser Zeit aber sollte er in
das frühere Rechtsverhältnis wieder eintreten und den seinerzeit eingegangenen Verbind-
lichkeiten nachkommen, videlicet temporis quod restabit, videlicet annorum septem . . .
Nach diesem Passus könnte man vermuten, daß die Dauer des Kontraktes von 1446
auf zehn Jahre festgesetzt war, von denen ein Jahr vor der Sistierung und zwei vom
6. März 1450 bis 1. März 1452 abgelaufen waren. Dem Meister wird noch zugestanden, daß
ihm während der ganzen Zeit die Naturalwohnung für seine Familie und die Bauhütte der
Kirche (magazenum et apotheca ecclesiae praedictae pro laborandis lapidibus) zur eigenen
Arbeit ohne Miete zur Verfügung stehe. Gleichzeitig wurde aber auch das Übereinkommen
getroffen, daß Giorgio den Bau der Sakristei für 600 Dukaten in eigener Regie übernimmt
und innerhalb 20 Monaten zu Ende führt. Die frü-
heren Bestimmungen werden demgemäß kassiert und
Giorgio mit der von der Kirche verausgabten Summe
von 2043 Lire 7 Soldo belastet, wogegen er die Rechts-
folge der Arbeitsverträge mit Johannes Pribislav-
lich31) und Meister Philippo antritt und alle bereits
gebrochenen und bearbeiteten Steine in sein Eigen-
tum übergehen. Außerdem wird ihm das Recht zu-
gestanden, in den Steinbrüchen auf Brazza, welche
Eigentum der Kirche sind, ohne Entgelt Steine brechen
zu dürfen. Wie dies bei derartigen Generalabschlüssen
mit Architekten die Regel ist, und wir es auch bei
den Verträgen Giorgios in Ancona finden, werden
vom Bauherrn dem Baumeister die Zugstangen (duas
catenas ferreas largas et laboratas pro archivolto),

Blei, Kalk und das gesamte Gerüstholz beigestellt.

Meister Giorgio tritt somit im Gegensatz zu seiner
früheren Stellung als besoldeter Bauleiter beim Bau
der Sakristei als selbständiger Bauunternehmer auf, der
für eine Pauschalsumme die Ausführung in eigener
Regie und auf eigenes Risiko übernimmt.

Der Plan zur Sakristei wird in dem Vertrage genau beschrieben. Beachtenswert ist ein
Gips- oder Tonmodell, welches auch in den Verträgen vom 24. November 1451 und 17. April
1452 erwähnt wird als forma, quam fecit ipse mag. Georgius de creta, in ausgesprochenem
Gegensatz zu den Rissen, die als designatum in uno folio reali oder in una carta membrana
bezeichnet werden (14. April 1452, 18. Mai 1452). Der bestehende Bau entspricht vollkommen
der Beschreibung (Fig. 24). Hervorzuheben ist, daß ausdrücklich das Hauptgesims von der
Arbeit ausgenommen wird; intelligendo quod idem magister Georgius non teneatur facere
cornisas que erunt in apicibus murorum dictae sacristiae. Tatsächlich hat auch heute noch

Fig. 22 Dom in Sebenico; Detail
der Sakristeistiege

31) Meister Johannes Pribislavlich erscheint seit dem
8. Juni 1443 sehr häufig in Sebenico; am 19. Oktober 1447
wird sein Vertrag mit der Dombauhütte, wie oben erwTähnt,
verlängert. Über seinen bedeutenden Anteil an der Aus-
führung der porta S. Francesco in Ancona wird im II. Teil

noch eingehend gesprochen. Als eine selbständige Arbeit
in Sebenico ist die hübsche Stiege, die außen an der Kirche
S. Trinitä auf die Cantoria führt, durch den Kontrakt vom
21. Oktober 1460 bezeugt (II nuovo Cron. di Seb. a. 1896,
S. 29).
 
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